Crowdediting "Entwurf Grundsatzprogramm für DiEM25 in Deutschland"

Crowdediting "Entwurf Grundsatzprogramm für DiEM25 in Deutschland"

Hier der erste Entwurf für das Grundsatzprogramm unseres deutschen Wahlflügels. Ihr seid eingeladen, Änderungen für den Text unten vorzuschlagen - einfach reinschreiben und dann am Ende auf "Abschicken" klicken! Wer regelmäßig Zeit erübrigen kann und in der Programmkommission mitarbeiten will, kann sich gerne unter programmkommission@deineuropa.jetzt melden.

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DiEM25 in Deutschland: Entwurf zum Grundsatzprogramm


Version vom 27.07.2021




1. Staatsausgaben: Geld ist keine begrenzte Ressource


Das vorherrschende geld- und fiskalpolitische Verständnis betrachtet den Satt als einen wirtschafltichen Akteur unter vielen. Dass Staatsausgaben künstlich begrenzt werden, nutzt vor allem einer kapitalistischen Klasse, aber schadet der Mittelschicht, den Armen und dem Planeten.


Wir wollen die Möglichkeiten moderner Geldpolitik nutzen, um gut bezahlte, sinnstiftende Arbeitsplätze zu schaffen, in zukunftsweisende Technologien und Industrien zu investieren, die Klimakrise zu bekämpfen und die Sozialsysteme dauerhaft und für alle auf sichere Beine zu stellen. Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen – aber am Geld muss es nicht scheitern.


Wir wissen, dass Arbeitskraft, natürliche Rohstoffe, die Gesundheit der Menschen und die unseres Planeten begrenzte Ressourcen sind. Geld dagegen ist, zumindest für Staaten mit geldpolitischer Souveränität, keine begrenzte Ressource. Wir können uns leisten, was wir tun wollen. In der Eurozone ist die geldpolitische Souveränität zwar durch politische Entscheidungen eingeschränkt worden, trotzdem existieren bereit heute große Spielräume, die wir nutzen wollen. Mittelfristig wollen wir einen Euro, der alle Kriterien einer souveränen Währung erfüllt.


Staatliche Defizite sind also nicht per se schlecht. Sinnvolle eingesetzte Staatsdefizite sind Ausgabenüberschüsse, also Wohlstandsgewinne für die Bevölkerung. Die Ausgaben eines Staates sind unser Vermögen. Die wahren Defizite sind nicht die Bilanzen eines Staates, sondern das Defizit an guten Jobs, das Defizit im Umweltschutz, das Defizit an Bildungsgerechtigkeit und das Demokratiedefizit aufgrund der extremen Vermögensungleichheit.


Eine massive Erhöhung der Staatsausgaben ist aus sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Gründen zwingend notwendig. Die einzige Begrenzung ist die tatsächliche Inflation. Weil es trotz der expansiven Geldpolitik der letzten Jahre keinen Inflationsdruck in der Eurozone gibt, sind massiv erhöhte Staatsausgaben möglich und sinnvoll. Das Ziel einer solchen Politik muss Preisstabilität und echte Vollbeschäftigung sein. Um die Eurozone gegen Inflation durch Angebotsschocks abzusichern, unterstützen wir den Aufbau europäischer und lokaler Produktionskapazitäten.


Die Spielregeln der Haushaltspolitik neu denken

Wir stehen für die ersatzlose Streichung der Schuldenbremse aus dem Grundgesetz, das Ende des europäischen Fiskalpakts, die Streichung der Europäischen Defizitgrenzen und aller weiteren geld- und fiskalpolitischen Regeln, die die Handlungsfähigkeit des Staates unnötig einschränken. Wir wollen die direkte Finanzierung von Staatsausgaben über die Europäische Zentralbank ermöglichen. Private Banken als Intermediär zwischen Staaten und Zentralbank halten wir für überflüssig.


Unmittelbaren Fortschritt durch pragmatische Lösungen erzielen

Wir werden kreative Behelfslösungen implementieren, falls es für die genannten Maßnahmen nicht die notwendigen Mehrheiten gibt. Öffentliche Investitionsgesellschaften oder Förderbanken (z.B. die KfW und die Landesbanken) können angewiesen werden, ihre Tätigkeiten in sozialen und ökologischen Bereichen auszuweiten. Ferner kann das Finanzministerium mittels handelbarer Steuergutschriften seine finanziellen Spielräume trotz bestehender Defizitgrenzen ausbauen.


Bestehende Schulden durch die EZB refinanzieren

Um Deutschland und alle anderen Staaten der Eurozone unmittelbar zu entlasten und fiskalpolitischen Spielraum freizusetzen, setzen wir uns für eine vollständige Refinanzierung ihrer bestehender Schulden mit zinsfreien Krediten der EZB ein.


Kommunale Finanzen dauerhaft sichern

Kommunale Leistungen müssen stets sicher und für alle zur Verfügung stehen. Wir wollen deshalb die Finanzen der Kommunen dauerhaft auf ein sicheres Fundament stellen. Kommunale Haushalte sollen durch Pro-Kopf-Zuweisungen finanziert werden, statt über volatile, konjunkturabhängige kommunale Steuereinnahmen und Gebühren. Kleine Kommunen wollen wir mit höheren Pro-Kopf-Zuweisungen besonders unterstützen. Der Bund soll dafür den Ländern die notwendigen Mittel bereitstellen. Konjunkturabhängige Sozialausgaben sollen nicht Teil der kommunalen Pflichten sein, sondern direkt vom Bund bezahlt werden. Stark verschuldete Kommunen wollen wir über Refinanzierungen durch den Bund entlasten.




2. Währung: Den Euro demokratisieren


Durch die Währungsunion haben die Mitgliedsstaaten der Eurozone ihre geldpolitische Souveränität in weiten Teilen aufgegeben. Zugleich gibt es bisher keine europäische Staatlichkeit, so dass die Bürger:innen der Eurostaaten die Kontrolle über ihre Währung an eine Elite aus Bänker:innen und Beamt:innen verloren haben. Das wollen wir ändern. Wir wollen den Euro demokratisieren, indem wir Geldpolitik vollständig in die Hände gewählter Parlamente legen.


Wir erkennen an, dass die Bundesrepublik Deutschland in entscheidender und führender Rolle zur Entdemokratisierung der Geld- und Fiskalpolitik in Europa beigetragen hat und nach wie vor beiträgt. Ferner erkennen wir an, dass die Bundesrepublik ihre wirtschaftliche und politische Macht genutzt hat und weiterhin nutzt, um Mitgliedsstaaten der Eurozone zu erpressen und neoliberale Reformen und Sparpolitik zu erzwingen. Wir wissen um das Leid und Elend, in welches diese Politik Millionen Menschen in ganz Europa gestützt hat, und stehen solidarisch an ihrer Seite.


Das vorherrschende neoliberale, marktneutrale Paradigma der Europäischen Zentralbank lehnen wir ab. Geldpolitik muss auf Nachhaltigkeit, soziale Sicherheit und Wohlstand für alle Bürger:innen Europas abzielen.


Die wirtschaftliche Souveränität unserer Nachbarn respektieren

Deutschland darf nicht der Zuchtmeister Europas sein. Wir fordern ein Ende der erpresserischen deutschen Wirtschaftspolitik. Nie wieder soll sich die Bundesrepublik daran beteiligen, andere Staaten zu neoliberalen Reformen und Sparpolitik zu zwingen. Demokratisch legitimierte Parlamente müssen die volle Kontrolle über die Fiskalpolitik auf ihrer Zuständigkeitsebene zurückerhalten.


Erzwungene Privatisierungen rückgängig machen

Europäische Infrastruktur ist keine Insolvenzmasse. Wir setzen uns ein für die Restituierung von ehemals öffentlichen Unternehmen, die im Rahmen von Sparmaßnahmen privatisiert und nach Deutschland verkauft wurden, zum Beispiel griechische Flughäfen an die Fraport AG.


Das ESZB transparent und demokratisch gestalten

Unser Ziel ist eine Bundesrepublik, die sich für die Demokratisierung des Euros einsetzt. Intransparente und informelle Gremien mit großer Macht wie die Euro-Gruppe und die Troika darf es nicht geben. Wie jedes andere Politikfeld muss auch die Währungspolitik öffentlicher und demokratischer Kontrolle unterliegen. Die Grundzüge der europäischen Geldpolitik sollen deshalb künftig vom europäischen Parlament kontrolliert und gesteuert werden. Die täglichen Geschäfte soll ein:e vom europäischen Parlament eingesetzte und kontrollierte Finanzminister:in übernehmen. Solange das nicht der Fall ist, sollen Sitzungen der Euro-Gruppe live im Internet gestreamt werden, um ein Mindestmaß an Transparenz zu ermöglichen.


Geldpolitik neu ausrichten

Die Bundesrepublik soll sich für neue Regeln für die Europäische Zentralbank einsetzen. Wir befürworten ein ein neues Mandat für die EZB, bestehend aus Preisstabilität und Vollbeschäftigung, sozialem Fortschritt und dem Schutz der Ökosysteme und des Klimas. Über die Richtlinienkompetenz des Europäischen Parlaments sollt die EZB dazu beauftragt werden können, mittels strategischer Appelle (Window Guidance), finanzpolitischer Anreize oder direkter Marktintervention zu einer aktiven, modernen und ökologisch nachhaltigen europäischen Industriepolitik beizutragen. Um die sogenannte Kohlenstoffblase in Bankensystem abzubauen, soll die EZB fossile Vermögenswerte nicht länger als Sicherheit akzeptieren. Die vorherrschende Idee einer sogenannte inflationsstabile Arbeitslosenquote (NAIRU), die behauptet, dass ein gewisses Maß an Arbeitslosigkeit – eine Art Reservearmee an Arbeitslosen – stets nötig sei, um Inflation zu vermeiden, halten wir für einen schlechten (und falschen) Indikator, der Millionen Menschen in unverschuldete Armut und Perspektivlosigkeit stürzt. Sie soll nicht länger handlungsleitend für die EZB sein.


Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht herstellen

Wir streben einen Abbau der wirtschaftlichen Ungleichgewichte innerhalb Europas an, indem wir die deutsche Binnennachfrage stärken und eine Europäische Clearing Union einführen, welche mittelfristig die Handelsströme im EU-Binnenmarkt ausbalanciert und gleichwertigen materiellen Wohlstand in alle Regionen des Kontinents bringt. Länder mit hohen Handelsüberschüssen sollen mit Steuern belegen werden, Länder und Regionen mit Handelsdefiziten sollen besonders unterstützt werden.


Eine gemeinsame Fiskalpolitik auf EU-Ebene

Wir setzen uns für die Ausweitung der gemeinsamen europäischen Fiskalpolitik ein, unter Kontrolle des Europäischen Parlaments und einer durch das Europäische Parlament gewählte Europäische Finanzminister:in. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, Ausgaben über Defizite zu bestreiten sowie das Erheben von Steuern. Langfristig schaffen wir dafür die notwendigen Voraussetzungen zur Gründung einer geeinten Europäischen Republik


Die Europäische Volksbank etablieren

Wir wollen die Flexibilität der EZB erhöhen und die gesellschaftliche, nicht demokratisch legitimierte Macht großer Banken brechen, indem wir uns für die Einrichtung einer zu hundert Prozent von den EU-Staaten getragenen Europäischen Volksbank einsetzen (praktisch implementierbar als Abzweigung der EZB), die es den Bürger:innen erlaubt, ihr Geldvermögen sicher, zins- und gebührenlos auf einem dispofreien Basiskonto zu verwahren. Als öffentlicher Wettbewerber in der Bankenbranche besitzt die Europäische Volksbank zunächst keine Berechtigung zur Kreditvergabe, sondern fungiert lediglich als Anbieter besagten Basiskontos. Das Fernziel der Europäischen Volksbank ist es wiederum, ihre Bilanz auf einen Großteil des europäischen Geldvermögens auszuweiten und den privaten Bankensektor letztendlich zu ersetzen.Um geldpolitische Maßnahmen wie etwa ein einmaliges Helikoptergeld oder ein inflationsbereinigtes Sparkonto für den Ruhestand umzusetzen, ist die EZB heute auf dem Umweg über Geschäftsbanken angewiesen.


Digitales Zentralbankgeld für den Privatgebrauch einführen

Während Banken und Staaten ihren Zahlungsverkehr hauptsächlich mit digitalem Zentralbankgeld -- der elektronischen Form von Bargeld -- abwickeln, müssen Europas Bürger:innen mit von Geschäftsbanken erzeugtem Giral- bzw. Buchgeld Vorlieb nehmen, wenn sie eine Überweisung tätigen oder eine digitale Zahlung empfangen. Buchgeld stellt ein bloßes Zahlungsversprechen der Bank an ihre:n Kund:in dar und ist meist kaum von echtem Zentralbankgeld gedeckt. Wir möchten, dass digitales Zentralbankgeld in Form eines digitalen Euro auch für Europas Konsument:innen, Arbeitnehmer:innen und Unternehmen nutzbar wird. Dies soll erreicht werden, indem die Einlagen aller natürlichen und juristischen Personen, die bei der Europäischen Volksbank ein Konto eröffnen, automatisch von Buchgeld in digitalen Euro konvertiert werden. Zentralbankgeld, welches die Geschäftsbanken über Transaktionen mit der Europäischen Volksbank hinzugewinnen, darf von ihnen wiederum nicht für die Ausweitung von Buchgeld genutzt werden.


Das staatliche Währungsmonopol sichern

Um die Handlungsfähigkeit des Staates zu gewährleisten und Spekulationsblasen zu verhindern, lehnen wir eine Aufweichung des staatlichen Währungsmonopols in der Eurozone zugunsten konkurrierender privatwirtschaftlicher Währungsalternativen (insbesondere sogenannte Stablecoins) oder Krytowährungen ab. Öffentlich-private Partnerschaften im Bereich der Währungs- und Bezahlsysteme schließen wir aus. Stattdessen sollen der digitale Euro und eine E-Wallet der Europäischen Volksbank digitale Zahlungen erleichtern. Um das Währungsmonopol des Staates zu schützen und gegen den enormen Stromverbrauch von Kryptowährungen anzugehen, wollen wir den Umtausch und das Bezahlen mit privatwirtschaftlichen Währungsalternativen und Kryptowährungen verbieten.




3. Investieren: Für einen echten Green New Deal


Den sogenannten Green Deal der EU-Kommission halten wir für völlig unzureichend in Größe, Umfang und Geschwindigkeit. Gemeinsam mit unseren Genoss:innen in ganz Europa setzen uns deshalb für einen echten Europäischen Green New Deal ein, der der Größe und dem Ausmaß der Krisen gerecht wird.


Unser Ziel ist ein echter Green New Deal - ein umfangreiches Investitionsprogramm, welches Klimaschutz, soziale Sicherheit und Demokratie zusammen denkt und der Größe der Herausforderungen gerecht wird. Dafür wollen wir staatliche und ungenutzte private Ressourcen für die sozial-ökonomische Transformation nutzen und die Handlungsfähigkeit des Staates stärken, insbesondere durch eine ermöglichende, expansive Fiskalpolitik.


Unser Green New Deal soll Menschen befähigen, selbst über die Zukunft ihrer Gemeinden zu entscheiden. Investitionsentscheidungen sollen deshalb vor allem auf lokaler und regionaler Ebene getroffen werden, unter demokratischer Einbeziehung der Bevölkerung, insbesondere durch Bürger:innenversammlungen.


Durch massive Investitionen in die sozial-ökologische Transformation wollen wir sichere, gut bezahlte Jobs, Klimaneutralität bis spätestens 2035 unter Einhaltung des verfügbaren Restemissionsbudget, sowie eine deutlich verbesserte öffentliche Daseinsvorsorge schaffen. Trotzdem ist der Green New Deal kein Programm für endloses Wachstum als Selbstzweck. Wir messen unseren Erfolg nicht an Indikatoren wie dem Bruttoinlandsprodukt, sondern fokussieren uns auf das, worauf es wirklich ankommt: Gesundheit, Wohlstand, Sicherheit und Ökologie.


Um die sozial-ökologische Transformation zu bewältigen, schlagen wir vor, dass die Bundesrepublik sich aktiv in Industrien und Bereichen engagiert, die für den Green New Deal von strategischer Wichtigkeit sind - zum Beispiel durch Steueranreize, Subventionen, Abnahmegarantien, günstige Kreditkonditionen, direkte Investitionen in Unternehmen, den Aufbau staatlicher Unternehmen und Vergesellschaftungen. Je nach Branche, Situation und Ziel wollen wir ein passendes Werkzeug wählen. Insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Wohnen, Transport, Energie, Digitalisierung, Recycling und der Landwirtschaft soll der Staat viel stärker als bisher eingreifen, damit die sozial-ökologische Transformation gelingen kann.


Darüber hinaus wollen wir, wo immer möglich, die Lokalisierung und Europäische Souveränität stärken. “Made in Europe” beziehungsweise regionale Wertschöpfungsketten verringern die Gefahr von globalen Angebotsschocks und -engpässen, sichern Wohlstand und erhöhen die Kontrolle über Arbeits- und Umweltbedingungen in der Produktion. Globale Lieferketten, die lediglich der Profitmaximierung dienen, für die aber sonst keine Notwendigkeit besteht, lehnen wir ab.


Subventionen für moderne Fahrräder

Deutschland soll Land der Fahrradfahrer:innen werden. Deshalb wollen wir den Kauf, die Produktion sowie das Aufbessern und Reparieren von Fahrrädern in Deutschland großzügig subventionieren. Jeder Mensch in Deutschland soll Zugang zu einem bequemen und modernen Fahrrad erhalten. Moderne und sichere Rad(schnell)wege sollen vor allem in urbanen Raum ausgebaut werden.


Photovoltaik und Speichertechnik „Made in Germany“

Nachdem Deutschland lange Marktführer war, kommen mittlerweile große Teile der Photovoltaik- und Speichertechnik aus dem nichteuropäischen Ausland. Um die Klimaziele zu erreichen, wollen wir die Forschungs- und Produktionskapazitäten in Deutschland wieder ausweiten. Dafür soll die Bundesrepublik die Abnahme eines Teils der produzierten Produkte garantieren (zum Beispiel in Kombination mit einer Photovoltaikpflicht für Neubauten) und so Investitionssicherheit herstellen.


Umstellung auf nachhaltige Forstwirtschaft unterstützen

Kein forstwirtschaftlicher Betrieb soll durch die Umstellung auf eine

nachhaltige Bewirtschaftung finanzielle Einbußen tragen müssen. Wir wollen die Forstwirtschaft bei der Umstellung auf eine nachhaltige Bewirtschaftung unterstützen, indem wir Ernteausfälle, die bei der Umstellung auftreten, vollständig entschädigen und Mehraufwand unbürokratisch subventionieren.


Die Kreislauf- und Regenerationswirtschaft aufbauen

Um die Zerstörung der Ökosysteme und den Raubbau an der Natur zu reduzieren, setzen wir uns für den Aufbau einer Kreislauf- und Regenerationswirtschaft ein. Kleine und mittlere Firmen, die sich auf Recycling und Upcycling spezialisieren, wollen wir für fünf Jahre von der Unternehmenssteuer befreien. Ferner wollen wir mit einem umfangreichen Recht auf Reparatur und einer erweiterten Gewährleistungsgarantie die Lebensdauer von Produkten verlängern.


Eine Agentur für die Regeneration von Ökosystemen

Um Ökosysteme nicht nur vor weiterer Zerstörung zu schützen, sondern bereits betroffene Ökosysteme in Deutschland zu regenerieren, setzen wir uns für die Gründung einer dem Umweltministerium unterstellten Agentur für die Regeneration von Ökosystemen ein. Die Agentur soll in Zusammenarbeit mit den Kommunen (und im Rahmen einer staatlichen Jobgarantie) gut bezahlte Arbeitsplätze schaffen, um beispielsweise Flächen zu entsiegeln, Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität in Städten und auf dem Land durchzuführen, Abbaustätten zu renaturieren und Moore wiederzuvernässen.


Kleine und mittlere Unternehmen bei der ökologischen Transformation unterstützen

Wir wollen kleine und mittlere Unternehmen bei der ökologischen Transformation unterstützen, in dem wir unbürokratisch Guthaben von jährlich bis zu 100.000 Euro pro Firma bereitstellen, mit denen Investitionen in Energieeffizienz und -suffizienz sowie Umweltschutz getätigt werden können.


Die deutsche Industrie bis 2030 vollständig dekarbonisieren

Wir wollen die CO2-intensive deutsche Industrie, also zum Beispiel die Eisen- und Stahlproduktion, Raffinerien, Zementwerke und die chemische Industrie, wo immer technisch möglich mittels einer Stichtagsregelung vollständig dekarbonisieren. Die Kosten für den Umbau der Werke sollen zu 75 Prozent vom Bund übernommen werden, außerdem soll die KfW und die Landesbanken günstige Dekarbonierungskredite anbieten. Werken, die nach 2030 nicht vollständig dekarbonisiert sind, wollen wir den Weiterbetrieb untersagen.


Aufbau einer europäischen Chipproduktion in staatlicher Hand

Die sozial-ökologische Transformation muss eine digitale sein. Um den steigenden Bedarf an integrierten Schaltkreisen dauerhaft zu sichern und internationale Abhängigkeiten abzubauen, setzen wir uns für den Aufbau einer Chipproduktion in Besitz der EU-Mitgliedsstaaten ein. Das Unternehmen soll leistungsfähige Chips umweltschonend, günstig und verantwortlich produzieren.


Eine ökologische Forschungsoffensive

Wir wollen Universitäten und Unternehmen bei der Erforschung neuer Technologien, Materialien und Prozessen großzügig unterstützen, die den Ausstoß von CO2-Emissionen mindern oder die Ökosysteme schützen beziehungsweise weniger belasten. Die Ergebnisse der Forschung dürfen nicht patentiert werden, sondern sollen unter einer gemeinfreien Lizenz weltweit verfügbar gemacht werden.


Unbürokratische und digitale Förderprogramme

Förderprogramme, die die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft beschleunigen sollen, müssen schnell, unbürokratisch und digital beantragt, abgerufen und verwaltet werden können. Um das zu garantieren, wollen wir im Bundesministerium für Wirtschaft eine Taskforce für “Agile Förderprogramme” gründen, die zwischen Institutionen und Zuständigkeiten vermittelt, gemeinsam mit Unternehmen pragmatische Lösungen findet und Prozesse stetig verbessert.


Grüne Transformationsanleihen statt unproduktive Spekulationen

Wir wollen das spekulative Kapital in produktive Investitionen umlenken, indem wir die staatliche Förderbank KfW beauftragen, grüne Transformationsanleihen auszugeben. Das eingesammelte Kapital soll zu sehr günstigen Konditionen Unternehmen und Kommunen geliehen werden, die Willens sind, die sozial-ökologische Transformation voranzutreiben. Ferner sollen innovative Startups, die mit ihrem Angebot die Klima- und Ökobilanzen verbessern, mit Risikokapital unterstützt werden. Die Bundesrepublik soll für die Anleihen garantieren. Dadurch soll auch verhindert werden, dass Geld der EZB weiterhin in Spekulationen mit Finanzprodukten oder Immobilien fließt.


Kriterien für Unternehmenskredite

Bankkredite für Unternehmen, die nicht Eigenkapital gedeckt sind, sollen mittels sozialer und ökologischer Kriterien gelenkt werden. Der Kriterienkatalog soll von einem in periodischen Abstaenden gelosten Bürger:innenrat erarbeitet, regelmäßig aktualisiert werden und verbindliche Zinsaufschläge und Ausschlusskriterien für Kredite definieren, die die Kriterien nicht erfüllen.


Einrichtung eines sozial-ökologischen Städtenetzwerks

Um die Kooperation und den Erfahrungsaustausch in Bezug auf die sozial-ökologische Transformation zwischen Kommunen, Regionen und Landwirt:innen zu fördern, wollen wir ein sozial-ökologisches Städtenetzwerk einrichten.




4. Eigentum und Mitbestimmung: Demokratie statt Oligarchie


Unsere Vision ist eine Welt, in der Menschen frei und ohne Zwänge zusammen leben. Um das sicherzustellen, wollen wir Unternehmen und Konzerne langfristig demokratisieren. “Ein Mensch, eine Stimme” muss auch in der Arbeitswelt gelten.


Das gilt insbesondere für börsennotierte Unternehmen. Nicht Aktionäre schaffen Werte, sondern die Mitarbeiter:innen eines Unternehmens. Es sollten deshalb die Mitarbeiter:innen sein, die wesentliche Entscheidungen treffen, zum Beispiel die Wahl der Geschäftsführung, die Verteilung der Mittel und andere Grundsatzentscheidungen, die die Zukunft der Mitarbeiter:innen und des Unternehmens betreffen.


Das sogenannte Verantwortungseigentum betrachten wir als einen Schritt in die richtige Richtung, welcher aber mit einer internen Demokratisierung des Unternehmens einhergehen muss. Stimmrechte und Entscheidungsmacht dürfen nicht bei einer einzelnen Person liegen, sondern müssen gleich unter allen Mitarbeiter:innen verteilt sein.


Kleine und mittelständische Unternehmen wollen wir zur demokratischen Transformation ermutigen, sie dabei begleiten und unterstützen. Langfristig sollen demokratische Unternehmen zum verbindlichen Standard werden.



Rückgekaufte Aktien demokratisieren

Große Unternehmen und Konzerne kaufen ihre eigenen Aktien zurück, um Kurse und Managementboni nach oben zu treiben. Wir wollen gemeinsam mit Gewerkschaften daran arbeiten, dass Aktien, die rückgekauft werden, an einen demokratisch verwalteten Eigentumsfonds für Mitarbeiter:innen übertragen werden. Bereits rückgekaufte eigene Aktien (Non-retired treasury shares) sollen in ebenfalls an den Eigentumsfonds gehen.


Aktienvorkaufsrecht für Eigentumsfonds

Um die Demokratisierung von Unternehmen voranzutreiben, wollen wir ein Aktienvoraufsrecht für durch Mitarbeiter:innen demokratisch verwaltete Eigentumsfonds einführen. Wird eine Aktie unter Dritten gehandelt, so soll der Fonds das Recht erhalten, die Aktie zum gleichen Preis bevorzugt zu erwerben. Der Staat unterstützt derartige Initiativen mit Fördermitteln und Krediten, sowie notfalls gesetzlichen Maßnahmen zur Enteignung von Aktionären.


Staatliche Förderung an Bedingungen knüpfen

Wir wollen die staatliche Förderung großer Unternehmen und Konzerne, etwa durch günstige Kredite, Subventionen oder Direktinvestitionen, an Bedingungen knüpfen. Unternehmen, die gefördert werden wollen, sollen im Gegenzug Unternehmensanteile beziehungsweise Aktien an einen demokratisch verwalteten Eigentumsfonds aller Mitarbeiter:innen übertragen müssen.


Übernahmerecht für Mitarbeiter:innen bei Werksschließungen

Wenn ein Werk geschlossen wird, werden immer wieder Werksgelände, Gebäude und Maschinen verkauft und die Mitarbeiter:innen entlassen. Wir wollen Beschäftigten die Option bieten, die Produktionsmittel des Betriebs zu übernehmen und genossenschaftlich weiter zu betreiben. Voraussetzung soll ein tragfähiger Geschäftsplan sein. Über die KfW und die Landesbanken wollen wir die Neuanfänge mit Krediten unterstützen.


Die Plattformökonomie kommunalisieren

Mittels eines Förderfonds und einer Agentur für Kommunale Plattformökonomie wollen wir Kommunen befähigen, Alternativen zu Plattformen wie Uber, AirBNB oder Deliveroo zu entwickeln und zu betreiben. Die Vorstände solcher Plattformen sollen aus gewählten Vertreter:innen der Kommune sowie gewählten Vertreter:innen der Menschen bestehen, die über die Plattform ihre Dienstleistung anbieten. Internationale, profitgetriebene Plattformen lehnen wir ab und unterstützen kommunale Regulierungen und Verbote.


Daseinsvorsorge und kritische Infrastruktur in öffentlicher Hand

Bereiche, die zur Entstehung von natürlichen Monopolen neigen (das heißt Unternehmen mit hohen Fixkosten und niedrigen Grenzkosten) sowie Bereiche, die für die Gewährleistung eines würdigen und partizipativen Lebens essentiell sind, sollten grundsätzlich in staatlicher, kommunaler oder im Einzelfall genossenschaftlicher Hand liegen, um gleichen und gerechten Zugang sowie demokratische Kontrolle zu garantieren. Insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Wohnen, Verkehr, Wasser, Entsorgung, Energie und Kommunikation unterstützen wir Kommunalisierungen beziehungsweise Vergesellschaftung.




5. Steuern: Umweltzerstörung und Vermögenskonzentration bekämpfen


Steuern sind wichtig, um Konsum zu lenken, extreme Ungleichheit abzubauen und Inflation zu bekämpfen. Für die Finanzierung von Staatsausgaben in Staaten mit Währungssouveränität werden sie, wie oben beschrieben, nicht benötigt.


Die konsumlenkende Wirkung von Steuern wollen wir insbesondere nutzen, um das Klima, Ökosysteme und die Gesundheit zu schützen. Haushalte mit niedrigem Einkommen dürfen dabei nicht disproportional getroffen werden.


Darüber hinaus wollen wir Steuern nutzen, um die extreme Vermögensungleichheit in Deutschland stark zu begrenzen und abzubauen. Jede*r Milliardär*in ist ein Politikversagen, solange andere Menschen in Armut leben müssen. Milliardär:innen und Multimillionär:innen spiegeln ein System, indem die Leistung und Produktivität der Vielen nicht gerecht entlohnt und verteilt wird, sondern in die Taschen von Wenigen fließt. Faktisch entstehen damit Machtgefälle und Abhängigkeitsverhältnisse, die wir ablehnen.


Die extreme Konzentration von Vermögen halten wir für undemokratisch und demokratiegefährdend. Mit der Größe eines Vermögens steigen die Möglichkeiten politischer und öffentlicher Einflussnahme massiv, etwa durch Spenden an Parteien, Kommunen oder Universitäten, Medienbesitz oder bezahlter Verbands-, Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit. Vermögende haben einen ungleich größeren Einfluss auf die öffentliche Meinung als Nichtvermögende und wirken in Teilen als ideologiebestimmend. Wir wollen die Demokratie schützen, indem wir Vermögensungleichheit begrenzen und abbauen.



Vermögensungleichheit stoppen

Sehr große Vermögen dürfen nicht weiter wachsen. Wir befürworten deshalb einen Steuersatz von hundert Prozent auf jegliches Einkommen ab einem privaten Vermögen von zehn Millionen Euro. Betriebsvermögen und bis zu drei privat genutzte Immobilien (oder alternativ bei weniger als drei Immobilien weitere Vermögenswerte von einer Millionen Euro pro nicht vorhandener Immobilie) sollen nicht in die Vermögensberechnung mit einbezogen werden, Bankguthaben und Bargeld, Wertpapiere, zusätzliche Immobilien sowie wertvolle Fahrzeuge, Grundstücke, Luxus- und Kunstgegenstände ab einem Verkehrswert von 50.000 Euro dagegen schon. Bei gemeinsam verwalteten Vermögen von Eheleuten soll die doppelte Obergrenze, also zwanzig Millionen Euro, gelten. Es soll nicht als gemeinsames Vermögen betrachtet werden, sondern so berechnet werden, wie es nach einer Scheidung zwischen beiden verteilt wäre.


Extreme Vermögen abbauen

Die extreme Vermögensungleichheit muss abgebaut werden. Sehr große Vermögen wollen wir deshalb progressiv besteuern: Mit 1 Prozent pro Jahr bei Vermögen über 10 Millionen Euro, 3 Prozent ab 50 Millionen, 5 Prozent ab 200 Millionen und 10 Prozent ab 500 Millionen Euro Vermögen. Zudem soll für jedes zusätzliche Vermögen ab dem milliardsten Euro ein Vermögensgrenzsteuersatz von 100% gelten. Denn für uns gilt: Milliardäre sollten nicht existieren! Betriebsvermögen und bis zu zwei privat genutzte Immobilien (oder alternativ bei weniger als drei Immobilien weitere Vermögenswerte von einer Millionen Euro pro nicht vorhandener Immobilie) sollen nicht in die Vermögensberechnung mit einbezogen werden, Darüber hinausgehendes Bankguthaben und Bargeld, Wertpapiere, zusätzliche Immobilien sowie Sachgüter wie Fahrzeuge, Luxus- und Kunstgegenstände ab einem Verkehrswert von 50.000 Euro dagegen schon.


Keine Steuern auf Erbschaften unter 250.000 € & Erbschaftsobergrenze

Erbschaften, die unter 250.000 Euro liegen, wollen wir vollständig von der Erbschaftssteuer befreien. Gleichzeitig wollen wir eine Erbschaftsobergrenze in Höhe von 250.000 Euro pro Erb:in einführen. Darüber hinaus gehende Sachgüter wie Immobilien, Fahrzeuge, Grundstücke, sowie Luxus- und Kunstgegenstände, die durch die Erb:in nicht verkauft werden, sollen ebenfalls steuerfrei sein und werden bei Vermögensberechnungen nur mit fünf Prozent des geschätzten Wertes beachtet. Werden sie jedoch verkauft, soll, nachdem die Erbschaftsobergrenze von 250.000 Euro pro Erb:in erreicht wurde, eine Abgabe von 95 Prozent des Verkaufspreises fällig werden. Über die Obergrenze hinaus gehendes Bankguthaben, Bargeld oder Wertpapiere soll nicht vererbbar sein. Betriebsvermögen des Toten soll vergesellschaftet werden. Veröffentlichtes geistiges Eigentum soll gemeinfrei werden. Für Verwitwete soll das Vermögen der verstorbenen Partner:in vollständig und steuerfrei erbbar sein.


Das Gemeinnützigkeitsrecht reformieren

Um die politische Macht von einzelnen Großspender:innen einzuschränken und die Philanthropie zu demokratisieren, wollen wir das Gemeinnützigkeitsrecht grundsätzlich reformieren. Jede:r Bürger:in soll ein jährlichen Spendenbudget von 200 Euro erhalten, was ausschließlich an nicht gewinnorientierte Organisationen gespendet werden kann. Für die empfangenden Organisationen sind diese Spenden steuerfrei. Alle weiteren Spenden wollen wir in Höhe der normalen Unternehmenssteuersätze besteuern. Für Spender:innen sollen Spenden oberhalb des jährlichen Spendenbudgets nicht länger von der Steuer absetzbar sein.


Kapitalerträge wie Einkommen besteuern

Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge, sowie Gewinnmargen beim Verkauf von Aktien und sonstigen Wertpapieren, sollen mit dem restlichen monatlichen Einkommen einer Person verrechnet werden und der normalen Einkommensbesteuerung unterliegen. Eine separate (niedrigere) Besteuerung von Kapitalerträgen lehnen wir ab.


Die Umsatzsteuer grundsätzlich überdenken

Staaten mit Währungssouveränität sind für ihre Ausgaben nicht auf Steuereinnahmen angewiesen – dies gilt auch bei der Umsatzsteuer. Die Besteuerung von Unternehmensumsätzen hemmt auf unnötige Weise deren Kaufkraft sowie die der Verbraucher:innen, und wirkt sich damit negativ auf die Konjunktur aus. Anders als die Besteuerung von Unternehmensgewinnen hilft sie zudem nicht bei der Bekämpfung von Marktungleichgewichten oder sozialer Ungleichheit. Wir sprechen uns daher dafür aus, in Zukunft Umsatzsteuer nur noch zum Zwecke der Konsumlenkung auf bestimmte, z. B. gesundheitsschädliche Waren und Dienstleistungen zu erheben. Alle anderen Geschäftsformen sind von der Umsatzsteuer zu befreien.




6. Beschäftigung: Recht auf gute Arbeit


Niemand soll unfreiwillige Arbeitslosigkeit erleben müssen. Unser Ziel ist deshalb echte Vollbeschäftigung. Sollten im Privatsektor nicht genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, ist es die Aufgabe des Staates, das Recht auf Arbeit für jeden Menschen zu garantieren.



Eine bundesweite Jobgarantie einführen

Jeder Mensch soll Recht auf eine sinnstiftende, gemeinwohlförderliche und gut bezahlte Beschäftigungsmöglichkeit im öffentlichen Sektor haben. Die Kommunen sollen passende Angebote bereitstellen, die auf lokale soziale und ökologische Bedürfnisse sowie die Wünsche und Fähigkeiten der Arbeiter:innen zugeschnitten sind. Die Jobgarantie ist ein freiwilliges Angebot, keine Verpflichtung. Sie soll nicht mit dem Privatsektor in Konkurrenz treten, sondern sinnstiftende Jobs in gemeinwohlorientierten Bereichen schaffen, etwa in Bildung, Pflege, Kultur, Umweltmanagement, Stadtpflege und Sicherheit. Weil die Jobgarantie offen für jede:n ist, setzt sie einen bundesweiten effektiven Mindestlohn und Mindestkonditionen. Die notwendigen Mittel sollen durch die monetären Möglichkeiten des Bundes bereitgestellt werden.


Einkommensgarantie für Beschäftigte in CO2-intensiven Industrien

Wir wollen die sozial-ökologische Transformation entschlossen vorantreiben und dadurch tausende gute, grüne Jobs schaffen. Aus CO2-intensiven Industrien wie der Förderung von Kohle wollen wir dagegen aussteigen. Damit Arbeiter:innen keine Einbußen in Kauf nehmen müssen, wollen wir eine Einkommensgarantie für Beschäftigte in jenen Industrien schaffen, die im Zuge des ökologischen Umbaus nicht mehr weiter betrieben werden können.


Einführung eines Fürsorgeeinkommens

Die Fürsorge von Mitmenschen, etwa die Pflege älterer Menschen oder die Betreuung von Kindern, ist wertvolle Arbeit und gehört dementsprechend entlohnt. Das aktuelle Pflegegeld oder Sozialleistungen wie das Kindergeld wird dem nicht gerecht. Wir setzen uns deshalb für ein Fürsorgeeinkommen ein, welches Fürsorgetätigkeiten in Voll- und Teilzeit angemessen bezahlt.


30-Stunden-Woche für alle

Wir wollen Unternehmen dabei unterstützen, die 30-Stunden-Woche einzuführen. Mit der Arbeitszeitverkürzung verbundene Mehrkosten, etwa durch gestiegene Personalkosten, wollen wir im ersten Jahr zu 100 Prozent, im zweiten zu 75 Prozent und im dritten Jahr zu 25 Prozent subventionieren. Nach einer Übergangszeit, in der diese Subventionen allen Unternehmen offen stehen, soll die 30-Stunden-Woche Gesetz werden.


Universelles Grundeinkommen

Jeder Mensch hat das Recht auf ein würdiges, freies und partizipatives Leben. Deshalb wollen wir ein universelles, bedingungsloses Grundeinkommen, das nicht an eine Gegenleistung gebunden ist und an jede:n Bürger:in ab 16 Jahren ausgezahlt wird. Ein universelles und bedingungsloses Grundeinkommen befreit die Menschen von der Tyrannei des Arbeitsmarktes, schafft die Erniedrigung beim Sozialamt ab und erlaubt den Menschen, eine ausbeuterische Anstellung abzulehnen, was essentiell für einen gut funktionierenden Arbeitsmarkt und eine zivilisierte Gesellschaft ist. Ein bedingungsloses Grundeinkommen sichert die soziokulturelle Teilhabe und erlaubt den Menschen wichtigen Tätigkeiten außerhalb des Arbeitsmarktes nachzugehen (Selbstentfaltung in Kunst & Kultur, Studieren, sich um andere zu Kümmern…). Das Grundeinkommen ersetzt keine anderen Leistungen (Kindergeld, Krankenversicherung etc.) sondern ist nur eine Säule eines gerechten Sozialsystems.




7. Altersabsicherung: Eine sichere Rente für alle


Das deutsche Rentensystem löst das Versprechen nach einem würdevollen, finanziell abgesicherten Leben im Alter nicht ein. Hunderttausende akut von Altersarmut betroffene Rentner:innen sehen sich gezwungen, trotz hohen Alters ihr unzureichendes Renteneinkommen mit Teilzeitjobs oder dem Sammeln von Pfandflaschen aufzubessern, und der demografische Wandel in Deutschland wird dazu führen, dass in der Zukunft die Anzahl der Betroffenen weiter drastisch ansteigt. Daher fordern wir eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung basierend auf den Prinzipien von Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichbehandlung – denn Altersarmut ist kein Naturgesetz.



Die bedingungslose Garantierente

Wir wollen die Rente wieder sicher machen – für alle. Dafür müssen wir das veraltete umlagefinanzierte System überwinden. Stattdessen plädieren wir für die Einführung einer hundert Prozent staatlich finanzierten, beitragsfreien, einheitlichen bedingungslosen Garantierente, die allen Menschen ein auskömmliches Einkommen im Ruhestand bietet – deutlich über den heutigen durchschnittlichen Renten und Pensionen, sodass niemand schlechter gestellt wird. Das ist möglich, weil eine immer höhere Produktivität erreicht wird, obwohl weniger Menschen arbeiten. Weniger Menschen produzieren also mehr gesellschaftlichen Reichtum als früher. Eine staatlich finanzierte Rente stellt sicher, dass jeder Mensch im Ruhestand von diesem Reichtum profitiert und in Würde alt werden darf. Eine kapitalgedeckte staatliche Rente, welche im internationalen Aktienmarkt anlegt, lehnen wir dagegen ab, weil es die Finanzierung der nationalen Renten lediglich auf andere Staaten und ihre Arbeitnehmer:innen abwälzt und so globale Ungleichheiten und Spannungen weiter verschärft.


Inflationsgeschütztes Sparen ermöglichen

Wenngleich die bedingungslose Garantierente zum Bestreiten eines durchschnittlichen Lebensunterhalts im Alter vollkommen ausreichen soll, möchten wir Bürger:innen die Möglichkeit geben, einen Teil ihres Einkommens in einem staatlichen Altersvorsorgefonds zurückzulegen, welcher den Sparer:innen eine inflationsbereinigte Rendite von exakt null Prozent garantiert und mit Beginn des Rentenalters ausgezahlt wird. Das gesparte Geld bleibt während der gesamten Anlagedauer stets im Fonds und wird nicht, wie bei herkömmlichen Angeboten der privaten Altersvorsorge, am Finanzmarkt investiert, und ist somit unabhängig von Aktienkursen sowie Zinsentwicklungen. Die Inflationslücke wird bei Auszahlung durch staatliche Finanzmittel geschlossen.


Das Beamtenprivileg in der Altersvorsorge abschaffen

Die bestehenden Regelungen befreien verbeamtete Staatsdiener:innen von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung. Unser Modell der bedingungslosen Garantierente gewährleistet Beitragsfreiheit für alle Personen über das gesamte Erwerbsleben hinweg, womit das Beamtenprivileg effektiv abgeschafft wird. Anstatt einer Pension genießen Staatsdiener:innen im Ruhestand somit dieselbe Rentenhöhe und dieselben Privilegien wie alle anderen auch. Eine Diskriminierung oder Bevorteilung von Rentner:innen nach Art und Umfang der Tätigkeit im Erwerbsleben findet nicht mehr statt.


Für ein europaweit einheitliches Rentensystem

Die Harmonisierung der europäischen Sozialpolitik ist gleichzeitig Voraussetzung und erwartbare Folge einer erforderlichen Angleichung der Lebensverhältnisse in Europa. Dies muss auch die schrittweise Angleichung sowie ultimativ die sozial gerechte Zusammenlegung der staatlichen Rentensysteme im Rahmen einer europäischen Sozialunion zum Ziel haben. Ein solches einheitliches europäisches Rentensystem schreibt für alle Bürger:innen Europas dasselbe Renteneintrittsalter und dieselbe Rentenhöhe fest, wodurch Altersarmut und Sozialneid wirksam über Ländergrenzen hinaus bekämpft werden. Die europaweite bedingungslose Garantierente leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung eines europäischen Gemeinsinns und zum weiteren Zusammenwachsen der europäischen Bevölkerung.




8. Lokale Friedenspolitik: Deutschland und seine direkten Nachbar:innen


Friedenspolitik umfasst vernunftgeleitete Innenpolitik, Sicherheitspolitik und Verteidigungspolitik, wobei nicht ein konkretes Territorium oder eine Ideologie, sondern eben der Frieden verteidigt wird. Der Frieden im Inneren und der im Zusammenleben mit den Nachbar:innen stellen sowohl im privaten als auch im staatlichen Handeln oberste Priorität dar und sind somit auch Leitlinie für DiEM25.



Innenpolitik bezogen auf Deutschland

DiEM25 verfolgt einen Staatsbegriff, demzufolge der Staat nicht zwingend territorial verankert ist, sondern ein Verwaltungsgebilde darstellt, das über permeable Grenzen verfügt und die Menschen im Blick hat, die dort in Frieden zusammenleben oder leben wollen. Ein Innen und Außen ‚zerfließt‘ in einem durchlässigen Raum, in dem jede:r willkommen ist. Jede staatliche Aktivität dient einzig dem Menschen und nicht abstrakten staatlichen Zielen, denen sich der Bürger zu unterwerfen habe.


Innere Sicherheit

DiEM25 tritt dafür ein, dass einzig einem als offen gedachten Staat ein eng umrissenes Gewaltmonopol zukommt, das dieser jedoch ausschließlich in seinem Inneren anwenden darf. Gewalt nach außen ist verboten, weshalb alles Militärische nur für eine Zeit des Übergangs bis zu deren nicht mehr gegebenen Notwendigkeit, die aktiv anzustreben ist, geduldet wird. Alle Sicherheitskräfte sind Vermittler zwischen dem staatlichen Prinzip und dem Bürger, die den gesamtgesellschaftlichen Frieden in einer möglichst gerechten Welt im Gleichgewicht halten wollen. Diese Kräfte, die der Sicherheit und dem Frieden im Alltag der Menschen dienen, werden maximal so ausgerüstet, dass ihnen das zur Ausübung dieser Friedensmacht Erforderliche zur Verfügung steht. Der friedliche Bürger ist grundsätzlich kein bewaffneter. Privater Waffenbesitz wird stark reglementiert und auch im Sport sowie im Jagdbereich restriktiv gehandhabt und ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig (Jagd, Sport u. a.). Er ist ansonsten ausschließlich denjenigen vorbehalten, denen vertrauensvoll das Gewaltmonopol übertragen wird: Justiz, Polizei , Zoll. Deren Bewaffnung darf keinesfalls einen Drohcharakter haben (z. B. auf Demonstrationen). Sie werden von unabhängigen (parlamentarischen) Kontrollgremien begleitet, um Fehlentwicklungen vorzubeugen.


Polizei

Polizeiliche Maßnahmen müssen strenger überwacht werden. Die Rechte der Menschen, die im Rahmen von verschiedenen Polizeigesetzen ausgehöhlt wurden, müssen wieder hergestellt werden. Polizeigewalt muss durch ein unabhängiges Gremium aufgeklärt werden. Wir befürworten in Verbindung damit auch eine strengere Beobachtung und Regelung für den Einsatz weniger-tödlicher-Waffen. Des Weiteren fordern wir regelmäßige, unabhängige und transparente Untersuchungen, um extremistische Strukturen innerhalb der Sicherheitsbehörden aufdecken und ggf. auflösen zu können.


Inlandsgeheimdienste

Der Verfassungsschutz hat in der Vergangenheit seinen Zweck verfehlt. Er war nicht in der Lage manche Terroranschläge zu verhindern und hat teilweise, wie im NSU-Komplex sichtbar, Terror befeuert. Der Verfassungsschutz wird abgeschafft und Teile seiner bisherigen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, soweit diese verfassungsgemäß sind, auf die zivilen Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) übertragen. Der BND muss streng überwacht werden. Jegliche Erweiterung der Befugnisse lehnen wir ab. Parlamentarische Kontrollfunktionen müssen erweitert werden.


Justiz und Strafe

Die Inanspruchnahme der Gerichtsbarkeit steht jedem (w/s/m) de facto, also beispielsweise ohne künstliche finanzielle Hürde, offen. Staatsanwaltschaften sind nicht weisungsgebunden, einer in Deutschland nach wie vor geübten Praxis, die u. a. klar gegen europäisches Recht verstößt, weil politisch motiviertem und sonstigem Missbrauch Tür und Tor geöffnet sind. Auch dies wird von einem unabhängigen (parlamentarischen) Kontrollgremium begleitet, um Fehlentwicklungen vorzubeugen. Das Gefängnissystem muss neu gedacht werden. Ins Zentrum muss Resozialisierung, nicht Strafe rücken. Als Vorbild kann Norwegen dienen. Arbeit im Gefängnis muss freiwillig sein und mit mindestens dem Mindestlohn entlohnt werden. Häftlinge sollen nicht für die Kosten ihrer Unterkunft aufkommen müssen.


Politische Partizipation ermöglichen

Voraussetzung für das Gelingen dieses Friedenskonzepts ist, dass der Staat ein transparenter ist (Transparenzgebot) und dass alle Gesellschaftsgruppen ungeachtet von Machtstrukturen in gleicher Weise am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können (Teilhabegebot). Die Möglichkeit zur Partizipation der Gesamtgesellschaft wird durch den Ausbau des Petitionenwesens garantiert. Benachteiligte Gruppen der Gesellschaft, derer es - allein aus quantitativen Gründen - immer welche gibt, erhalten auf diese Weise zumindest potenziell die Möglichkeit zur direkteren Partizipation am politischen Entscheidungsprozess; Nichtregierungsorganisationen können sich dafür verwenden, dass dies Umsetzung findet. Ein wichtiger Baustein für eine friedliche Gesellschaft ist und bleibt eine qualitativ hochwertige friedenspolitische Bildung von Anbeginn, bei der nicht kompetitive Aspekte im Vordergrund stehen, sondern die Förderung der kritischen Einschätzung der Welt fördernde und Resilienz schaffende.


Innenpolitik bezogen auf Europa

Außenpolitik umfasst für DiEM25 auch innenpolitische Komponenten, erst recht bei der Auffassung von Staatengebilden als das Produkt unendlicher und vielfältiger in- und miteinander verwobener Räume und deren gedeihliches Zusammenwirken als eines Zustands des Friedens. Ein von Frieden erfüllter Staat strahlt diesen in seine Umgebung aus. Daher ist Frieden im Inneren eine Voraussetzung für eine friedfertige Außenpolitik, die oft mit Sicherheitsaspekten und solchen einer Verteidigung nach außen konnotiert werden.


„Verteidigung“ neu denken

Ein Staat, der sich nach außen verteidigen zu müssen glaubt, ist kein friedlicher, denn er befindet sich ständig in einem Alarmzustand und der hierfür aufgestellte Apparat kann potenziell gegen die Nachbar:in gewendet werden. Deshalb sind die Kräfte, auf die in einer Übergangszeit für eine vermeintliche Verteidigung behauptetermaßen nicht verzichtet werden kann, maximal derart auszustatten, dass sie weder nach innen noch nach außen jemals eine Bedrohung oder gar Gefahr darstellen. Es gibt keine ‚Welt-Polizei‘, die möglicherweise im friedensgefährdenden Umfang (aus)gerüstet, auf sogenannte Friedensmissionen entsandt wird. Derartige Kräfte stellen jederzeit eine Friedensbedrohung auch im Inneren dar. Die Industrien, die diese Kräfte mit Gerätschaften versorgen, werden akribisch durch eine Behörde kontrolliert; deren Produkte dürfen nicht in den Export gelangen.


„Grenzen“ neu denken

DiEM25 nimmt Frieden und Freundschaft fördernde und pflegende Aktivitäten in den Fokus. Dies umfasst eine besondere Aufmerksamkeit für Grenzräume, die keines eigenen Schutzes durch spezielle Milizen (Frontex) oder des Einsatzes im Inneren anderer Staaten von Polizei-Kräften (EUPM, EULEX) bedürfen. In ihnen entfalten sich die Beziehungen zwischen den Menschen nicht unter einzelstaatlichen Aspekten, sondern unter solchen der freundschaftlichen Beziehung zueinander, die manchmal darüber hinaus kulturell begründet sind. Katalonien, das Baskenland, Moldawien, Deutschland/Belgien, Deutschland/Luxemburg, Deutschland/Frankreich (Moselle), Griechenland/Türkei, Rumänien/Ungarn, Österreich/Tschechien sind nur einige Beispiele für diese Tatsache, die in einer humanistischen Friedenspolitik große Aufmerksamkeit verdienen wegen ihres wertvollen Beitrags zum „Großen Ganzen“. Primäre Felder dieser Friedenspolitik sind kultureller und sportlicher Austausch, was einen gegenseitig stattfindenden Tourismus beinhaltet.


Sicherheitspolitik

Für DiEM25 ist Sicherheitspolitik eine den gerechten Ausgleich suchende globale Sozialpolitik, die sich bei Eintreten gerechter Zustände in eine aktive Friedenspolitik wandelt. In einer gerechten Welt, in der nicht Machtstrukturen maßgeblich wirksam sind, entsteht Frieden nahezu wie von selbst. In dem Augenblick, in dem ein Staatenwesen es verstanden und in aktive Politik umgesetzt hat, dass dadurch, dass mit den übrigen Staaten in Gemeinschaft ohne übermäßige Betonung eines Wettbewerbs (etwa der Systeme) koexistiert wird, entsteht eine friedliche Welt, in der Sicherheit eintritt, weil sie ein Wesensmerkmal des Friedens ist. In den Bereichen, in denen Gewalt über Menschen ausgeübt wird und zuweilen in klar definierten Rahmen auch ausgeübt werden muss, in Medizin, in der Psychiatrie, im Betreuungswesen und in der Justiz, steht der/die Einzelne im Mittelpunkt, demgegenüber die Gesellschaft zurücktritt. Zwar wird beispielsweise das gesellschaftliche Interesse, vor Kriminalität geschützt zu werden, anerkannt, der strafende Charakter der JUSTIZ in Form der Gefängnisse jedoch in Frage gestellt. Die Würde des Menschen ist jederzeit unantastbar. Organisationen, die sich diesen Feldern annehmen, finden die uneingeschränkte Unterstützung von DiE–DiEM25. Die Befriedung ländlicher Territorien wird gefördert. Der friedensgefährdenden innergesellschaftlichen und scheinbar unaufhaltbar fortschreitenden Segregation und Segmentierung in Bezug auf beinahe jeden gesamt-gesellschaftlichen Aspekt wird durch eine kluge Politik entgegengewirkt


„Verteidigungspolitik“

Aus dem Vorangehenden wird deutlich, dass es eine ‚Verteidigungspolitik‘ im bisherigen Sinne für DiEM25 nicht gibt. Wer von Verteidigung spricht, spricht nicht von Frieden. Er spricht von der Aufrechterhaltung eines Zustandes, der meist diffus gegen etwas Äußeres gerichtet ist, das – oft vermeintlich - gegen ihn selbst gerichtet sei. Auf diese Weise wird eine unendliche und unfassbare ressourcenbindende Rüstungsspirale am Leben gehalten, die wir nicht mittragen wollen. Wir wollen genau festgelegt wissen, was politisch und damit diplomatisch – außer dem stets fragilen inner- und außergesellschaftlichen Frieden - zu verteidigen sei und sind auf dieser Grundlage auch bereit, angemessene Maßnahmen in einem dialogischen Aushandlungsprozess mitzuentwickeln. Feindbilder sind dabei unsere Sache nicht.


Bundeswehr

Die Bundeswehr steht wie jedes Militär grundsätzlich gegensätzlich zur freien und liberalen und damit friedlichen Gesellschaft. Aus diesem Grund muss die Bundeswehr visuell (z.B. durch Werbung oder das Tragen einer Uniform) aus dem öffentlichen Raum verschwinden. Des Weiteren soll die Bundeswehr nicht mehr an Schulen, Universitäten und dem Arbeitsamt werben dürfen.




9. Regionale Friedenspolitik: Europa und seine direkten Nachbar:innen


Politik für den Frieden ist nicht nur auf Deutschland begrenzt, sondern ist etwas, was gemeinsam getan wird. In diesem Kontext wollen wir uns in diesem Abschnitt Gedanken machen, wie Deutschland mit seinen Nachbar:innen in Europa den Frieden fördern und erhalten kann.



Wir betonen und unterstützen das Bedürfnis aller Menschen nach einem Leben in Sicherheit und Wahrung der Menschenrechte. Friedenspolitik selbst ist daher demokratisch, nachhaltig und sozial und fördert entsprechende Projekte. Eine europäische Friedenspolitik muss daher diesem Ziel dienen.



Beendigung der Drohpolitik

Drohpolitik in jeglicher Form, ob als Strafziel, in der internationalen Politik oder als militärisches Mittel, halten wir für überkommen und nicht zukunftsfähig. Drohpolitik funktioniert nur durch die künstliche Konstruktion eines Feindbildes, da nur so die Gegendrohung legitim erscheint. Das Beharren auf sicherheitspolitischen Interessen und dementsprechendem Handeln (z.B. Aufrüstung, um Abschreckung zu erreichen) führt letztendlich zu politischer Instabilität und ist dem Frieden diametral entgegengesetzt. Um das Zeitalter der Drohpolitik und Aufrüstung zu beenden, setzt sich Europa für eine Zusammenarbeit aller Ländern mit dem Ziel der Vernichtung aller militärischen Mittel ein. Für Europa heißt dies: Abrüstung und ein nachhaltiges, friedliches und gerechtes Zusammenleben.


Abrüstung und Bildung einer gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur

Um unseren Traum zu verwirklichen, in einer Welt ohne Massenvernichtungswaffen zu leben, ist der erste Schritt in ein kernwaffenfreies Europa die Verschrottung konventioneller Waffensysteme, ohne sie durch neue zu ersetzen. In der Folge entwickeln wir eine nachhaltige Wirtschaft, die allen Menschen zugutekommt und einen Wettlauf um Rohstoffe verhindert, denn der Wettbewerb um Rohstoffe wird Konflikte nicht friedlich lösen, sondern neue Konflikte entfachen und damit mehr Leid schaffen.Bestehende Konflikte können nur durch eine gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur unter Einschluss aller europäischen Länder entschärft und beseitigt werden. Kernziele dieser Sicherheitsarchitektur ist Abrüstung und die Umsetzung des Green New Deals for Europe in allen europäischen Ländern.


Den Mittelmeerraum zu einer Zone des Friedens und des Fortschritts machen

Der Mittelmeerraum wird durch Abrüstung und den Green New Deal zu einem Raum des Friedens und der nachhaltigen Wirtschaft. DiE-DIEM25 unterstützt in diesem Zusammenhang die Initiative "Die progressive europapolitische Agenda von DiEM25 für die 2020er Jahre" Nachhaltiger Frieden in Europas Nachbarschaft mit dem Ziel: Alle Menschen werden dazu ermutigt, dass im Mittelmeerraum keine fossilen Brennstoffe mehr gefördert werden (d. h. keine neuen Bohrungen und keine neuen Gaspipelines) und es wird auf den Aufbau einer gemeinsamen Grünen Energieunion hingearbeitet.




10. Globale Friedenspolitik: Wie sieht eine friedliche Welt aus?


Die globale Gesellschaft steht im 21. Jahrhundert vor neuen und alten Herausforderungen die einzig als globale Gemeinschaft gelöst werden können. Staaten rüsten auf, die Rüstungsindustrie wächst, Friedensbemühungen scheinen vergessen.


Der Autoritarismus und der Nationalismus befinden sich auf dem Vormarsch, und eine globale, friedliche Zusammenarbeit wird dadurch erschwert. Der Klimawandel führt in absehbarer Zukunft dazu, dass ganze Regionen zerstört werden. Die globale Spaltung zwischen Zentrum und Peripherie sorgt nach wie vor für die Unterdrückung des globalen Südens. Immer mehr Menschen werden gezwungen ihre Heimat zu verlassen und müssen sich auf gefährliche und tödliche Fluchtrouten begeben. Diese Herausforderungen können nur als Gesellschaft gelöst werden, um eine freiheitliche und friedliche Zukunft der Menschheit zu gewährleisten.



Abbau jeglicher Grenzregime

Jeder Mensch muss das Recht haben, sich auf diesem Planeten frei zu bewegen, Länder zu verlassen und Länder zu betreten. Abschottungspolitik erfüllt weder ihren Zweck noch lässt sie sich mit einer friedlichen Welt vereinbaren. Grenzen führen zu Ungleichheit und Tod. Es handelt sich um einen menschenfeindlichen Gedanken, der schon zu lange unsere Welt prägt.


Abrüstung

Der Besitz von Massenvernichtungswaffen (nuklear, atomar, biologisch und chemisch) wird verboten. Generell müssen die Haushalte für Rüstung drastisch gekürzt werden.


Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit in der Wissenschaft, in der Kultur und in der Wirtschaft muss ausgebaut werden. Diese Zusammenarbeit muss gleichberechtigt gestaltet werden und sie darf nicht der Unterdrückung schwächerer Staaten dienen. Die Verteilung jeglicher Form von Kapital muss fair gestaltet werden. Wichtig ist des Weiteren ein strengeres Vertragswerk über die internationalen Gewässer, über die Antarktis und die Schaffung eines Vertragswerks über die gemeinsame Nutzung des Weltraums.


Klimapolitik

Bei der Zerstörung der Umwelt und des Klimas handelt es sich um einen Angriff auf die Menschheit. Die Zerstörung muss als Unrecht und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit betrachtet werden, wenn sie von Staaten oder Unternehmen begangen oder toleriert wird. Der Klimawandel muss gemeinsam und entschlossen bekämpft werden.


Internationale Gerichtsbarkeit

Kriegsverbrechen müssen bestraft werden, gleich, wer sie begeht, wo sie begangen werden und zu welchem Zweck. Die einzige Ausnahme hiervon kann eine generelle Amnestie sein, wenn dieses für den Friedensprozess sinnvoll ist.




11. Der Staat als digitaler Dienstleister


Die Infrastruktur der digitalen Welt baut maßgeblich auf und ist abhängig von den Dienstleistungen privatwirtschaftlicher Anbieter. Sowohl die physische Hardware, in Form von Internetkabeln und -anschlüssen, Funkmasten, Cloud- und Rechenzentren, als auch ihre Softwarekomponenten, in Form von proprietären, datenextrahierenden Applikationen und Programmen, sind größtenteils Werk und Eigentum von IT-Unternehmen. Der Digitalmarkt mit seiner Eigenschaft, den in ihm partizipierenden Firmen hohe Fixkosten und niedrige Grenzkosten abzuverlangen, begünstigt die Herausbildung von Mono- und Oligopolen, mit negativen Auswirkungen auf Preisgestaltung und Privatsphäre. Aus unserem Verständnis des Internets als Teil einer bedingungslosen bürgerlichen Grundversorgung ergibt sich somit fast schon zwangsläufig die Schlussfolgerung: Der Staat muss im Digitalmarkt mitmischen! Folgendes sind unsere Vorschläge für ein öffentlich-rechtliches IT-Dienstleistungsangebot.



Internet für alle bereitstellen

Deutschland ist das Land der Funklöcher. Sowohl bei der Mobilfunkabdeckung als auch bei der Datenrate schneidet Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich miserabel ab, während Mobilfunkverträge unverhältnismäßig teuer sind. Die auf DSL-Technologie beruhenden Festnetz-Internetanschlüsse sind veraltet und überholt. Ländliche Gebiete werden oftmals nicht oder nur mangelhaft erreicht, weil sich die Lückenschließung für die privaten Netzbetreiber nicht rentieren würde. Unser Ziel ist es daher, die bestehende Netzinfrastruktur in Deutschland zu vergesellschaften, um allen Bürger*innen, unabhängig von der Profitlogik der Privatwirtschaft, eine kostenfreie funkbasierte Breitband-Internet-Grundversorgung bis zu einer gewissen Datenrate zu garantieren. Wir werden ein massives staatliches Ausbauprogramm des Glasfasernetzes durchsetzen, um Haushalten und Unternehmen in Deutschland ein dem 21. Jahrhundert angemessenes Internetangebot gewährleisten zu können.


Digitale Gemeingüter schaffen

Etablierte IT-Unternehmen dominieren oftmals mit ihren Produkten den Digitalmarkt. Diese Vormachtstellung, sofern sie in einem bestimmten Bereich weitgehend konkurrenzlos bleibt, ist nicht nur aus wettbewerbstechnischen Gesichtspunkten problematisch, sondern erzeugt einen Network-Effekt, der es Nutzer*innen schwierig macht, auf einen entsprechenden Dienst zu verzichten. Dies lässt sich ändern, indem der Staat mit quelloffenen, eigenen öffentlichen Konkurrenzangeboten (Digital Commons) am Digitalmarkt als Dienstleister auftritt. Wir fordern öffentliche Alternativen im Bereich des Instant-Messaging, der internetbasierten Videotelefonie, der Internet-Suchmaschinen, sowie der Cloud-Speicherung und Abrufung von Bild- und Videoinhalten.


Gemeinwohlförderliche Datenaggregation ermöglichen

Wir wollen, dass allen Bürger*innen auf freiwilliger Opt-In-Basis ein noch näher zu bestimmendes kostenloses Daten-Kontingent in einem öffentlich betriebenen Cloud-Speicher (Data Commons) zur Verfügung gestellt wird. Die so gespeicherten Daten können von Lizenznehmern und der öffentlichen Verwaltung in anonymisierter Form algorithmisch ausgewertet werden, um Management-Prozesse zu optimieren





12. Automatisierung als Chance für die Gesellschaft


Jede/r Bürger/in soll von technologischen Innovationen profitieren können. Innovationen wie die Automatisierung von Geschäftsprozessen kann viele Vorteile haben und verspricht unter anderem unattraktive oder gesundheitsschädigende Jobs zu ersetzen. Gleichzeitig gibt es klare negative Folgen, die zu Ungleichheit führen, insbesondere wenn Unternehmen bei deren Streben nach Profit attraktive Arbeitsplätze vernichten, ohne sinnvolle Alternativen zu schaffen.


Wir wollen eine universelle Grunddividende einführen und Produktionsgewinne gezielt umverteilen, sodass alle Bürger/innen vom weiteren Aufstieg der Maschinen profitieren können. Wir befürworten zukunftsweisende Technologien, allerdings dürfen nicht nur wenige Individuen davon profitieren können. Wir wollen es für Unternehmen attraktiver machen, zusätzlich zum Profit auch sozial förderlich zu handeln.



Alternativen für durch Automatisierung vernichtete Arbeitsplätze schaffen

Die Automatisierung von Arbeitsplätzen muss im Dienste aller sein, nicht nur zum Profit weniger Unternehmer oder Aktieninhaber. Wenn Jobs automatisiert werden, müssen alternative, sinnvolle und bezahlte Tätigkeiten geschaffen werden oder entsprechende Ausgleiche an die "wegautomatisierten” Arbeitnehmer/innen gezahlt werden.


Gewinne an betroffene Personen weitergeben

Wir werden einen staatlichen Fond einrichten, der Anteile an den größten Unternehmen hält. Gewinne der Unternehmen im Fond, z.B. in Form von Dividendenausschüttungen, werden an Personen verteilt, die bspw. aufgrund von Automatisierung benachteiligt wurden. Große Unternehmen, deren Innovation durch öffentliche Gelder und Daten gefördert werden, müssen sich an dem Fond beteiligen, indem sie Unternehmensanteile abtreten und Dividenden an den staatlichen Fond zahlen. Wir nennen das “Universal Basic Dividend”. Ein Beispiel für subventionierte Innovation ist GPS, da dieses Navigationssystem von Steuern finanziert wird. Unternehmen können derzeit von den Standortdaten unverhältnismäßig profitieren und eine Basic Dividend wird helfen, die Gewinne gerechter zu verteilen.




13. Offene Standards und Interoperabilität


Die meisten Bürger:innen genießen die Vorteile von Online-Plattformen, die auf unkomplizierte Weise Kommunikation, Essensbestellungen und so weiter ermöglichen. Doch das Geschäftsmodell vieler Plattformen führt in seiner jetzigen Form zur Monopolisierung von Unternehmen, die kaum an Staatsgrenzen gebunden sind und wenig Anreiz haben, im besten Interesse der Gesellschaft zu handeln.


Durch die Entwicklung offener Standards und Richtlinien für die Interoperabilität von Online-Diensten werden wir sicherstellen, dass Bürger/innen maximale Kontrolle über ihre Daten haben und reibungslos zwischen Plattformen wechseln können.



Standards für die Interaktion mit Webseiten etablieren

Wir wollen technische und rechtliche Standards etablieren, die gewisse Qualitäten für die Interaktion mit Social Media Plattformen und anderen Webseiten garantieren. Klare Richtlinien sollen “Dark Patterns” wie das Verstecken von Kosten oder die unnötige Weitergabe von Nutzerdaten verhindern oder zumindest unattraktiv für Unternehmen machen. Nutzer müssen explizit einwilligen können, wie Daten behandelt werden dürfen. Unternehmen dürfen keinen "alles oder nichts" Ansatz verfolgen, indem sie wertvolle Leistungen nur dann verfügbar machen, wenn unattraktive, nicht essentielle Bedingungen ebenfalls akzeptiert werden.


Sichere Kommunikation zwischen Plattformen ermöglichen

Wir wollen die Interoperabilität von privaten Plattformen bzw. Online-Diensten fördern. Beispielsweise für einen Nutzer eines Messaging-Dienstes soll es möglich sein, eine Nachricht an einen Nutzer eines anderen Messaging-Dienstes zu senden, ähnlich wie das mit dem Senden einer SMS zwischen verschiedenen Telefonanbietern möglich ist. Wir werden mit den Anbietern solcher Dienste zusammenarbeiten, um technische Normen zu definieren, die die Kommunikation zwischen Diensten verschiedener Unternehmen ermöglichen und gleichzeitig die Privatsphäre der Nutzer schützen.


Temporärer Zugriff auf persönliche Daten

Wir wollen, dass Nutzer maximale Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben. Nutzer sollen mit Online-Plattformen interagieren können, ohne ihnen ihre Daten dauerhaft zu überlassen. Das heißt, wenn ein Nutzer eine Plattform derzeit nicht oder generell nicht mehr nutzt, darf das Unternehmen die Daten nicht nutzen bzw. muss sie löschen.


Persönliche Daten dezentral oder lokal speichern

Unternehmen dürfen Daten nur solange speichern wie nötig und müssen ansonsten eine Form von dezentraler Datenspeicherung unterstützen. Nutzern soll es möglich sein, persönliche Daten lokal zu speichern, also auf deren Heimcomputer oder einem selbstgewählten Server. Dezentrale Speicherung kann auch mittels “Data Commons” erfolgen, also durch eine öffentlich zugängliche Datenbank. Diese Dezentralisierung wird Nutzern erlauben zwischen Plattformen zu wechseln, ohne ihre zuvor gespeicherten Daten zu verlieren.




14. Datenschutz und Datensicherheit


Dass Einzelne selbst darüber bestimmen können, welche Daten preisgegeben werden und wie sie verwendet werden können, ist ein Grundrecht. Wir wollen dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung weiter stärken und für zukünftige Innovationen wappnen. Zudem werden wir praktische Richtlinien und moderne Bildungsprogramme entwickeln, um die Medien- und Datenkompetenz von Unternehmen und Bürger/innen zu fördern.



Dem Recht auf die eigenen Daten Verfassungsrang geben

Wir wollen, dass die exklusive Verfügung über die eigenen personenbezogenen Daten im Kontext der elektronischen Kommunikation explizit genannt und als unveräußerliches Grundrecht in das Grundgesetz der Bundesrepublik, sowie die Grundrechtecharta der Europäischen Union, mit aufgenommen wird.


Labels für Digitalprodukte einführen

Wir wollen nutzerfreundliche Labels einführen, die potentielle Nutzer eines Online-Dienstes oder Käufer eines Digitalproduktes über kritische Faktoren informieren, ähnlich wie Nährwerte auf Nahrungsmittel-Packungen gelistet werden. Diese Digital-Labels sind standardisiert und fassen wichtige Merkmale in einem kompakten, leicht verständlichen Format zusammen. Beispiele für Markmale können sein, wie und wo die Daten gespeichert werden und an welches Land das Unternehmen Steuern zahlt. Wir fordern solche Labels auch für solche Online-Dienste, die von Nutzerdaten profitieren, selbst wenn die Registrierung des Nutzers keine bewusste Zahlung z.B. in Form eines Mitgliedsbeitrags erfordert.


Kritische digitale Aspekte in Wirtschaftsprüfungen integrieren

Wir wollen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verpflichten, parallel zum Jahresabschluss bei Digital-Unternehmen Inspektionen zur Qualität und Sicherheit der technischen Infrastruktur durchzuführen. Hier sind insbesondere Server-Inspektionen wichtig, um die Zuverlässigkeit der Dienste in Ausnahmesituationen wie Cyber-Angriffen und lokalen Stromausfällen zu gewährleisten. Ebenso soll bei diesen Gelegenheiten proprietäre Unternehmenssoftware auf Kompatibilität mit den gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes überprüft werden.




15. Plattform-Kapitalismus und Gig-Economy


Die Big Player in der heutigen digitalen Wirtschaft sind in der ein oder anderen Weise Plattform Anbieter. Hierzu gehören unter anderem Onlinewerbeplattformen, Lieferdienste, Cloud Service Anbieter, Sharing Economy oder die Gig-Economy.


In der Gig-Economy sind viele Angestellte*innen wie Taxifahrer*innen oder die Auslieferer*innen von Essen als „Freiberufler*innen“ angestellt. Jedoch hat dies zufolge, dass die meisten Angestellte*innen keine Sozialleistungen wie Urlaub, Krankenversicherung oder Krankentagegeld erhalten. Außerdem herrscht oftmals ein Monopol in den verschiedenen Sektoren, während Plattform nicht richtig reguliert und besteuert werden.



Arbeitsverhältnisse

Wir wollen, dass auch „freiberufliche“ Auftragnehmer*innen in Plattform Unternehmen die gleichen Sozialleistungen wie Auftragnehmer*innen in regulären Arbeitsverhältnissen erhalten, damit deren Position als „freiberufliche“ Auftragnehmer*innen nicht weiter ausgenutzt werden kann. Außerdem sollte in diesem Rahmen ein höheres Maß an Datenschutz und Privatsphäre für die Auftragnehmer*innen gewährleistet werden, sodass z.B. Lieferanten*innen nicht dauerhaft von Plattformbetreibern überwacht werden.


Förderung der lokalen Wirtschaft

Zwar können Plattformen positive Effekte auf Teile der lokalen Wirtschaft haben, jedoch bringen diese oftmals weitreichende negative Effekte mit sich. Zum Ausgleich gegen die immer stärker werdende Marktmacht und Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft von Plattformen, benötigen wir mehr Förderung für die lokale Wirtschaft genauso wie von Plattform Genossenschaften.


Unterbindung von Steuerflucht und stärkere Regulierung

Allgemein fordern wir ein höheres Maß an Regulierung in den verschiedenen Sektoren, um die Marktmacht der Plattformunternehmen zu verringern und Wettbewerb zu fördern. Ein Weg hierzu ist eine konsequente Ausweitung und Umsetzung des Kartellrechts auf Plattform Unternehmen. Eine wichtige Rolle spielt ebenfalls die Erhebung und Verarbeitung von Daten sowie der Transfer dieser zwischen verschiedenen Plattformen der Unternehmen. Es muss sichergestellt werden, dass keine unrechtmäßigen Vorteile hieraus entstehen können und dass der Datenschutz für Nutzer*innen, Angestellte*innen und weitere Stakeholder gewährleistet ist. In diesem Kontext sollen Nutzer*innen ebenfalls das Recht haben eine nichtpersonalisierte Nutzung in Anspruch zu nehmen, sodass ihre Daten z.B. nicht für die Ausrichtung von Werbeanzeigen auf Plattformen verwendet wird. Für die Umsetzung ist es wichtig, dass Regulation und Prüfung von eigens dafür geschaffenen oder bestehenden Instruktionen durchgeführt werden, anstatt dass sich wie aktuell auf die Selbstregulierung der Unternehmen und die sogenannten „Marktkräfte“ verlassen wird. In Bezug auf die viel verbreitete Vermeidung von Steuerzahlungen in Deutschland und der EU muss diese unterbunden werden. Hierzu benötigen wir europäische Zusammenarbeit und eine striktere Umsetzung des Steuerrechts, um die Steuerflucht zu vermeiden.


Plattform-Genossenschaften

Damit große Technologieunternehmen nicht weiterhin die komplett Macht über Plattformen haben wollen wir diese demokratisieren und eine für das Gemeinwohl orientiere Lösung finden. Daher setzten wir uns für die Bewerbung, Förderung und Gründung von Plattform Genossenschaften ein, welche von Angestellten*innen und Nutzer*innen geführt werden.




16. Künstliche Intelligenz und automatische Entscheidungsfindung


Künstliche Intelligenz (KI) spielt eine immer größer werdende Rolle in unserem alltäglichen Leben, jedoch wird der Begriff oftmals inkorrekt angewendet. Vor allem Unternehmen werben mit KI-Lösungen, hinter denen maschinelles Lernen oder andere Algorithmen stehen, welche teilweise sogar auf größtenteils menschlicher Arbeit basieren. Daher beziehen wir uns im Folgenden auf das Gesamte Feld der automatisierten Entscheidungsfindung, anstatt den Begriff KI zu verwenden.


Die Anwendungsfelder von automatisierter Entscheidungsfindung sind nahezu grenzenlos und werden bereits in vielen Feldern eingesetzt. Während automatisierte Entscheidungsfindung viele positive Eigenschaften hat und dabei helfen kann Probleme zu lösen und gesellschaftlichen Wachstum zu fördern entstehen jedoch gravierende Fragen technischer, ethischer und sozioökonomischer Natur. Deshalb brauchen wir klare Regeln und Richtlinien sowohl auf nationaler als auch transnationaler Ebene wie wir zukünftig mit automatisierter Entscheidungsfindung umgehen.



Einheitliche, verbindliche Standards

Grundlegend benötigen wir die Ausarbeitung und Umsetzung technischer Mindestanforderungen und Standards, welche Transparenz, Zuverlässigkeit und Sicherheit garantieren. Hierzu zählt auch die verpflichtende Verwendung von robusten Datengrundlagen. Des Weiteren müssen ethische Standards erarbeitet und verpflichtend umgesetzt werden, damit jegliche Art der Diskriminierung und Ausgrenzung durch automatisierte Entscheidungsfindung unterbunden wird. Diese Standards sollen ebenfalls dazu dienen, dass die Privatsphäre und der Datenschutz aller Stakeholder gewährleistet werden kann.


Definition des Anwendungsbereichs

Da automatisierte Entscheidungsfindung in nahezu allen Sektoren angewendet werden kann sprechen wir uns für eine klare Definition der Anwendungsbereiche aus und für das Verbot von automatisierte Entscheidungsfindung in gewissen Sektoren. Klare Verbote sollen im Falle von militärischen Einsätzen, biometrischer Gesichtserkennung und Bewertung sozialen Verhaltens gelten. Außerdem müssen in anderen Bereichen wie z.B. Medizin und Gesundheitswesen klare Grenzen gelten, wie weit Algorithmen verwendet werden dürfen und in welcher Form die teils hoch sensiblen Daten diesen zu Verfügung stehen.


Transparenz schaffen

Immer häufiger kommt es vor, dass Nutzer*innen nicht wirklich wissen, ob sie mit einer Maschine oder realen Person interagieren. Daher soll zukünftig klar ausgewiesen sein, ob man mit einer Maschine interagiert, um mehr Transparenz zu schaffen. Außerdem soll es für Nutzer*innen klarer erkenntlich sein, welche Daten wie von ihnen verarbeitet werden. Dabei soll jeder das Recht auf die Option eines „Opt-out“ haben, wenn man es vorzieht ein Standardergebnis eines Algorithmus zu bekommen anstatt, dass persönliche Daten für das Ergebnis verwendet werden.





17. Wettbewerb und Innovationsförderung



In der digitalen Wirtschaft sehen wir eine zunehmende Marktkonzentration, welche zur Bildung von Monopolen führt. Diese Unternehmen kommen vor allem aus den USA oder China und lassen in vielen Bereichen durch ihre Marktmacht kaum noch Wettbewerb zu. Daher brauchen wir weitreichenden Maßnahmen wie wir eine unabhängige und global integrierteeuropäische digitale Wirtschaft schaffen können.





Kartellrecht stärken

Aufgrund der immer stärker werdende Marktmacht und Monopolbildung großer digitaler Unternehmen fordern wir ein strengeres Kartellrecht. Diese Unternehmen dürfen nicht weiterhin ihre Marktmacht ausnutzen, wie sie es z.B. durch den Transfer von Daten und die Integration innerhalb ihrer verschiedenen Dienstleistungen oder durch die Ausnutzung von Netzwerkeffekten praktizieren. Vor allem muss das Kartellrecht im Vergleich zur aktuellen Lage in Deutschland und Europa stringenter durchgesetzt werden, was sowohl Geldstrafen als auch die Zerschlagung von Unternehmen als Folge mit sich ziehen kann.


Steuerflucht unterbinden

Unter den aktuellen Regularien können digitale Unternehmen in der EU einfach ihre Gewinne und Vermögenswerte in Steueroasen verschieben. Wir fordern die Unterbindung der Steuerflucht von digitalen Unternehmen. Dafür bedarf es einer stärkeren europaweiten Zusammenarbeit.


Innovation fördern

Um unser Ziel einer unabhängigen und global integrierten digitalen Wirtschaft zu erreichen, bedarf es mehr Maßnahmen zur Innovationsförderung. Ein wichtiger Aspekt sind Investitionen in staatliche Grundlagenforschung. In diesem Rahmen möchten wir eine höhere Attraktivität von universitärer Arbeit schaffen. Auf der anderen Seite dürfen Fördergelder für private Unternehmen nicht einfach vergeben werden. Sie sollen stattdessen an klare soziale und datenschutzrechtliche Bedingungen geknüpft sein.


Innovation als Gemeingut

Innovation soll als Gemeingut verstanden werden und sich nicht nur auf das wirtschaftliche Wachstum privater Unternehmen beschränken, sondern vielmehr in einem inklusiven System stattfinden, in dem alle Stakeholder wie z.B. Nutzer*innen, Angestellte und Bürger*innen gleichbedeutend sind und zum Gemeinwohl beitragen. Dies bedeutet auch, dass Innovationen, die auf öffentlicher Grundlagenforschung basieren in der Public Domain verbleiben und nicht patentiert werden dürfen. Damit einhergehend wollen wir das Urheberrecht einschränken und die Beweislast so umkehren, dass etwas solange digitales Allgemeingut bleibt, bis der Nachweis erbracht ist, dass es geschützt ist Außerdem müssen Urheberrechtsrichtlinien so reformiert werden, dass die Rechte von Nutzer*innen, Autor*innen und Innovator*innen angemessen ausbalanciert sind.


Netzneutralität und freies Internet

Wir fordern, dass die Netzneutralität für alle Nutzer*innen gewährleistet ist, egal, ob es sich hierbei um mobile Daten oder die Übertragung per Kabel oder DSL handelt. Internetprovider dürfen nicht in die Inhalte der Nutzer*innen eingreifen in dem sie z.B. die Geschwindigkeit der Datenübertragung gewisser Inhalte drosseln oder andere Inhalte bevorzugen, indem diese bei mobilen Tarifen nicht in das Datenvolumen mit einberechnet werden. Um ein neutrales und chancengleiches Internet zu gewährleisten, müssen daher alle Inhalte unter den gleichen Bedingungen übertragen werden. Darüber hinaus soll es Providern und privaten Unternehmen verboten sein, Inhalte oder Webseiten selbstorganisiert und außergerichtlich zu zensieren oder zu sperren. Hierzu zählt ebenfalls der Einsatz von Uploadfiltern, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu entfernen. Falls jedoch Konten oder Inhalte gesperrt werden, müssen die Gründe hierfür transparent an die betroffenen Nutzer*innen kommuniziert werden und die Möglichkeit vorhanden sein, eine Entsperrung dieser Inhalte in einem ebenfalls einfachen und transparenten Weg zu beantragen.

18. Bildungspolitik


Bildung formt Menschen. Als wesentlicher Zweck dieses Prozesses werden oft Menschen verstanden, die in der Lage sind, sich im (Berufs)Leben zurecht zu finden und sich am (Arbeits)Markt zu behaupten. Natürlich kann und soll Bildung mehr beinhalten: Menschen, die nicht bloß in der Welt bestehen, sondern willens wie fähig sind, sie aktiv mitzugestalten. Menschen, die Zusammenhänge begreifen und der Wirklichkeit, deren Teil sie sind, mit intrinsischem Interesse begegnen. Bildung bedeutet die Vermittlung von Potenzial – und Perspektiven, es vielfältig zu verwenden.


Demokratie in Europa setzt sich dafür ein, bestehende Bildungsstrukturen unter diesen Gesichtspunkten kritisch zu evaluieren und gestalten. Bildung in Deutschland und in Europa möchten wir stärken, erweitern und wo es Not tut neu denken. Anreiz und Ziel ist dabei, was die Dresdner Künstlergruppe Die Brücke wie folgt formuliert hat: Der „Glaube an die Entwicklung, an eine neue Generation der Schaffenden wie der Genießenden, (…) als Jugend, die die Zukunft trägt!“


Bildung ist essentieller Bestandteil einer modernen Gesellschaft, wie wir sie uns vorstellen und wünschen. Grundlegend für erfolgreiche Bildung ist jedoch die Vernetzung und gemeinsame Thematisierung mit anderen gesellschaftlichen Aufgaben und Herausforderung.


Chancengleichheit

Gerechte und diskriminierungsfreie Bildung ist unerlässlich. Es ist kontinuierlich zu prüfen, ob es Formen von Diskriminierung gibt, wie sich diese äußern und welche zielführenden Gegenmaßnahmen vorzuschlagen sind. Die Bedingung von Bildungserfolg durch gesellschaftliche Herkunftsfaktoren soll minimiert werden. Entsprechend soll Bildungsgerechtigkeit in Schule, Bildungssystem und Gesellschaft proaktiv thematisiert werden. Inklusion ist zu fördern und falls erforderlich auszubauen. Ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen bzw. Angeboten (inkl. Verpflegung) soll geschaffen werden. Alternative Schulformen sollen tendenziell gefördert und unterstützt aber auch angemessen reguliert werden. Dies betrifft auch den Bereich Bildungsforschung: Es ist zu untersuchen, welche Erkenntnisse sich von alternativen Schulkonzepten ableiten und in das Regelschulsystem integrieren lassen. Darüber hinaus treten wir für kostenfreie (Aus)Bildung ein. Dies beinhaltet die Abschaffung des in manchen Ausbildungsberufen üblichen “Schulgelds”. Die vorhandene öffentliche Bildungsfinanzierung ist kritisch zu evaluieren bzw. zu optimieren. BaFöG soll allen Menschen Bildungschancen und freie Wahl des Bildungsweges ermöglichen. Es muss kritisch in dem Erfüllen seiner Funktion reflektiert und ggf. reformiert werden.


Bildung als lebenslanges Projekt denken

Bildung betrifft alle und endet nicht mit dem höchsten Abschluss. Sie sollte nicht nur auf Heranwachsende bezogen gedacht werden, sondern betrifft auch Erwachsene. Kontinuierlich muss geprüft werden, ob und warum Menschen ausgeschlossen bzw. “abgehängt” werden, wenn sie bestimmte Bildungsschwellen “verpasst” haben. Alphabetisierung und mathematisch-naturwissenschaftliche Grundbildung muss gesamtgesellschaftlich gefördert werden. Insgesamt wollen wir den Bereich Erwachsenenbildung stärken. Vor allem im Kontext der Digitalisierung sollen Weiterbildungs- und Coachingprogramme für alle Altersgruppen gefördert werden. Die sich immer schneller komplex wandelnde Gesellschaft und Wirtschaft erfordern zunehmend kontinuierlichen Kompetenzerwerb. Dieser ist zu ermöglichen - nicht nur in Hinsicht auf berufliche Perspektiven: Senioren z.B. brauchen keine IT-Kompetenz mehr, um sich auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten, aber sehr wohl, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Als Basis des sogenannten “lebenslangen Lernens” sollen neue bzw. alternative Ansätze zur Förderung selbstgesteuerten bzw. autonomen Lernens gefördert werden. Schulbildung muss neben Wissen und Kompetenzen auch die Fähigkeit zu deren späterem Erwerb vermitteln.


Bildung überregional und international denken

Vernetzung und Austausch zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen und -strukturen ist zu befördern. Dies gilt innerhalb Deutschlands, auf europäischer Ebene und perspektivisch auch global. Bestehende Angebote müssen evaluiert und ggf. ausgebaut oder gedacht werden. Wir treten ein für ein universelles Erasmus-Programm, eine Verbesserung des europäischen Youth Guarantee-Programms, ein  europäisches Lehrstellen-Abkommen, eine Stärkung des europäischen Lehrkörpers (European Teaching Corps) und eine Weiterentwicklung des “Strukturierten Jugenddialogs“ (engage, connect, empower). Im außerschulischen Kontext sollen regionale und überregionale Jugendverbände und Vereinsarbeit unterstützt werden. Ergänzend zu klassischem Schüleraustausch sollen auch Fahrtenprogramme gefördert werden, wie sie z.B. die Deutsch-Französische Gesellschaft und die Deutsche Kriegsgräberfürsorge anbieten.


Bildungsgrenzen und -gefälle abbauen

Wir streben einheitliche Bildungsstandards und die flächendeckende Anerkennung von Abschlüssen an: innerhalb Deutschlands und perspektivisch europaweit. Bildung muss im globalen Austausch stattfinden, gemäß dem Leitgedanken “Lehren und Lernen voneinander lernen”. Im 21. Jahrhundert gilt es, Bildungsföderalismus sowie nationale Präferenzen und Grenzen aufgeschlossen zu überwinden. Hierbei sollen auch individuelle Stärken des deutschen Bildungssystems mit Vorbildwirkung nach außen getragen werden um parallel den Raum für eine realistische Fehlerkultur zu etablieren. Nationaler Stolz und Angst vor Veränderung sollen Innovation, Kooperation und dem Lernen von anderen nicht im Weg stehen. Hierfür braucht es starke, unabhängige, europäische Bildungsforschung. Das derzeitige System von frühzeitiger Selektion nach Leistung im Schulübergang soll kritisch überdacht und ggf. reformiert werden. Unter anderem sollen die Konzepte der (integrierten und kooperativen) Gesamtschule in diesem Zusammenhang intensiv untersucht und weiter unterstützt und durchgesetzt werden. Wir treten für eine Abschaffung des Kooperationsverbots ein. Im Zuge der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen muss ergebnisoffen und unvoreingenommen untersucht werden, welche realen Hürden bei dieser vorhanden sind. Dies betrifft nicht nur Unterschiede zwischen verschiedenen Bundesländern, sondern auch die künstliche Hierarchisierung von Abschlüssen, etwa im Studienkontext zwischen Fachhochschulen und Universitäten. Nicht zuletzt sollen so effektive Freizügigkeit und Fachkräfteaustausch vorangetrieben werden.


Bildungsinhalte europäischer ausrichten

Bildung soll zur Stärkung oder ggf. Etablierung einer gesamteuropäischen Identität beitragen. Dies betrifft neben ethischen und politischen Gesichtspunkten wie der Überwindung historischer Aversionen und Vorurteile auch die Vermittlung von Grundwissen über Europa als Ganzes sowie und durch den interkulturellen Austausch. Bezogen auf Schulunterricht betrifft dies nicht ausschließlich, aber hauptsächlich, die geisteswissenschaftlichen Fächer. Tendenziell soll der Fokus des Geschichtsunterricht vorerst weiterhin auf deutscher Geschichte liegen, doch auch deren Verflechtung und Komplexität mit der Geschichte anderer Länder sowie im gesamteuropäischen Kontext soll hervorgehoben werden. Ergänzend sind im Zusammenhang historischer Schlüsselereignisse auch neuzeitliche Ereignisse und Konflikte mit andauernder Auswirkung für die gesamteuropäische Entwicklung zum Gegenstand des Unterrichts zu machen: z.B. die französische Revolution, den spanischen Bürgerkrieg, den Nordirlandkonflikt oder den Jugoslawienkrieg. In Sprach- und Kulturfächern soll ein Verständnis für die spezifisch europäischen Kunst- und Kulturtraditionen sowie -verflechtungen geschaffen werden.


Ganzheitliches Bildungsverständnis

Bildung soll mehr vermitteln als nur Wissen: Lebenskompetenz. Voranzutreiben ist eine Diskussion des wirtschaftlich-gesellschaftlichen Know-How-Kanons gegenüber individualisierter Persönlichkeitsförderung. Schule und Bildung sollen das breite Wissens- und Interessenspektrum Heranwachsender thematisieren, fördern und für den Unterricht bestmöglich nutzen. Nicht direkt quantifizierbare Mehrwerte sollen stärker in den Fokus gerückt werden. Zahlreiche Studien belegen die Relevanz von Musik, Sport und dem Lesen von Belletristik auf Gesundheit, Resilienz, “Wohlbefinden”, Kreativität und Medien- bzw. Nachrichtenkompetenz. Entsprechenden Faktoren soll mehr Gewicht beigemessen werden. Im Schulsystem sollte die Förderung individueller Fähigkeiten und Ressourcen auch mit einer Abkehr von ausschließlich objektivierbaren Bewertungsmaßstäben einhergehen. Ergänzend treten wir für Praxisnähe und exploratives Lernen ein. Entsprechende Ansätze können eine praktischere Lehrer:innenbildung und fächerübergreifendes Lernen sein. Neben arbeitsmarktorientierter Expertise, wie sie von bestehenden Schulfächern abgebildet wird, sollten hand-, und heimwerkliche Fertigkeiten oder andere Fähigkeiten zur Alltagsbewältigung als Bildungsaufgaben wahrgenommen werden und in schulischen wie außerschulischen Lernorten Berücksichtigung finden. Hinzu kommen Fähigkeiten wie kritische Selbsteinschätzung, Zeitmanagement und Sinnfindung. Zu diskutieren sind Ansätze wie “Glück” als Schulfach. Die sich gegenüber vorangegangenen Epochen fortwährend verändernden Lebensgefüge des 21. Jahrhunderts erfordern ein Bildungssystem, das flexibel auf diese Veränderungen reagieren kann - und flexibel anwendbare Kompetenzen vermittelt. Zur Befähigung zu Design Thinking, projektbezogenem Denken, selbständiger Zielsetzung oder weiterer noch nicht abzusehenden Anforderungen, ist eine breit gefächerte Persönlichkeitsentwicklung unerlässlich.


Gesellschaft und Schule gemeinsam denken

Bildung ist eine zentrale Aufgabe von Gesellschaft. Schule ist eine wichtige Institution der Bildung. Es gilt, die Wechselwirkungen von Gesellschaft und Bildung insgesamt zu thematisieren, zu erforschen und stetig zeitgenössisch weiterzuentwickeln. Im schulischen und vorschulischen Kontext kann das bedeuten, die Stellung von technischem Personal sowie von Erzieher:innen, Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen zu verbessern, dessen Betreuungs- und Erziehungsaufgaben allzu häufig von Lehrkräften durchgeführt werden, denen somit die Zeit für eigentlich pädagogische Arbeit fehlt. Parallel sollen außerschulische Lernorte etabliert und erhalten, gefördert und aktiv in Bildungsstrukturen miteinbezogen werden: Schwimmbäder, Bibliotheken und Vereine z.B. sind unerlässlich. (Kommunale) Infrastruktur und Bildung sind eng verflochten. Erstere auszubauen bedeutet, letztere zu fördern. Gesamtgesellschaftlich haben Medien neben Schulen den größten gesellschaftlichen Einfluss auf Aneignungsprozesse von Wissen und auf die Etablierung von Haltungen und Einstellungen. Wir treten dafür ein, Forscher:innen und Pädagog:innen mehr medialen Raum zur Darstellung relevanter Inhalte einzuräumen und öffentlich-rechtliche Kanäle nicht nur journalistischen, sondern in erster Linie bildungspolitischen Ansprüchen zu unterziehen. Zugleich soll die Unabhängigkeit von Bildungsakteuren gestärkt werden, konkret etwa diejenige der Bundeszentrale für politische Bildung.


Bildung als Aufklärung

Lebenskompetenz bedeutet auch Kompetenz zur Teilhabe. Die Vermittlung von Fachwissen ist als nur ein Aspekt von Bildung zu denken, ebenso individuelle Entfaltung. Demokratie erfordert ein Vermögen zur kritischen Auseinandersetzung mit gesamtgesellschaftlichen Themen. Bildung muss dieses Vermögen vermitteln. Schulunterricht kann und soll das Führen aktiver Diskurse über zeitgenössische Themen beinhalten. Dies ist in einer Art und Weise zu implementieren, die Lernende für solche Themen sensibilisiert und zu multiperspektivischer Betrachtung anregt. Mit anwendbaren Fähigkeiten soll auch ein Metaverständnis für die dahinterstehenden Zusammenhänge vermittelt werden. Dies umfasst alle Bildungsbereiche, auch über die folgenden Beispiele hinaus. So soll in MINT-Fächern neben der Qualifizierung zu programmieren, zu rechnen und Experimente durchzuführen, ein Verständnis für wissenschaftliche Methodik und Erkenntnisfindung vermittelt werden. Im Umgang mit Medien sollen Schüler:innen in ausreichendem Maße mit allen vier Säulen der Medienkompetenz (nach Dieter Baacke) ausgestattet werden: Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung und Mediengestaltung. Das beinhaltet u.a., sowohl Bildbearbeitungen durchführen zu können als auch zu wissen, was seriösen Journalismus ausmacht. Im Bereich Wirtschaftslehre sollen ergänzend zu Kenntnissen zur erfolgreichen Organisation von (Volks)Wirtschaften und der Preisbildung an Märkten z.B. auch (privat)wirtschaftliche Entscheidungsprozesse, staatliche Mechanismen zur Steuerung von Währungskursen und der Rolle von Finanzmärkten verständlich gemacht werden. Insgesamt ist dabei eine möglichst objektive und ergebnisorientierte Auseinandersetzung mit Bildungsinhalten zu befördern. Dies umfasst selbstverständlich ein Verbot von Lobbyarbeit durch wirtschaftliche Betriebe und der Bundeswehr während des Unterrichts. In der Lehrer:innenaus- und -fortbildung sollen diese Ziele umfassend verankert werden und Lehrkräfte sollen Unterstützung bei ihrer Umsetzung erhalten. Der Fokus zeitgemäßer Bildung muss auf zukünftigen Herausforderungen liegen: darunter z.B. Klimawandel und Ökologie, Digitalisierung und demografischer Wandel und die Grenzen von Wachstum. “Nachhaltigkeit” ist als eigenes Schulfach in Betracht zu ziehen. Selbiges gilt für “Medienkompetenz”.

19. Inklusive Gesellschaft



DiEM25 versteht unter Inklusion die Überwindung jedweder gesellschaftlichen Segmentierung, Segregation sowie die Befreiung von Machtstrukturen und die Herstellung von Gleichheit in einer friedfertigen, achtsamen Gesellschaft, die die―aus welchem Grund auch immer―Schwachen stärkt, ohne die Starken schwächen zu wollen.


    • Inklusive Gesellschaft gestalten

Alle Menschen sollen gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die für die Erreichung dieses Ziels erforderlichen Tools finden unsere ganze Aufmerksamkeit und werden im politischen Prozess in politisches Handeln transferiert, in diesem Bereich aktive Akteure werden nach Kräften unterstützt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass jede Form von Exklusion mit großer Skepsis betrachtet wird. Inklusion bedeutet nicht (zwanghafte) Eingliederung in etwas bereits Bestehendes (etwa eine „Mehrheitsgesellschaft“), sondern ein sich Einlassen auf Neues und Betreten unbekannten Terrains zur gegenseitigen Bereicherung. Machtstrukturen sollen dabei keine Rolle spielen.


    • Soziale Inklusion

Eine Gesellschaft—also auch ein Staat—ist ein in stetem Wandel begriffenes, höchst dynamisches Gebilde, an deren Gestaltung möglichst alle Menschen beteiligt sein sollen; zumindest diejenigen, die sich beteiligen wollen. Hierzu bedarf es großer Transparenz in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen und Vorgängen, damit alle auf der Grundlage eines gemeinsamen und gleichen Wissensstands ihre Handlungsfelder bestellen können. Bei der konkreten Ausgestaltung dieser – auch politischen – Prozesse ist die Einbeziehung aller Individuen ein Gebot für ein gelingendes Gemeinwesen. Gruppenbildung ist erwünscht, wenn sie der Bündelung der Interessen zum Zwecke deren nachdrücklicheren Vertretung unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen Ganzen dienen und nicht bloß der rücksichtslosen Durchsetzung von Einzelinteressen gegen die Gemeinschaft, wie es in Teilen des Lobbywesens der Fall ist, wo manipulativ agiert wird, statt informativ. Die Möglichkeit der selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird zunächst durch eine angemessene Ausstattung mit hierzu erforderlichen Mitteln gewährleistet. Pekuniär bedeutet dies, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen jedem Gesellschaftsmitglied Handlungsräume eröffnet, in denen er sich frei bewegen kann, ohne fremdbestimmt Getriebene/r zu sein. Diese Freiheit umfasst auch die Freiheit der Arbeitgeberseite, die die Arbeitsbedingungen so gestalten (müssen), dass die Arbeit gerne erledigt wird. Derart inkludiert in den Wirtschaftskreislauf, entfallen beinahe industriell organisierte Hilfsnotwendigkeiten wie von selbst. Selbstbewusstere Bürger*innen sind weniger anfällig für Extremismen, treten engagierter für ihre Belange ein und gestalten so Demokratie proaktiv mit. Viele zu Armut ‚verdammte‘ Bevölkerungsgruppen, wie Alleinerziehende, Geflüchtete, chronisch Erkrankte (um nur einige wenige exemplarisch zu nennen), werden ihres Stigmas entledigt und als vollwertiges Mitglied in die Gesellschaft einbezogen. Besondere Aufmerksamkeit von DiEM25 erfährt die Überwachung der Einhaltung von Abkommen, in denen sich Deutschland zur Einhaltung inklusiver Verpflichtungen ratifizierenderweise bereiterklärt hat. Überdies achten wir darauf, dass Vielfalt als Errungenschaft betrachtet wird, die sich in ebenso vielfältigen, allen zugänglichen öffentlichen Räumen entfalten kann.


    • Inklusion besonders unterstützungsbedürftiger Menschen

Die Bestrebungen, dass alle Menschen uneingeschränkt teilhabende Mitglieder der Gesellschaft sein können, ist für DiEM25 oberstes Gebot. Das bedeutet, dass in das sensible Aufspüren von Ungerechtigkeiten und schwerwiegender Benachteiligung viel Energie investiert wird. Anderssein darf nicht gleichbedeutend sein mit diskriminierender Andersbehandlung, es sei denn in dem Sinne, dass eine dahingehend ‚bevorzugte‘ Behandlung erfolgt, die naturgegebene Nachteile zu kompensieren vermag. Nichtregierungsorganisationen und Selbsthilfegruppen, auch Interessenverbände, werden darin bestärkt, ihre wertvolle Arbeit kraftvoll und effektiv zu betreiben; deren Anliegen werden von uns politisch unterstützt. Wenn immer möglich bringen wir sie in vielfältiger Form im politischen Alltag ein.



    • Inklusive Pädagogik

Ein besonders wichtiges Feld der Einbeziehung besonderer Menschen ist das der Bildung (siehe hierzu auch → „AG Bildung“). Es ist gesamtgesellschaftlich von größter Bedeutung, dass öffentliche Schulen und Hochschulen/Universitäten Orte der größtmöglichen Gleichheit unter den Menschen sind, auch wenn anerkannt wird, dass Talent und Begabung durchaus ungleich verteilt sind. Ganz besonders an diesen Orten, in denen Unkulturen der diskriminierenden Differenzierung (Allgemeinbildende Schulen) und exkludierenden Elitebildung (Hochschulen/Universitäten) Einzug gehalten haben, sieht DiEM25 großen Bedarf für politisches Handeln. Das beginnt damit, dass ein langer gemeinsamer Schulbesuch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt wertvollere Dienste erweist als eine konkurrenzbetonte Vorbereitung des Einzelnen (w/m/d) auf eine optimale berufliche Verwendbarkeit in einem imaginären Beruf in der Zukunft, sodass der Arbeitgeber so wenig wie möglich in die fachliche Fortbildung seiner Arbeitskräfte investieren muss. Wir sehen in der Entwicklung inklusiv-pädagogischer Konzepte im gesamten Bildungsbereich eine dermaßen hohe Priorität für den gesellschaftlichen Frieden, dass sie von uns den entsprechenden politischen Rückenwind erhalten sollen.

20. Nachhaltige und sichere Energieversorgung für Menschen und Wirtschaft


Ökologie und Wohlstand gehen Hand in Hand: DiEM25 fordert eine sozial gerechte Energiewende. Eine nachhaltige sichere Energieversorgung für Menschen und Wirtschaft ist eine der Grundlage für eine lebenswerte Zukunft für alle Menschen in Deutschland. Die Energieversorgung muss dabei sicherstellen, dass Menschen versorgt werden, ohne dabei Umwelt oder Lebensgrundlagen von Menschen in Deutschland und im Ausland zu zerstörten.



    • Regionale Energieversorger, Stadtwerke und lokale Infrastruktur in Bürger*innenhand

Wir wollen, sofern das nicht schon der Fall ist, die regionalen Energieversorger und Stadtwerke als auch die lokale Infrastruktur in Bereichen Strom, Gas und Wärme in Bürger*innenhand bringen. Die Menschen müssen lokal selbst darüber bestimmen können, welche Energiequellen genutzt werden sollen und wenn jemand einen Profit aus der Versorgung der Bevölkerung mit Strom und Wärme zieht, dann muss dieser an die Bürger*innen zurück fließen. Die Akzeptanz für jede Form der regionalen Energieerzeugung steigt dadurch enorm.

      • Umfangreiche Nutzung von Abwärme in Nah- und Fernwärmenetzwerken

Nah- und Fernwärmenetzwerke sind eine sehr effiziente Art der gemeinschaftlichen Versorgung von Haushalten und Industrie mit Energie für Heizung und Warmwasser. Hier können verschiedene Erzeuger zusammen genutzt werden, wie zum Beispiel die Restwärme von Industrieprozessen, aber auch größere natürliche Quellen, wie Erdwärme aus tieferen Schichten. Die Nutzung dieser Netzwerke sollte also bevorzugt geschehen und gefördert werden und die Quellen müssen zudem klimaneutral gestaltet werden.

      • Schnelle Umstellung der staatlichen Gebäude und Infrastruktur auf Klimaneutralität

Die öffentliche Hand muss bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vorbildlich handeln. Deshalb sind umgehend die nötigen Investitionen zu veranlassen, um die staatlichen Gebäude als auch die Infrastruktur klimaneutral zu gestalten. Dadurch können Anreize für andere Akteure gesetzt werden und zudem wird das Problem des Investitionsstaus sinnvoll angegangen.

      • Einführung eines grundsätzlichen Rechts auf Eigenversorgung mit Erneuerbaren Energien

Wir fordern die Einführung eines grundsätzlichen Rechts auf Eigenversorgung mit Erneuerbaren Energien. Sowohl für Hausbesitzer*innen als auch für Mieter*innen sind die Möglichkeiten im Moment stark eingeschränkt. Es muss eine Entbürokratisierung erfolgen und eine deutliche Förderung von lokalen Modellen eingeführt werden, die die Erzeugung des Stroms direkt dort, wo er dann auch verbraucht wird.

      • Erarbeitung der regionalen Regelungen für Windkraft, Photovoltaik und andere Erneuerbare Energien durch Bürger*innenversammlungen

Eine Energiewende Bedarf ein Neudenken des Energiemarktes in dem Bürger*innen und Gemeinden als Lieferanten und Abnehmer eingebunden werden. Dies ist mit der aktuellen gesetzlichen Grundlage nicht möglich. Deshalb müssen Gesetze und Verordnungen, die den Ausbau von erneuerbaren Energien verlangsamen oder verhindern, mit dem Ziel die Energiewende vor 2050 zu erreichen, grundlegend überarbeitet werde. Dies muss unter Einbindung der regional betroffenen Menschen geschehen, weshalb wir zu diesem Zweck Bürger*innenversammlungen durchführen wollen.

      • Ausbau eines europäischen, intelligenten Stromnetzes, das die Versorgung sicher stellt

Das europäische Stromnetz ist die Grundlage für eine langfristig sichere Versorgung in Deutschland, denn mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien müssen die Schwankungen in der Produktion in einem möglich großflächigen und intelligent betriebenen Netz ausgeglichen werden. Der weitere Ausbau von Verbindungen in unsere Nachbarländer und darüber hinaus ist dabei ein wichtiger Schritt. Dieser Verbindungen zwischen den Staaten vertiefen auch unsere Interessen an einer vertieften Zusammenarbeit in anderen Bereichen.

      • Klimaneutrale Umstellung der Energieversorgung von Haushalten

Die Bereitstellung von klimaneutraler Wärmeversorgung für unsere Häuser und Wohnungen ist zentral für die Menschen in Deutschland. Der Staat muss hier effiziente Möglichkeiten fördern und auch die Reduktion des Bedarfs durch Sanierung und Dämmung unterstützen. Die primären Quellen sollten dabei Elektrizität, klimaneutrale Nah- und Fernwärme, Sonnen- und Erdwärme und Biomasse darstellen.

      • Klimaneutralität für neue Industrieanlagen

Wegen der langen Lebensdauer von Industrieanlagen – vor allem im Bereich der energieintensiven Industrie – dürfen ausschließlich Treibhausgas-neutralitätskompatible Neuinstallationen erfolgen. Es braucht eine umfassende öffentliche Förderung von Demo- und Pilotanlagen, die neue, klimaneutrale Produktionsprozesse anwenden (diese Förderung sollte Technologie-neutral sein). Die Förderung muss zudem auf einen konsequenten und schnellen Aufbau einer Kreislaufwirtschaft abzielen.

      • Förderung von Energieeffizienz und Suffizienz um den Bedarf zu reduzieren

Im allgemeinen ist der Staat aufgerufen Energieeffizienz, also die Durchführung von Prozessen mit möglichst wenig Energie, zu fördern, was schon in vielen Bereichen geschieht. Zusätzlich muss jedoch nun zwingend auch Suffizienz als entscheidender Faktor hinzukommen, den Suffizienz fragt nicht nur danach, wie man einen Prozess effizient gestaltet, sondern ob der Prozess insgesamt überhaupt sinnvoll ist. Die Förderung muss darauf ausgerichtet werden an sinnvollen Stellen den Ressourcenverbrauch massiv zu senken.

      • Ausrichtung der Wasserversorgung auf dem Bedarf aller und als öffentliches Gut

Die Versorgung mit Wasser als dem wichtigsten Lebensmittel darf in keinem Fall für Profit genutzt werden. Wasservorkommen müssen in öffentlicher Hand sein und fair an alle verteilt werden. Wo immer das nicht gegeben ist, streben wir eine Vergesellschaftung der Vorkommen an.

      • Regionale Sicherstellung einer fairen Verteilung der knappen Ressource Wasser an Menschen, Landwirtschaft und Industrie

Wasser ist eine knappe Ressource, die überall gebraucht wird. Die Macht über ihre Verteilung zu entscheiden, muss also bei den Menschen liegen. Wir fordern deshalb, dass lokale Wasserrechte in regelmäßigen Bürger*innenversammlungen verhandelt und verteilt werden.

      • Steuerentlastungen für klimaneutrale Unternehmen: Anreize für einen schnellen Wandel der Wirtschaft

Das Erreichen der Klimaziele ist nur möglich, wenn auch Unternehmen ihren Teil beisteuern. Alle Unternehmensbranchen sollen hinsichtlich ihres Einsparpotenzials geprüft werden und ggf. zur Umsetzung von Einsparmaßnahmen verpflichtet werden.

      • Ertragssteuer-Entlastung bei Treibhausgas- oder Abgas-Reduktion

Wir fordern eine Steuerentlastung für Unternehmen jeder Größe und Branche, sofern diese Schritte zur Treibhausgas- oder Abgas-Reduktion unternehmen oder gar Klimaneutralität erreichen. Diese Ertragssteuer-Entlastungen dienen nicht nur als Anreiz zur schnellen Umsetzung, sondern bieten Unternehmen eine schnellere Amortisation von entstehenden Initialkosten einer Umstellung auf Klimaneutralität. Entlastungen werden auf Ertragsteuern angerechnet, werden prozentual an der erzielten Einsparung/ Maßnahme ausgerichtet und auf 5 Jahre limitiert.

      • Förderung von Erneuerbaren Energien und den dazugehörigen Speicher- und Netzwerktechnologien

Unsere Dörfer, Städte und Regionen müssen die Energieerzeugung selbst in die Hand nehmen. Um ihnen das zu ermöglichen ist die staatliche Förderung von Erneuerbaren Energien zentral. Diese Förderung sollte sich an Kriterien der Umweltfreundlichkeit ausrichten und ihre Lasten müssen gleichmäßig auf alle Nutzer*innen verteilt werden. Hier fordern wir eine Abkehr von der Ausnahme großer Industrieverbraucher, um Haushalte und kleinere Unternehmen zu entlasten.

Um eine regionale Energieversorgung sicherzustellen ist es nötig massiv in Speicher- und Netzwerktechnologien zu investieren. Hier kann der Staat unterstützen und zudem sicherstellen, dass öffentliche Investitionen nur in umweltfreundliche und sozialverträgliche Projekte getätigt werden.

      • Subventionen fossiler Brennstoffe stoppen, stattdessen selbstverwaltete Bürger*innenprojekte für Strom und Wärme unterstützen

Die Subvention fossiler Energieträger muss gestoppt werden, da eine Transformation des Energiesektors sonst nicht mit der nötigen Geschwindigkeit vorangetrieben werden kann. Weiterhin fossile Energieträger zu fördern, können wir uns mit Blick auf die Klimakrise und das 1,5°C-Ziel nicht erlauben.


Wir fordern die unmittelbare Offenlegung aller direkten und indirekten Subventionen im fossilen Energiesektor. Es muss ein schrittweiser Subventionsabbau bis 2025 umgesetzt werden. Die eingesparten Subventionen werden zu 100% für den Ausbau moderner, nicht fossiler Energie, sowie den dazugehörigen Speicher- und Netzwerktechnologien eingesetzt. Ein großer Fokus muss dabei auf selbstverwalteten Bürger*innenprojekten liegen.


Alle aktuellen und zukünftigen öffentlichen Gelder, die in die Volkswirtschaften investiert werden, müssen an klare Bedingungen für Klimagerechtigkeit geknüpft werden.

      • Progressive Besteuerung von Strom (Steigende Steuern bei höherem Verbrauch)

Wir fordern ein Stufenmodell: Ein Grundkontingent an Strom wird günstig an Unternehmen und die Verbraucher*innen abgegeben. Das Grundkontingent wird dabei pro Wohneinheit oder Unternehmensstandort abgegeben, wodurch kleine Unternehmen und Haushalte profitieren. Darüber hinausgehender Stromverbrauch wird progressiv besteuert, das heißt je höher der Stromverbrauch, desto höher die Stromsteuer. So wird eine Grundversorgung für alle gewährleistet und gleichzeitig zum Stromsparen angeregt.

      • Jährlich steigende CO2-Steuer zum Stopp der Klimakrise, Verwendung der Steuereinkünfte für die Kompensation einkommensschwacher Haushalte

Wir brauchen eine schnell steigende CO2-Steuer, um die Klimakrise zu stoppen und die internationalen Verpflichtungen Deutschlands aus dem Klimaabkommen von Paris einzuhalten. Die Steuereinnahmen muss für die Kompensation einkommensschwacher Haushalte verwendet werden. So muss die CO2-Komponente im Wohngeld und anderen staatlichen Leistungen jährlich überprüft und angepasst werden.

21. Freie Mobilität und sichere Versorgung für alle


Ökologie und Wohlstand gehen Hand in Hand: DiEM25 fordert eine sozial gerechte Mobilitätswende. Das heißt wir wollen eine freie und Mobilität für alle sicherstellen, ohne dabei unsere Lebensgrundlagen zu zerstören. Genauso muss gewährleistet werden, dass alle Menschen eine sichere und nachhaltige Versorgung mit Gütern ihres Bedarfs genießen.


      • Ausbau und Bereitstellung von günstiger, umweltfreundlicher, überregionaler Mobilität für Menschen in ganz Deutschland

Wir wollen Mobilitätsangebote und Infrastruktur gerecht für alle gestalten. Statt des Bundesverkehrswegeplanes muss es einen bundesweiten verkehrsträgerübergreifenden Plan geben. Dieser beinhaltet die Treibhausgas-Reduktionsziele des Pariser Klimaabkommens.

      • Vergünstigung des Bahnangebots durch Abkehr von der Profitausrichtung und Reaktivierung von Bahnlinien

Die Bahn muss die erste Option für Fernreisen werden. Dazu muss sowohl das Streckennetz erweitert, sowie das Angebot vergünstigt werden. Für letzteres fordern wir die Abkehr von der Profitausrichtung der Bahn und in einem zweiten Schritt die Vergesellschaftung. Zum Ausbau des Streckennetzes gehört die Reaktivierung von Bahnstrecken und der Ausbau im Bereich Automatisierung und Elektrifizierung.

      • Ausbau des europäischen Schienennetzes zur Gewährleistung eines besseren Angebots im Fernreiseverkehr (auch Nachtzüge)

Für den europäischen Fernreiseverkehr muss es ein besseres, nachhaltiges Angebot geben. Wir fordern daher einen Ausbau des europäischen Streckennetzes und der grenzüberschreitenden Verbindungen in Kooperation mit den Nachbarstaaten. Mehr Städte müssen an den Fernverkehr angebunden werden und für die Reise auf langen Strecken ist der Ausbau des Angebots an Nachtzügen von hoher Priorität.

      • Förderung besserer Mobilitätsangebote mit guten Busverbindungen, Fahrradschnellwegen und Sharing-Angeboten

Ergänzend zum Schienenverkehr muss es verlässliche überregionale Mobilitätsangebote für alle geben. Hierfür muss es gute und günstige Busverbindungen, ein Netz von Fahrradschnellwegen und Sharing-Angebote geben. Besonders letztere und somit eine bessere Besetzung von Autos mit Fahrgästen kann den Abbau von Staus auf unseren Straßen und einen flüssigen Verkehrsablauf gewährleisten. Letztlich geht es um eine effektive, gemeinschaftliche Nutzung der vorhandenen Ressourcen in Verkehrsmitteln und Infrastruktur.

      • Kerosinbesteuerung zur Reduzierung der Klimaabgase im Luftverkehr und Verminderung der Lärmbelastung rund um Flughäfen

Wir fordern eine Besteuerung von Kerosin um schädliche Emissionen im Luftverkehr endlich wirksam zu reduzieren. Weniger Flugverkehr heißt auch, dass die Lärmbelastung rund um Flughäfen sinkt und eine Steigerung der Lebensqualität für die Menschen dort.

      • Ausrichtung des privaten Verkehrs auf Klimaneutralität

Im Rahmen des Klimawandels und der ökologischen Krise ist es nicht mehr zeitgemäß neue Straßen für den Autoverkehr zu errichten und bestehende massiv auszubauen. Zum Beispiel hat der Ausbau von Zugangswegen oft fatale Auswirkungen für Städte, die nun mit noch mehr Verkehr umgehen müssen. Natürlich muss es jedoch ein Mobilitätsangebot für alle geben.

      • Gerechte Aufteilung des öffentlichen Raums für Mobilität

Der öffentliche Raum ist begrenzt und muss gerecht aufgeteilt werden, ausgerichtet an den Bedürfnissen der Menschen. Im Moment hat das Auto oft Priorität vor anderen Verkehrsmitteln, dieser Raum muss teilweise umgewandelt werden, um wesentlich mehr Platz für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen schaffen. Die Fußwege müssen attraktiver werden und eine Mindestbreite haben, auf denen sich zwei Rollstühle oder Kinderwagen begegnen können. Die Barrierefreiheit der Fußwege muss weiter erhöht werden und es müssen mehr Möglichkeiten zur Straßenüberquerung eingerichtet werden.


Auf Stadtautobahnen könnte zudem eine Spur für Busverkehr und Mitfahrgelegenheiten reserviert werden, denn nur wenn es qualitativ gute Angebote gibt, werden diese auch genutzt. Wir fordern zudem einen Stopp der weiteren Flächenversiegelung, kurz gesagt Parkbau statt Parkplatzbau, um die Lebensqualität der Verkehrsteilnehmer*innen mit einem angenehmeren lokalen Klima zu verbessern.


Der Straßenneubau besonders von Autobahnen und Bundesstraßen muss gestoppt werden. In Deutschland haben wir das dichteste Straßennetz Europas, weitere Straßen sind nicht nötig und führen nur zu mehr Verkehr. Sie bringen kaum etwas für die regionale Entwicklung und zerstören die Landschaft. Natur- und Landwirtschaftsflächen gehen verloren, dies können wir uns nicht leisten im Rahmen des Klimawandels und der ökologischen Krise.

      • Besserer Verkehrsfluss, geringere Unfallzahlen und weniger Abgase im europäischen Straßennetz

Um einen besseren Verkehrsfluss zu gewährleisten, Unfälle zu verhindern und einer Reduktion der Abgase, fordern wir eine Vereinheitlichung der Verkehrsregeln in Europa. Da unsere Nachbarländer seit langem eine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen haben, fordern wir hier eine Angleichung. Auch auf anderen Straßen sollten die Geschwindigkeitsbeschränkungen angepasst werden, um den Mensch und nicht das Auto in das Zentrum unserer Verkehrsplanung zu stellen.

      • Ausrichtung der Subventionen im Verkehr an Umwelt- und soziale Kriterien

Wir fordern die Ausrichtung der Subventionen an Klima- und sozialer Gerechtigkeit.

Reiche Haushalte profitieren nach wie vor überproportional durch Entfernungspauschale, Dienstwagenbesteuerung und Kaufprämien. Wir wollen alle diese Instrumente durch eine Mobilitätsprämie für alle ersetzen, also einen Gutschein, der für den Kauf von Fahrrädern, Reparatur, Bahntickets oder anderen Mobilitätsangeboten zur Verfügung steht.


Wir brauchen technische Lösungen, die uns mit geringem Material- und Ressourcenaufwand von A nach B bringen. Deshalb sollte die KfZ-Steuer für Fahrzeuge mit Vebrennermotoren an den Verbrauch gekoppelt werden. Je höher der Verbrauch eines Fahrzeugs desto höher die Steuer. Zudem brauchen wir einen Ausbau von Infrastruktur für alternative Antriebe, wie z.B. eine bessere Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.


Innovationen für Straßen-, Luft- und Seeverkehr müssen massiv mit öffentlichen Geldern unterstützt werden, um die Entwicklung von klimaneutralen Energieträgern, z.B. Elektrischer Antrieb, sowie Entwicklung klimaneutraler wasserstoffbasierter Kraftstoffe mit hilfe von erneuerbaren Energien voranzutreiben. Die Produktionskapazitäten beruhen vor allem auf dem massiven Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung, unabdingbar für die CO2-neutrale Herstellung dieser Kraftstoffe. Unterstützung für sogenannte Brückentechnologien wie “Natur”gas müssen abgeschafft und auf langfristig wirksame Lösungen umgelegt werden.

      • Lokale Verkehrsmittel werden barrierefrei und für alle zur Nutzung bereitgestellt und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst

Um den Radverkehr attraktiver zu gestalten, muss die Fahrradinfrastruktur ausgebaut werden. Dies kann durch den Ausbau bestehender Wege geschehen, ähnlich wie in der Niederlande durch effiziente Mittelverwendung und mit Verhinderung von weiterer Flächenversiegelung. Fahrradverleih, Abstellanlagen, verbesserte Wegweisung, Bereitstellung von (digitalen) Fahrradwegekarten, sowie der Ausbau von Dienstleistungen gehören zusätzlich dazu. Wichtig sind der Bau von Fahrradschnellwege für den Alltagsverkehr und der Anschluss an Eurovelo, um nicht nur aktives Pendeln, sondern auch Tourismus zu fördern. In Stadt und Land kann zudem die Bereitstellung oder Vermietung für E-Fahrräder für längere Strecken besonders sinnvoll sein. Langzeit-“Fahrradabos” mit Reparaturservice, Versicherung, Parken, etc. (siehe z.B. Véligo in Frankreich) können weitere Anreize für mehr aktiven Verkehr sein.


Eine bessere Vernetzung der lokalen Mobilitätsangebote wird den öffentlichen Verkehr besser zugänglich machen. Busstationen und Bahnhöfe müssen als einfach erreichbare Mobilitätsknotenpunkte dienen, die verschiedene Sharing-Angebote mit einschließen. Dies schließt sowohl die Integration bedarfsorientierter Angebote, sowie von Ridesharing, Bikesharing und Carsharing-Angeboten ein. Diese Mobilitätsplattformen müssen allerdings transparent mit den Nutzer*innendaten umgehen und im besten Fall von öffentlicher Hand bereitgestellt werden um digitale Monopole oder das Leiten (nudging) von Nutzer*innen zu weniger nachhaltigen Mobilitätsangeboten zu verhindern (Taxis, Roller anstatt Fußwege).


Ländlicher nachhaltiger Verkehr ist ebenso mitzudenken, besonders für diejenigen, die kein Auto besitzen oder fahren können. Wir fordern daher eine nationale Strategie für ländliche Versorgung, die mit entsprechenden Zielen und Finanzmechanismen hinterlegt ist. Die Finanzierung dieser Angebote muss durch moderne Geldpolitik (MMT) oder Fiskalgeldansätzen erfolgen. Ebenso wären Verkehrsabgaben größerer lokaler Unternehmen möglich (wie es bereits in Frankreich der Fall ist).

      • Erarbeitung lokaler Verkehrskonzepte durch Bürger*innenversammlungen

Bürgerschaftliches Engagement, wie die Bereitstellung von Bürger*innenbussen, muss unterstützt werden. Ebenso sollte die Entwicklung lokaler Mobilitätskonzepte in Kollaboration mit Bürger*innen erfolgen. Diese sollten zudem (wie in der Schweiz) mehr Mitspracherecht zur Verwendung lokaler Gelder bekommen, um lokale Verkehrsinvestitionen gerecht und nach den Bedürfnissen der Menschen vor Ort zu gestalten.

      • Organisation von Dialogen, um eine neue Denkweise für eine gemeinschaftliche, soziale und umweltfreundliche Mobilität zu etablieren

Besonders im Bereich Mobilität müssen wir in Deutschland umdenken und eine neue, gemeinschaftliche Vision von Mobilität entwickeln. Hierfür braucht es Aktionen und Diskussionen zur Bewusstseinsbildung aller Menschen, um alle für die neuen Freiheiten, die wir zusammen gewinnen können, zu begeistern.


Wir müssen mit allen diskutieren und dann zusammen festlegen, wie wollen wir mobil sein und wie können wir das zusammen erreichen. Hier spielen auch wichtige andere Bereiche mit hinein, wie z.B. der Abbau der Trennung von Wohnen und Arbeiten im Home Office oder flexiblere Arbeitszeiten. Es wird spannend zusammen auszuhandeln wie wir sicher und frei ohne Umweltzerstörung und Ausgrenzung leben können.

      • Unterstützung und Kommunikation für lokale selbstverwaltete Initiativen in ganz Europa um positive Beispiele zu verbreiten

Wir müssen lokale selbstverwaltete Initiativen zeigen und als positive Beispiele herausstellen. Es geht um die Kommunikation einer neuen, sozialen Infrastruktur in der sich alle Menschen frei bewegen können, dies aber gemeinsam tun und dabei der Individualverkehr in den Hintergrund rückt.

      • Stadt- und Landplanung an die Bedürfnisse der Menschen ausrichten und damit der Zersiedelung entgegenwirken

Verkehrsvermeidende und kompakte Stadt- und Raumplanung, sowie Anreize gegen Zersiedelung sind wichtig um der autozentrierten Infrastrukturentwicklung der letzten 60 Jahre und somit der Autoabhängigkeit entgegenzuwirken. Dazu gehört die Verhinderung von Ausweisung von Baugebieten in peripheren Lagen, Anreize in bestehende Häuser zu ziehen.


Es muss nicht nur die Attraktivität des Umweltverbundes erhöht werden, sondern auch Maßnahmen zur Vermeidung des Verkehrs, dazu zählt verstärkte Akzeptanz und ein Recht auf HomeOffice für bestimmte Berufsgruppen, Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum und die Verbesserung der Grundversorgung auf dem Land. In lokalen Nahverkehrsplänen müssen entsprechende Ziele gesetzt sein, wie der Anteil des öffentlichen Verkehrs und der geteilten Mobilität erhöht werden kann und wie sie dies finanzieren wollen.

      • Sichere und nachhaltige Logistik zur Versorgung der Bevölkerung: Regionale Versorgungsnetzwerke priorisieren und Fernverkehr reduzieren

Regionale Versorgungsnetzwerke müssen zusammen mit der lokalen Landwirtschaft und dem Gewerbe, sowie Anwohner*innen massiv gefördert werden. Um den Fernverkehr zu reduzieren muss wieder mehr lokal produziert, hergestellt, verbraucht und recycled werden. Die Erarbeitung eines umfassenden Konzeptes muss alle lokalen Akteure einschließen und dann die Lücken in Richtung einer Kreislaufwirtschaft schließen.


Regionale (Bus-)Bahnhöfe dienen so wieder als Knotenpunkte für lokale Wirtschaft und als soziale Infrastruktur, um unsere Regionen neu zu beleben. Gemeinden müssen sich zunehmend auf die Verdichtung von Wohnraum und Gewerbe rund um bestehende Verkehrsanbindungen konzentrieren (z.B. KoDorf Konzept). Dafür ist proaktive Planung und Koordination der großen Städte und umliegenden Gemeinden gefragt.

      • Stadt- und Land-Logistik auf Klimaneutralität umstellen, durch Investition in Lastenräder und andere umweltfreundliche Transportmittel

Der Bund muss mit Kaufhilfen für Lastenräder und andere umweltfreundliche Transportmittel unterstützen. Eine lokale Wirtschaft der kurzen Wege kann große Strecken vermeiden und die Logistik lokal und umweltfreundlich gestalten. Hierdurch können weitere Arbeitsplätze und neue kleine Unternehmen entstehen, die Wertschöpfung auf dem Land und in der Stadt ermöglichen.

      • Umstellung des überregionalen Transports: Klimaneutrale Elektrizität für Züge und Verlagerung auf die Schiene

Die Elektrizität für Züge muss klimaneutral und möglichst umweltschonend erzeugt werden. Die Verlagerung von Schwerlastverkehr auf die Schiene muss dabei parallel vorangetrieben werden. Die Bahnstrecken müssen ausgelastet werden um den überregionalen Transport zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen Anwohner*innen an vielbefahrenen Strecken mit Lärmschutzmaßnahmen geschützt werden.

      • Aufbau von Oberleitungen auf Autobahnen und großen Straßen, um eine Elektrifizierung des Schwerverkehrs auf Straßen zu testen

Mit dem Aufbau von Oberleitungen auf Autobahnen sollte begonnen werden, um eine Elektrifizierung des Schwerverkehrs auf Straßen zu testen. Hierzu müssen umgehend realitätsnahe und ausführliche Tests durchgeführt werden. Verlaufen die Tests erfolgreich und erweist sich die Elektrifizierung des Schwerverkehrs auf Straßen als volkswirtschaftlich sinnvoll ist der Bau von 500 km Oberleitungen pro Jahr das Ziel. Zusätzlich müssen für diese elektrifizierten Schwerverkehr auch die Möglichkeit geprüft werden größere effizientere Fahrzeuge mit mehr Achsen zu erlauben, um Straßen zu schonen und Energie effizient zu nutzen.


Wasserstoff-basierte Kraftstoffe, hergestellt mit erneuerbaren Energien sind auch eine mögliche Option für den Schwerverkehr, haben jedoch einen ungleich schlechteren Wirkungsgrad. Eine Umstellung verbleibender Verbrennungsantriebe auf synthetische Kraftstoffe oder andere Antriebe muss spätestens bis 2035 erfolgen.

      • Investition in Forschung im Bereich wasserstoffbasierte Kraftstoffe für den Schwerverkehr auf dem Wasser und in der Luft

Die Wasserstoffkapazitäten müssen in Deutschland ausgebaut werden, um im Bereich des Schwerverkehrs auf dem Wasser und in der Luft die Möglichkeit des klimaneutralen Verkehrs von Waren, die auf diesen Transport angewiesen sind, zu gewährleisten. Unmittelbar können Emissionen durch Beimischungsquoten für erneuerbar erzeugte Kraftstoffe reduziert werden. Im Fährverkehr kann auch eine Elektrifizierung eine Möglichkeit für kürzere Strecken darstellen.

Grundsätzlich muss bei der Wasserstoffproduktion darauf geachtet werden, dass diese aus erneuerbaren Quellen erfolgt und möglichst nur dann, wenn eine andere Nutzung oder Speicherung des Stroms nicht möglich ist. Dies ist angebracht, da bei der Umwandlung von Strom in Wasserstoff viel Energie verloren geht.

22. Kultur & Kunst


Kultur ist alles, was nicht Natur ist; und selbst in Letzterer finden sich beachtenswerte Ansätze von Kultur. Der Mensch entfremdet sich evolutionär immer mehr von der Natur, dessen zweite Natur nun die Kultur geworden ist. Es liegt nun in seiner Verantwortung, die Natur zu schützen.


      • Kultur & insbesondere Kunst, eine selbstreflexive menschliche Praxis

Kultur & Kunst im enger gefassten Sinne bilden als selbstreflexive menschliche Praxis ein Grundbedürfnis und sind für eine offene demokratische Gesellschaft unverzichtbar. Sie bieten die Sphäre, in der die geistige Nahrung bereitet wird, die kritischem, visionärem, gegenwarts- und zukunftbezogenem Denken einen einzigartigen Raum bieten. Daher ist ihnen eine der acht Säulen von DiEM25 gewidmet. DiEM25 tritt ein für vielfaltskulturelle Räume, die zugleich Freiheitsräume sind, deren Ränder als ein fließender Übergang von einem zum nächsten aufgefasst werden, welche nicht bloß trennen, sondern als spannungsgeladene Zwischenräume vor allem verbinden. Diese verbindenden Räume orientieren sich an übergreifenden kulturellen Maßstäben und verfügen über andere Dimensionen, als die derzeit allseits dominanten Verwaltungsgrenzen von obsoleten Nationalstaaten es suggerieren. Sie sind komplex ineinander verwoben, erfüllt von einer Lebendigkeit, die in allen erdenklichen künstlerischen Ausdrucksformen zum Tragen kommt, welche auf diese Weise erheblich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und einem friedlichen Miteinander beitragen.

      • Kultur & Kunst & Bildung

Die mit Kultur & Kunst verbundenen Techniken werden erlernt und von Generation zu Generation tradiert. Hierfür ist ein vielseitig ausdifferenziertes Bildungssystem entstanden. Musische Bildung an allgemeinbildenden Schulen ist sichergestellt und verbindlich im Fächerkanon verankert. Kunst- und Musikschulen (‚künstlerische Schulen‘) sind diesen als Ergänzungsschulen gleichgestellt. Die derzeit eher pragmatische Ausrichtung der Kunsthochschulen (Ausbildungsinstitut für Bildungseinrichtungen, von Ensemblenachwuchs und kulturindustriell nützlichem Personal) weicht einer Fortsetzung der Grundausbildung an den vorgenannten Schulen und dem Anspruch einer primär der künstlerischen Bereicherung der Gesellschaft auf höchstem Niveau dienenden Wirksamkeit. Musische Bildung steht grundsätzlich allen Teilen der Gesellschaft offen, was entsprechende Förderprojekte – gerne auch aus privater Initiative – gewährleisten.

      • Verfassungsrang für Kultur & Kunst

Kultur & Kunst sollen Verfassungsrang, der Schutz und die Bewahrung kulturellen Gemeinguts hohe Priorität genießen. Interdisziplinäre und dezidiert spartenübergreifende künstlerische Ansätze, in denen die Beziehung von Kunst & Kultur zur Gesellschaft thematisiert werden, stoßen bei DiEM25 auf besonderes Interesse. Dabei steht die These im Raum, dass es eine spezielle Soziokultur nicht gibt … oder eben alles Soziokultur ist. Die Digitalisierung in der Kunst wird wohlwollend und/aber kritisch begleitet.

      • Freiheit für Kultur & Kunst

Kultur & Kunst, deren Freiheit nicht nur gewährt wird, sondern gelebt werden können muss, stehen zur Wahrung dieses Freiheitsraumes die erforderlichen Mittel zur Verfügung, die nicht von jeder künstlerischen Ausdrucksform selbst erwirtschaftet werden können. Der (neoliberale) Zwang, sich auf einem Markt behaupten zu müssen, kommt einer Beschränkung der Freiheit von Kultur & Kunst gleich. Uniformierend wirkende, kommerzielle massenkulturelle Aktivitäten des kulturindustriellen Sektors bedürfen weniger einer Unterstützung, als etwa fragile künstlerische Positionen im ungesicherten Raum der gegenwartsbezogenen Künste oder traditionell regional verankerte künstlerische Ausdrucksformen.

      • Förderung von Kultur & Kunst

Kultur & Kunst werden verlässlich pekuniär aus öffentlichen Mitteln, aber ganz besonders auch ideell und grundsätzlich wertschätzend gefördert. Die Förderung, die wohl an qualitativen, keinesfalls hingegen an inhaltlichen Vorgaben orientiert ist, erfolgt neutral und bedingungslos und ohne Eingriff in die Freiheit der Künste. Dies ist Ausdruck einer über den eigenen Horizont hinausweisenden Perspektive, die sich konsequent von einer eng gefassten, nationalen Kulturförderung verabschiedet, weil Räume kultureller Prägung stets als nach allen Seiten offene gedacht werden. Eine Auswärtige Kulturpolitik oder gar eine (latent aggressive) « pénétration culturelle » (FR) gibt es nicht; sie weichen einem Kulturaustausch in gegenseitigem Respekt, der dem Frieden und der Freiheit aller Menschen dient. DiEM25 erkennt die große Bedeutung von Übersetzer*innen an und münzt dies in politisches Handeln (Förderprogramme für - künstlerische - Übersetzungsleistungen) um.

      • Diversity in Kultur & Kunst

Die Förderung von in Kultur & Kunst strukturell benachteiligter Gruppen, beispielsweise von Künstlerinnen, erfolgt bevorzugt, bis der Grund für die Bevorzugung durch Gleichstellung entfällt. Sexuelle und andere psychisch schädigende Übergriffigkeit in der künstlerischen Sphäre wird durch Sensibilisierung der Akteure beseitigt. Eine Machtstrukturen widerspiegelnde Unterscheidung von institutioneller, freier und nicht zuletzt von den vorgenannten unabhängiger Kunstszene wird bei DiEM25 überwunden und weicht einer grundsätzlichen Diversifizierung.

      • Demokratie in Kultur & Kunst

Rundfunk- und Fernsehanstalten, zumindest der öffentlichen Hand, erfüllen einen kulturellen Auftrag, der sich unter anderem in Eigenproduktionen niederschlägt, die das breite kulturelle Leben repräsentieren. Kulturelle Institutionen in öffentlicher Hand und von dieser geförderte wie beispielsweise Museen, Theater, Literaturhäuser usw. sind niederschwellig zugänglich. Obsolete undemokratische Organisationsstrukturen in Kultureinrichtungen aller Art gehören der Vergangenheit an; stattdessen werden kollektive Organisationsprinzipien realisiert, in denen sich Frauen u. a. angemessen repräsentiert finden. Selbstausbeuterischen Verhältnissen wird in jeder Hinsicht (Arbeitsbedingungen, Gehalt usw.) der Kampf angesagt, unverhältnismäßige Vergütungen für Leitungskräfte gehören als Relikte aus turbokapitalistischen Zeiten, die ausgerechnet in Kultur & Kunst überleben konnten, der Vergangenheit an. Der privat organisierte Kunstsektor, für den prinzipiell das zuvor Erwähnte gelten soll, wird respektiert, in dessen unverkennbaren Auswüchsen jedoch höchst kritisch beobachtet; der Zugang zu sogenannten Kunstmärkten soll ein offener sein und das akkumulativen kapitalistischen Gepflogenheiten folgende Sammeln von Kunst und deren Wegsperren in unzugängliche Orte wird als unethische Praxis abgelehnt, denn Kunst wird tendenziell als Gemeingut angesehen, dessen exklusiver Privatbesitz als kulturell kritisch gilt. Das gilt ganz besonders für Bestände in Museen, erst recht solchen der Öffentlichen Hand, die im Rahmen von Dekolonialisierungsbemühungen sich von unter zweifelhaften Bedingungen erworbenen Objekten trennen müssen, indem sie an verantwortungsbewusste Rechtsnachfolger der ursprünglichen Eigentümer*innen zurückgegeben werden.

      • Kultur & Kunst verbindet Menschen

Besonderes Gewicht soll auf Grenzen überwindende, die Menschen verbindende, Diversität befördernde kulturelle & künstlerische Praktiken gelegt werden, die den Künstler*innenaustausch antidiskriminatorisch in allen Altersstufen und Schaffensphasen fördern. Aktivitäten finden daher unsere volle Unterstützung und müssen verlässlich fortgeschrieben werden. Als besonders wertvoll werden in diesem Kontext beispielhaft die Beiträge und Leistungen des Kulturelle-Hauptstadt-Programms der EU und der nomadischen Biennale Manifesta eingeschätzt.

      • Kultur & Kunst wird von Menschen für Menschen gemacht

Künstler*innen erhalten einen Status, der ihnen u. a. Zugang zu den Versorgungssystemen des Staates (Künstlersozialkasse) gewährt. Die extrem weit auseinandergehende Schere bei der Honorierung künstlerischer Leistung―z. B. bei den oftmals nicht gegebenen Ausstellungshonoraren―sowie Fragen des Urheber- und Leistungsschutzrechts widmet sich DiEM Voice, die länderübergreifende Künstler*innen-Gruppe der Bewegung, in angemessener Intensität. Starke Interessenvertretungen für die Kulturschaffenden (d/w/m), wie Künstler- und/oder spartenspezifische Häuser finden uneingeschränkte Unterstützung, damit sie zu geistigen Zentren gedeihen können. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist im Bereich von Kultur & Kunst über eine gelegentliche Kulturförderung hinaus von großem Nutzen.

23. Medien


Medien - als bedeutende kulturelle Leistung - und deren grundsätzlich zu gewährende vollkommene Freiheit, wie die nicht von ihr trennbare Freiheit der Meinung, stellen ein unverzichtbares Fundament einer offenen demokratischen Gesellschaft dar.


      • Medien – Demokratie braucht sie vielfältig – sie brauchen Schutz

Medien dienen neben der Unterhaltung und Darbietung künstlerischer Produktion vor allem der sachlichen und politischen Information, weshalb dieser Sektor sowohl im elektronischen als auch im Printbereich ein vielfältiger sein soll (Medienpluralismus), in dem einer Monopolisierung (Medienkonzentration) begegnet wird. Ihnen gebührt ein fundamentaler Schutz, der keinerlei Einschränkung erlaubt, ebenso wie der Zugang zu ihnen in einer entwickelten Demokratie ein hochgradig niederschwelliger sein soll. Medien bieten Information, leisten deren Einordnung und schaffen Transparenz, und dies in möglichst vielen in der Gesellschaft relevanten Sprachen, damit alle Mitglieder dieser Gemeinschaft auf dem gleichen Informationsstand sind. In ihnen wird die ebenfalls unter besonderem Schutz stehende Meinungsfreiheit in idealtypischer Form realisiert und für ganz Europa wird proaktiv ein Platz unter den Ersten im alljährlichen Ranking der globalen Pressefreiheit angestrebt. Eine Zensur darf es nicht geben, auch keine Selbstzensur („Schere im Kopf“). Ein Pressecodex regelt verbindlich die Fairness in der Medienarbeit. Abhängigkeiten der Medien von außermedialen Interessengruppen werden bis gegen Null―insbesondere bei den Öffentlich-rechtlichen Medien―minimiert. Der Einfluss von Interessengruppen, darunter politische Parteien sowie religiöse und weltanschauliche Gruppen, auf die Öffentlich-rechtlichen Medien wird zugunsten der Abbildung gesamtgesellschaftlicher Verhältnisse beispielsweise in den Kontrollgremien weitestgehend beschnitten.

      • Medien – Demokratie braucht sie vielfältig – sie brauchen Freiheit

Die Leistung mutiger Whistleblower*innen, deren unter gewissenhaften moralischen Gesichtspunkten erfolgende Information der Öffentlichkeit über besonders schwerwiegende―auch staatliche―Missstände von übergeordnetem gesamtgesellschaftlichen Wert ist, wird von DiEM25 anerkannt. Initiativen, die sich der weltweiten Freiheit der Medien, der Pressefreiheit und der kritischen Berichterstattung etwa durch Faktenchecks und Gewährung von Zugang zu unabhängiger Information in Krisengebieten sowie autoritär regierten Staaten verschreiben, erfahren unsere uneingeschränkte Solidarität und tatkräftige Unterstützung. Die mediale Versorgung der Menschen in ihrer Erstsprache soll flächendeckend gewährleistet sein und eine entsprechende Förderung von Übersetzungsleistungen in andere Sprachen und für Menschen mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung erfolgt verlässlich. Die Arbeit von Journalist*innen aller Genres (Bild und Text) wird finanziell sichergestellt und permanent unterstützt. Der (internationale) Presseausweis garantiert den Status aller Journalist*innen und ist Grundlage für die Wahrnehmung weitreichender Informationsrechte. Starke Interessenvertretungen für die Medienschaffenden (w/d/m) finden uneingeschränkte Unterstützung. Ein bedingungsloses Grundeinkommen, das eine von Marktzwängen befreiende Wirkung entfaltet, ist für die im Bereich der Medien Tätigen von großem Nutzen.

24. Sport


Sport wird von DiEM25 als eine kulturelle Leistung des Menschen aufgefasst. Dessen Bewegungsfreude, welche in jedem Lebensabschnitt ein Grundbedürfnis ist, sowie dessen Bedürfnis nach spielerischer Auseinandersetzung und Schaffen selbstgesetzter Regelwerke wird gewürdigt und findet im politischen Handeln einen angemessenen Niederschlag.


      • Sport – demokratisch und vielfältig

Gesundheitliche und friedensstiftende Aspekte beim Sport werden höher bewertet als solche der Konkurrenz, Exzellenz oder Selbstoptimierung. Allen, insbesondere auch körperlich oder seelisch Diversen, wird niederschwelliger Zugang zu jedweder sportlichen Aktivität gewährt, was Förderprogramme sicherstellen, die einer gesellschaftlichen Segregation in diesem Bereich entgegenwirken. Sexuelle und andere psychisch schädigende Übergriffigkeit in der Sportsphäre wird durch Sensibilisierung der Akteure beseitigt.

      • Sport – demokratisch und gefördert

Sport wird verlässlich aus öffentlichen Mitteln gefördert. Kommerzielle massensportliche Aktivitäten des sportindustriellen Sektors bedürfen weniger einer Unterstützung, als etwa breitensportliche Aktivitäten, für die die Errichtung von zur Ausübung vielfältiger Sportarten erforderlichen Sportstätten eine staatliche Förderung verdient, sofern gesundheitlichen Aspekten der Vorrang eingeräumt wird ohne Betonung einer Konkurrenz- und Wettbewerbsideologie. Der Einfluss von übermächtigen Verbänden wird regulatorisch beschnitten, deren angeblich unpolitisches Wirken im Schatten einer eigenen rückwärtsgewandten politischen Agenda durch Politisierung auch des Sports . Sportliche Aktivitäten (Alpinsport, Autorennen, Radrennen, Fußballturniere u. v. a. m.) werden auf den Prüfstein in Bezug auf deren Kompatibilität mit dem Green New Deal für Europa gestellt.

      • Sport – demokratisch und fair

Rein ökonomisch orientierter Profi-Sport wird auf die Bedeutung reduziert, die ihm aufgrund quantitativer Kriterien maximal zukommt: diejenige eines Randphänomens, das eingeschränkt gesamtgesellschaftlich wertvolle Beiträge leistet, weil sich andere Interessen hinter der Fassade des Sportlichen verbergen. Parallele Rechtssysteme („Sportgerichtsbarkeit“) gelten als obsolet und gehen auf in einem einheitlichen bürgerlichen Recht; die staatlichen Gerichte schaffen hierauf spezialisierte Kammern. Starke Interessenvertretungen für die im Sportbereich Aktiven und Tätigen (m/d/w), die den übermächtigen Verbänden entgegentreten, finden uneingeschränkte Unterstützung von DiEM25.

25. Weltanschauung


Weltanschauungen, worunter von DiEM25 auch politische Auffassungen und Religionen sowie Wissenschaft verstanden werden, genießen als besonderer Teil der Kultur, als Brücke zwischen Rationalität und Irrationalität sowie als Kommunikationsform zur Bearbeitung unbestimmbarer Kontingenz einen sehr weit gehenden Schutz.


      • Säkularer Staat – freiheitlich und humanistisch

Der Staat ist nach Ansicht von DiEM25 ein strikt säkularer, der Werte und Normen wie beispielsweise die Menschenrechte im konfessionsfreien Raum vertritt und dessen Handlungen nicht primär durch religiöse oder weltanschauliche Prägungen vorbestimmt sind. Die religiöse & weltanschauliche Freiheit der Einen umfasst die entsprechende Freiheit der Anderen. Keine religiöse oder weltanschauliche Position genießt Privilegien, keiner wird ein Monopol auf Ethik und staatliche Unterstützung eingeräumt, sondern es findet eine Förderung dahingehend statt, dass religiöse und weltanschaulich orientierte Gesellschaften und Gemeinschaften in großer Vielfalt einen wertvollen, gerne kritischen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. Humanität und Frieden sind Ziele politischen Handelns, die auch DiEM25 leiten.

      • Säkularer Staat – weltanschaulich neutral

Zur Wahrung der Neutralität finden an staatlichen Einrichtungen (Behörden, Gerichte, Schulen, staatliche Unternehmen u. a.) weltanschauliche & religiöse, darunter auch politische, Symbole keine Verwendung. Hier und anderenorts repräsentieren Symbole den Staat in zurückhaltender und damit in würdevoller Weise. Sich zu Institutionen verdichtende religiöse (Kirchen) und weltanschauliche Gemeinschaften werden vom Staat respektiert, ihnen werden in bestimmten Bereichen Handlungsräume zugewiesen – etwa im Bildungs-, karitativen und Gesundheitsbereich –, die unter Achtung staatlicher Vorgaben zum gesamtgesellschaftlichen Nutzen ausgefüllt werden können. Parallele Rechtssysteme („Kirchenrecht“) gelten als obsolet und sollen überwunden werden zugunsten eines einheitlichen bürgerlichen Rechts; die staatlichen Gerichte richten hierfür spezielle Kammern ein.

      • Säkularer Staat – kritisch und wachsam

Weltanschauliche & religiöse Gemeinschaften unterstehen der staatlichen Gesetzgebung und distanzieren sich von obsoleten Traditionen―beispielsweise der Diskriminierung von Frauen und von vielfältigen sexuellen Orientierungen―die fortschrittlichen gesellschaftlichen Entwicklungen und Errungenschaften entgegenstehen. Sexuelle und andere psychisch schädigende Übergriffigkeit in dieser Sphäre (insbesondere im religiösen Bereich) wird durch Sensibilisierung der Akteure beseitigt. Psychisch manipulativ tätige Organisationen in diesem Bereich werden nicht akzeptiert, ebenso wie diskriminierende oder herabwürdigende Aktivitäten gegenüber religiösen & anderen weltanschauliche Gruppen.

      • Säkularer Staat – offen und am selbst denkenden Menschen interessiert

Weltanschauungen finden an (öffentlichen) Schulen verbindliche Berücksichtigung im Lehrangebot, wobei nicht die Differenz der Weltanschauungen betont wird, sondern das unterschiedlich ausdifferenzierte Gemeinsame. Das Curriculum behandelt die Dinge in größtmöglicher Neutralität, der Unterricht wird ausschließlich von staatlich ausgebildeten Lehrer*innen erteilt. Religiöse Unterweisung findet ausschließlich außerschulisch statt. Der Förderung des interreligiösen Dialogs, ebenso wie dem eines interkulturellen und weltanschaulichen kommt große Bedeutung zu.



26. Bürger*innenversammlung und Europäische Verfassung, Demokratie, Lobbyismus


„Auf dem Weg zur europäischen Republik“


Die heutige EU ist zutiefst undemokratisch. De facto hindert sie Europäer:innen daran, in essentiellen Bereichen wirksame demokratische Kontrolle auszuüben, beispielsweise in der Währungs-, Fiskal-, Arbeitsmarktpolitik. Nicht gewählte Parlamente bestimmen den Kurs europäischer und nationaler Politik, sondern eine Elite neoliberaler Brüsseler Technokraten, Bänker:innen und Wirtschaftsoligarch:innen sowie ihre tausenden Lobbyist:innen. Die Folgen sind massive Ungleichheit und Armut, das Fortschreiten der Klimakrise und das Entstehen politischer Monster überall in Europa.

Im Kern dieser Krisen liegt der Versuch, politische Entscheidungen dem demokratischen Prozess zu entziehen, indem man sie als „unpolitisch“, „rein technisch“ oder „neutral“ erklärt. Der Preis dieser Depolitiserung ist die zunehmende Desintegration der EU und eine Demokratie, die zur reinen Fassade verkommt.


Wir lehnen sowohl die EU, wie sie heute ist, als auch ihre zunehmende Desintegration ab. Weder wollen wir zurück zu vereinzelten, abgeschotteten Nationalstaaten, noch werden wir uns der Herschafft der Brüsseler Technokratie ergeben. Unser Ziel ist stattdessen die Herstellung einer europäischen Demokratie, in der alle Menschen gleich an Würde und Rechten sind.


„Europa muss demokratisiert werden oder es wird zerfallen“. Wir fordern  die Weiterentwicklung der Europäischen Union zu einer Europäischen Republik mit den Grundpfeilern Freiheit als Nichtbeherrschung, Gewaltenteilung und zivilgesellschaftliche Beteiligung.


Wir fordern eine verfassunggebende Versammlung für einen neuen Gesellschaftsvertrag zur Errichtung einer Europäischen Republik.


Wir fordern eine Überarbeitung der Charta der Grundrechte der Europäische Union, damit sie für alle europäischen Bürgern gleichermaßen gelten.


Einklagbare Grundrechte in der Europäischen Union


Um die Grundrechte der Europäischen Bürger:innen zu schützen, wollen wir die EU-Mitgliedsstaaten an die EU-Grundrechtecharta binden und Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof ermöglichen. Dafür wollen wir Artikel 51 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union streichen.


Europäische Staatsbürger:innenschaft


Wir wollen die Europäische Unionsbürgerschaft zu einer echten, nicht verwirkbaren Europäischen Staatsbürger:innenschaft erweitern. Sie soll allen Menschen offenstehen, die auf dem Gebiet der Europäischen Union geboren wurden oder aufgewachsen sind oder sich länger als drei Jahre auf dem Territorium der EU befinden und versichern, die mit der Europäischen Staatsbürger:innenschaft einhergehenden Rechte und Pflichten zu achten und zu schützen. Durch die Europäische Staatsbürger:innenschaft erhalten die Bürger:innen Europas volle soziale, bürgerliche und politische Rechte, deren Einhaltung die Europäische Union beziehungsweise eine Europäische Republik garantieren muss.


Wir verurteilen Rassismus und Antisemitismus.


Wir stellen uns in die humanistische Tradition Alexander von Humboldts: „Indem wir die Einheit des Menschengeschlechts behaupten, widerstreben wir auch jeder unerfreulichen Annahme von höheren und niederen Menschenrassen…Alle sind gleichmäßig zur Freiheit bestimmt“. (Alexander von Humboldt. Kosmos 1845). Wir unterstützen die am 10.09.2019 veröffentliche „Jenaer Erklärung“ der Deutschen Zoologischen Gesellschaft: „Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht deren Voraussetzung.“ Wir verpflichten uns, uns allen rassistischen Tendenzen entgegenzustellen. Speziell im Kampf gegen antisemitische Bestrebungen berufen wir uns auf die „Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus“ vom 26.03.2021.


Wir fordern die verfassungsmäßige Etablierung einer neuen vierten Gewalt, der Konsultative


Am Beispiel der Citizen`s Assembly und unterstützen die Forderung aus dem GNDE* zur Etablierung von Bürger*innenversammlungen.


Geloste Bürger:innenversammlungen fördern


Wir halten geloste Bürger:innenversammlungen für eine sinnvolle Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie. Deshalb wollen wir Kommunen und staatliche Institutionen finanzielle Mittel bereitstellen, um Erfahrungen mit Bürger:innenversammlungen zu sammeln und sie mittelfristig zu institutionalisieren. In Bereichen, in denen der Diskurs stark von den Interessen Einzelner und deren Lobbyist:innen geprägt sind – zum Beispiel beim Erarbeiten von Kriterienkatalogen oder Grenzwerten –, wollen wir gelosten Bürger:innenversammlungen Beschlussrechte geben. Auch geloste beratende Bürger:innenversammlungen auf Landes-, nationaler und europäischer Ebene unterstützen wir.


Wir verfolgen das Ziel, „…den Staat aus einem der Gesellschaft übergeordneten in ein ihr durchaus untergeordnetes Organ zu verwandeln“.


Wir unterstützen die Forderung aus dem Green New Deal für Europa zur Schaffung eines Green Solidarität Networks, das die Zusammenarbeit von Städten, Regionen und ländlichen Gemeinden Europas gewährleistet und durch den Ausbau von Verwaltungskapazitäten den Erfahrungsaustausch über bewährte Verfahren für den grünen Wandel ermöglicht.


Wir unterstützen die Forderung aus dem Green New Deal für Europa zur Einführung eines Systems von sozialen und ökologischen Fortschrittsindikatoren anstelle des Bruttoinlandsprodukts.


Wir unterstützen die Forderung aus dem Green New Deal für Europa von Übertragung der Investitionsentscheidung von grünen öffentlichen Investitionen auf die nationalen, regionalen und kommunalen Ebenen.


Asyl für Whistleblower:innen


Deutschland soll zum sicheren Hafen für Whistleblower werden. Um Whistleblower wie Julian Assange oder Edward Snowden dauerhaft vor politischer Verfolgung zu schützen, wollen wir ihnen ein Asylangebot machen. Die internationale Verfolgung von Whistleblowern sowie die unmenschliche Behandlung und Folter von Julian Assange verurteilen wir aufs Schärfste. Ebenso verurteile wir die das Schweigen der Mitglieder der Bunderegierung, die durch ihre stille Zustimmung zu Mittäter:innen geworden sind.




27. Gesundheit


„Gesundheit ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht“


Wir fordern die Abkehr von der Renditeorientierung im Gesundheitswesen. Wir fordern die Abschaffung von Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups DRG) als Abrechnungsverfahren bei Krankenhausbehandlungen. Geburtshilfe, Jugend- und Kindermedizin müssen bedarfsgerecht finanziert werden.


Wir fordern die Rekommunalisierung aller gesundheitsrelevanter Versorgungsstrukturen (von Universitätskliniken bis medizinischen Versorgungszentren). Die hausärztliche Versorgung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung nach dem Selbstverwaltungsprinzip hat sich als Basis der Gesundheitsversorgung als beispielhaft erwiesen.


Wir fordern den Ausbau integrierter Versorgungszentren im ländlichen Raum.


Wir fordern die Einführung einer europäischen Bürgerversicherung für gleichen Zugang zu medizinischer Versorgung, solidarisch finanziert bei gleichzeitig staatlicher Sicherstellungsverpflichtung. Wir fordern die Abschaffung von Einzelkrankenkassen und Privatkrankenkassen. An deren Stelle sollen regionale Vertretungen der europäischen Bürgerversicherung treten.


Wir fordern ausschließliche Tarifbindung in Gesundheits- und Pflegeberufen.


Wir fordern eine staatliche Sicherstellungsverpflichtigung für Medikamente und Medizinprodukte.


Wir unterstützen die Forderung aus dem Green New Deal für Europa zur Einführung eines Europäischen Gesundheits- und Pflegestandards und damit eines Mindeststandards für die öffentliche Gesundheitsversorgung auf dem gesamten Kontinent.


Wir unterstützen die Forderung aus dem Green New Deal für Europa zur öffentlichen Finanzierung* des Mindeststandards in den Teilen Europas, deren Standards darunter liegen. 


Wir unterstützen die Forderung aus dem Green New Deal für Europa zu öffentlichen Investitionen* in gemeinsame öffentliche Güter in ganz Europa. Aus der Erfahrung der Corona-Pandemie betrifft dies insbesondere die Impfstoff-Patente, aber auch vergleichbare medizinisch-pharmazeutische Innovationen.


Wir unterstützen die Forderung aus dem Green New Deal für Europa zur Einführung eines Pflegeeinkommens, um Arbeiten wie die Pflege von Menschen, aber auch Natur- und Umweltschutz angemessen zu vergüten.





28. Wohnen, Miete, Bodenrecht


„Wohnen ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht“


Wir fordern als Sofortmaßnahme im Angesicht der akuten sozialen Krise, ausgelöst durch das stümperhafte Management der Corona-Pandemie, ein sofortiges Mietenmoratorium (Absenkung des Niveaus der Vor-Corona-Mieten um 20 % bis Beendigung des Notstands, anhaltender Kündigungsschutz).


Wir fordern einen bundesweiten Mietendeckel als Interimsmaßnahme.


Wir fordern eine Rekommunalisierung großer Wohnungskonzerne. Wir fordern eine Abkehr von der Renditeorientierung hin zu Bestandssicherung, Ausbau und Modernisierung (Klimaneutralisierung z.B. hinsichtlich des Energieverbrauchs bei Heizung und Warmwasser) des Wohnungsbestandes. Wohnen ist eine re publica.


Wir regen zur Bildung von Mietergewerkschaften (Vorbild Schweden/London) an, um im Kampf mit Vermietern zu bestehen.


Wir fordern eine Reform des Bodenrechts in Städten und ländlichen Gebieten. Seine Unvermehrbarkeit und Unentbehrlichkeit kann nur durch öffentliches Eigentum geschützt werden. Nur die öffentliche Genehmigung der Nutzung ermöglicht Gerechtigkeit und Bewahrung einer endlichen Resource.


Wir fordern europaweit die Beseitigung von Obdachlosigkeit.


Wir unterstützen die Forderung aus dem Green New Deal für Europa zur öffentlichen Finanzierung* eine großen Rückkaufprogramms für leerstehenden Wohnraum.


Wir unterstützen die Forderung aus dem Green New Deal für Europa zur öffentlichen Finanzierung* Sanierung und Nachrüstung von bestehendem Wohnungsbestand im Hinblick auf Nachhaltigkeit.


Unter nachhaltigem Bauen verstehen wir den Klang von Mensch, Umwelt und Wirtschaft. Maßnahmen im Rahmen der Klimaveränderungen umfassen ökologischen Hochwasserschutz und Grünflächen im öffentlichen Raum (Maßnahmen gegen Hitzebelastung). Parkraum sollten zur Begrünung und für Fußgänger zur Verfügung gestellt werden. 


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