Am 9. Februar 2021 fand die mittlerweile 36. Sammelabschiebung nach Afghanistan statt. Auch Brandenburg hat sich erneut an der Abschiebung ins Kriegsgebiet beteiligt.

Anfang dieser Woche wendet sich Ahmad N. aus Kabul verzweifelt an den Flüchtlingsrat Brandenburg. Am Tag der Abschiebung habe man ihn gegen 6 Uhr aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Wünsdorf abgeholt. Er selbst und auch sein Anwalt sind überrascht. Sie haben nicht mit einer Abschiebung gerechnet. Er wird zum Flughafen Schönefeld gebracht, von wo aus es für ihn weiter nach München und dann in einem Sammelcharter mit 25 anderen Personen nach Afghanistan geht.

Im Schönefelder Flughafen hielt man mich etwa drei Stunden fest. Es sollte ein Corona-Test durchgeführt werden. Ich wollte das nicht, aber drei Personen fixierten mich und der Arzt führte den Test gegen meinen Willen durch. Es war sehr schlimm für mich, ich habe starkes Nasenbluten bekommen. Es war eine Katastrophe. Ich wurde geschlagen. Ich stand total unter Schock“, berichtet der 31jährige Afghane.

Laut Brandenburger Innenministerium würden für Rückführungen nach Afghanistan Gefährder und Straftäter sowie sogenannte Mitwirkungs- und Integrationsverweigerer priorisiert. Warum Ahmad N. auf der Abschiebeliste stand, ist bisher unklar.

Gemäß seiner Aussage sind keinerlei Strafverfahren anhängig, er sei auch nicht verurteilt worden. Ein Verfahren wegen illegaler Einreise wurde vor Gericht eingestellt. Herr N. ist in Afghanistan ausgebildeter Sanitäter und hätte auch in Deutschland gern als solcher gearbeitet – gerade in Zeiten der Pandemie. Da er wegen eines Asylfolgeverfahrens noch in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht war, unterlag er aber einem Arbeitsverbot. Seine Deutschkenntnisse sind gut und von Anfang an hatte er seine Identität durch Passvorlage geklärt.

Es fehlt in Brandenburg eine klare Haltung der Landesregierung. Es muss endlich einen Abschiebestopp in das Kriegs- und Krisengebiet nach Afghanistan geben, an dessen Sicherheitslage sich nichts zum Positiven geändert hat. Das können wir nicht einfach ignorieren!“, fordert Kirstin Neumann vom Flüchtlingsrat und schließt sich damit dem kürzlich veröffentlichen Appell von 96 Organisationen und Initiativen nach einem Abschiebestopp nach Afghanistan an.

Afghanistan wurde 2020 schon das zweite Mal in Folge vom Institute for Economics & Peace in seinem Global Peace Index 2020 als das gefährlichste Land der Welt eingestuft. Die Rückkehrenden haben in aller Regel keine Chance, ein ansatzweise menschenwürdiges Leben zu führen.

Wie existenzbedrohend sich die wirtschaftliche Situation durch die Pandemie entwickelt hat, zeigt auch eine vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg jüngst veröffentlichte Entscheidung. Das Gericht hat festgestellt, dass selbst junge, gesunde und alleinstehende erwachsene Männer ohne soziales Netzwerk in Afghanistan und aufgrund der durch die Corona-Pandemie verschlechterten wirtschaftlichen Lage nach einer Abschiebung ihre elementarsten Bedürfnisse absehbar nicht decken können.

Dieses Schicksal droht nun auch Ahmad N.: „Wir haben ein bisschen Geld bekommen, davon konnten wir ein Hotel für eine Woche mieten. Heute ist der letzte Tag. Ab Morgen weiß ich nicht, was ich machen soll, denn ich habe hier keine Familie und kenne niemanden.“

„Allein, dass überhaupt Abschiebungen in das Kriegsgebiet stattfinden, ist schon empörend – dass die rücksichtlosen und unmenschlichen Abschiebungen inmitten eines Lockdowns und einer weltweiten Gesundheitskrise fortgesetzt werden, macht absolut fassungslos,“ sagt Kirstin Neumann. „Der Flüchtlingsrat verurteilt dieses Vorgehen aufs Schärfste und fordert nach wie vor eine klare Haltung von Brandenburg gegen Abschiebungen nach Afghanistan.“