KOK-Fachtagung "Menschenhandel und Datenpolitik"

14. - 15. Oktober 2021

  • Keynote Diane Schmitt | EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels

  • Impulsvortrag von Dr. Bärbel Heide Uhl | Deutsches Institut für Menschenrechte

  • Keynote Diane Schmitt | EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels

  • Podium I - Internationale und europäische Entwicklungen und Hintergrund zum Thema Datensammlung zu Menschenhandel und Ausbeutung

  • Podium I - Internationale und europäische Entwicklungen und Hintergrund zum Thema Datensammlung zu Menschenhandel und Ausbeutung

  • Podium III - Zwischen Zugang zu Unterstützungsstrukturen und Erfassung der Daten von Betroffenen

  • Impulsvortrag von Dr. iur. Julia Planitzer | Expert*innengruppe zur Bekämpfung des Menschenhandels des Europarats - GRETA

  • Claudia Robbe und Andrea Hitzke | KOK-Vorstand

  • Begrüßung durch Prof. Dr. Beate Rudolf | Direktorin Deutsches Institut für Menschenrechte

  • Filiz Polat | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, MdB

  • Podium II - Aktuelle Entwicklungen in Deutschland zur Einrichtung einer Berichterstattungsstelle und zur Datensammlung zu Menschenhandel

  • Dr. Iris Alice Muth | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

  • Filiz Polat | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, MdB

Fotos: Bianca Schulze-Rautenberg; ©KOK e.V.

Am 14. und 15. Oktober 2021 fand in der Berliner Stadtmission die KOK-Fachkonferenz zu Menschenhandel und Datenpolitik statt. Im Rahmen der Fachtagung wurde mit dem Datenbericht eine erste Auswertung des KOK-Datentools mit über 700 Fällen von Menschenhandel und Ausbeutung präsentiert.

Rund 90 Expert*innen, Praktiker*innen und Politiker*innen erörterten Fragen und Herausforderungen zu Datenerhebung im Themenfeld Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland. Derzeit werden die Weichenstellungen für die Einrichtung einer Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel in Deutschland vorgenommen. Die verschiedenen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, die zukünftig mit ihr arbeiten werden, haben Erwartungen und Ansprüche dafür diskutiert. Die Fachexpertise der Referent*innen, Podiumsteilnehmer*innen und des Publikums, die Wissen, Erfahrungen und Beispiele zur Erfassung von Daten von Betroffenen von Menschenhandel einbrachten, haben wir im Folgenden für Sie dokumentiert. Neben kurzen Zusammenfassungen finden Sie Audiomitschnitte der verschiedenen Vorträge und Podien.

Programmflyer der KOK-Fachtagung 2021

Begrüßung

Andrea Hitzke | KOK-Vorstand und Leiterin der Dortmunder Mitternachtsmission

In ihrer Eröffnung bedankt sich Andrea Hitzke für die Gelegenheit, die verschiedenen Fragestellungen im Bereich Menschenhandel und Datenpolitik zu diskutieren, den zweiten KOK-Datenbericht vorzustellen und den vielschichtigen Aspekten nachzugehen, die mit der Erfassung und Auswertung von Daten zu Menschenhandel in Deutschland verbunden sind.

Andrea Hitzke hebt die Besonderheit des KOK als Schnittstelle zwischen der Praxisebene der spezialisierten Fachberatungsstellen und der Ebene der Politik und Öffentlichkeit hervor, wodurch aktuelle Problematiken und praktische Folgen von gesetzlichen und politischen Maßnahmen und Fragen aus der Praxis auf die politische Ebene transportiert werden können. Sie mahnt außerdem an, dass Deutschland "internationale Abkommen nicht nur in nationales Recht umsetzen sondern durch effektive Maßnahmen zum Leben erwecken" müsse, um tatsächlich Verbesserungen in der Praxis zu erreichen.

Videomitschnitt auf dem KOK-Youtube Kanal

Begrüßung durch Juliane Seifert | geschäftsführende Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Juliane Seifert beginnt ihre Grußworte mit Verweis auf den Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18. Oktober und der Erinnerung daran, dass Menschenhandel in Deutschland allgegenwärtig sei. Die unterschiedlichen Formen von Menschenhandel und Ausbeutung „führen uns vor Augen, wie Menschen zu Ware und billigen Arbeitskräften degradiert und ausgebeutet werden.“ Dem „müssen wir uns ohne Wenn und Aber entgegenstellen, wie die Fachfrauen des Bundesweiten Koordinierungskreises (KOK) und ihre Kolleginnen in den Fachberatungsstellen“.

weiterlesen

Juliane Seifert würdigt das Engagement des KOK und der Fachberatungsstellen sowie ihren Einsatz für die Rechte von Betroffenen seit über drei Jahrzehnten.

Sie unterstützt die Forderung des KOK sowie der Expert*innengruppe zur Bekämpfung des Menschenhandels des Europarats (GRETA) nach Statistiken, um die Ausmaße des Menschenhandels zuverlässiger zu erfassen und Betroffene besser schützen und unterstützen zu können: „Um gegen Menschenhandel in all seinen Facetten konsequenter vorgehen zu können, brauchen wir einen genaueren Überblick über die Situation im Land“.

Die KOK-Datenbank als Ort der Zusammenführung anonymisierter Daten der Fachberatungsstellen erachtet sie als „Schatz“, den es zu nutzen gelte, um Betroffenen von Menschenhandel besser zu helfen, für eine bessere Ansprache und passgenauere, effektive Unterstützung.

Sie ruft dazu auf, den Kampf für die Menschenrechte und gegen Menschenhandel voranzutreiben, „in dem wir genau hinschauen, indem wir für die Betroffenen da sind und sie ganz konkret unterstützen“.

Videomitschnitt auf dem KOK-Youtube Kanal

Begrüßung durch Prof. Dr. Beate Rudolf | Direktorin Deutsches Institut für Menschenrechte

Einführend stellt Prof. Dr. Beate Rudolf heraus, dass Menschenhandel eine der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen sei und der Staat aus seiner menschenrechtlichen Schutzpflicht heraus wirksame Prävention und Strafverfolgung betreiben und sicherstellen müsse, dass Betroffene ihre Rechte auf Schutz, Unterstützung und Entschädigung geltend machen können. Den Fachberatungsstellen komme hier eine wichtige, zentrale Rolle zu.

weiterlesen

„Um menschenrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen braucht es gute Daten, deshalb ist diese Konferenz so wichtig.“

Prof. Dr. Rudolf erachtet den KOK-Datenbericht als eine wichtige Ergänzung zu anderen Statistiken, wie dem BKA-Lagebild Menschenhandel, denn „er zeigt unter anderem die Bereiche des Menschenhandels, die vielfältigen Unterstützungsleistungen der Fachberatungsstellen auf. Er zeigt auch die bestehenden Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung von Betroffenen, insbesondere Lohn und Entschädigung."

"Wie kommen wir zu einem umfassenden Bild von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in Deutschland mit dem Fokus auf die Betroffenen? Sind die ergriffenen Maßnahmen wirksam? Kommt der intendierte Schutz, kommt die intendierte Unterstützung bei den Betroffenen an?" sind Fragen, die gestellt werden müssen.

Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel sowie die EU-Richtlinie 2011/36/EU betonen die Wichtigkeit von Daten und sie betonen die Wichtigkeit, diese Daten auch systematisch zu sammeln. „Daten sind natürlich nicht nur Zahlen oder Beschreibungen, bei Daten geht es um Menschen. Wir beobachten mit den Daten die Situation von Menschen hier in Deutschland“ verdeutlicht Prof. Dr. Rudolf.

Entsprechend den Vorgaben der Europaratskonvention und der EU-Richtlinie hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt, ein umfassendes Konzept für eine Berichterstattungsstelle zu entwickeln. Es gehe dabei sowohl darum, das Phänomen Menschenhandel in allen seinen Facetten zu beleuchten, aber auch, wie die Menschenhandelsrichtlinie umgesetzt werde. Wichtig dabei sei, aus einem menschenrechtlichen Selbstverständnis heraus aber auch aus der fachlichen Notwendigkeit, eine enge Zusammenarbeit mit den Organisationen der Zivilgesellschaft, genauso wie mit den staatlichen Datenhaltern und anderen Institutionen sowie auf internationaler Ebene, um Erfahrungen auszutauschen und von diesen zu lernen.

Die zukünftige Berichterstattungsstelle möchte Daten auf der Grundlage von Menschenrechtsindikatoren erheben, um die Umsetzung der Konvention und Richtlinien sichtbar zu machen. Prof. Dr. Rudolf konkretisiert hier, dass es bei einer Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel darum gehen müsse, die „einzelnen Verpflichtungen des Staates anzuschauen und zu fragen, was geschieht dort in der Umsetzung, um dann auch bewerten zu können, ob es noch weitere Maßnahmen braucht."

Die Schwierigkeit der Rechtsdurchsetzung für Betroffene, wie der KOK-Datenbericht aufzeigt, werde auch im Rahmen der Berichterstattungsstelle beobachtet und könne beispielsweise in die bestehende Rechtsprechungsdatenbank des KOK einfließen, "um damit die vorhandene Rechtsprechung einem größeren Fachpublikum zugänglich zu machen und diese an den Menschenrechtsvorgaben zu messen".

Zum Schluss ihres Beitrags betont Prof. Dr. Rudolf die Notwendigkeit von Datenschutz: "Da es bei Daten um Menschen geht, müssen wir die Menschenrechte der Betroffenen auch bei der Datensammlung berücksichtigen. Der Datenschutz im Sinne der informationellen Selbstbestimmung der Betroffenen muss im Zentrum von Datenerhebungen stehen. Auch hier hat der KOK schon wichtige Arbeit geleistet und die Konferenz wird uns auch dabei ein Stück weiterbringen."

„Gute Politik braucht gute Daten und ich bin sicher, dass die heutige Konferenz dazu beitragen wird, die Datenerfassung für Deutschland substantiell zu stärken.“

Videomitschnitt auf dem KOK-Youtube Kanal

Einführung in die Tagung | Sophia Wirsching, Geschäftsführerin des KOK

Videomitschnitt auf dem KOK-Youtube Kanal

Keynote Diane Schmitt | EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels

Diane Schmitt, seit Juli 2021 amtierende EU-Koordinatorin zur Bekämpfung des Menschenhandels, betont, dass für sie die Umsetzung der EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels 2021-2025 oberste Priorität habe.

Wesentlich dafür erachtet sie ein klares, datenbasiertes Bild zu Menschenhandel in Europa und zur Situation der Betroffenen, doch die zur Verfügung stehenden Zahlen seien unvollständig und wenig aktuell. Die Verbesserung von Datenerhebungen und Berichterstattung seien daher wichtige Eckpunkte der EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Denn es brauche vergleichbare, zuverlässige und umfassende Daten, um das Wissen über die Kriminalität zu verbessern, um in der Lage zu sein, Trends zu erkennen und zu bekämpfen, eine evidenzbasierte Politik zu entwickeln sowie die Auswirkungen der ergriffenen Initiativen zu messen.

weiterlesen

Hier könne zudem die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Dateninstituten die Erfassung wesentlich verbessern. Aus diesem Grund fordere die EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels die nationalen Behörden auf, ihre nationale Datenerfassung und Datenerhebung zum Menschenhandel zu verbessern. Hier sei auch die Rolle der nationalen Berichterstattungsstellen und äquivalente Mechanismen von entscheidender Bedeutung.

Abschließend betont sie, dass Organisationen der Zivilgesellschaft eine Schlüsselrolle bei der Sammlung und Meldung von Daten zu Menschenhandel innehielten. Auf diese Kooperation setze sie auch bei der Vorbereitung des vierten Fortschrittsberichts der EU-Kommission und der Datenerhebung zu Menschenhandel für den Zeitraum 2019-2020, welcher noch dieses Jahr veröffentlicht werden soll.

Videomitschnitt auf dem KOK-Youtube Kanal

Podium I – Internationale und europäische Entwicklungen und Hintergrund zum Thema Datensammlung zu Menschenhandel und Ausbeutung

Impulsvortrag von Dr. iur. Julia Planitzer | Expert*innengruppe zur Bekämpfung des Menschenhandels des Europarats - GRETA

In ihrem Impulsvortrag gibt Dr. iur. Julia Planitzer einen Überblick über die einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels in Bezug auf die Datenerhebung und die Überwachung der Umsetzung von Maßnahmen gegen den Menschenhandel und stellt die Empfehlungen der Expert*innengruppe GRETA in Bezug auf die Umsetzung vor.

weiterlesen

Das Übereinkommen enthalte keine spezifischen Bestimmungen zur Datenerhebung, sie hebt aber die Wichtigkeit von Datenerhebung zu Menschenhandel hervor, um die Entwicklung, Anpassung und Bewertung von Strategien und Maßnahmen gegen Menschenhandel zu ermöglichen und Lücken in der Umsetzung von Maßnahmen zu identifizieren. Auch Daten über Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Rechte Betroffener gehören hierzu.

Die Europaratskonvention verlange einen menschenrechtsbasierten Ansatz, wozu als ein wichtiges Element auch die Rechenschaftspflicht derjenigen gehöre, die verpflichtet sind, die Vorgaben der Konvention umzusetzen.

GRETA empfiehlt daher die Entwicklung von Systemen zur statistischen Erfassung von Informationen zu Betroffenen von Menschenhandel (Geschlecht, Alter, Herkunft, Art der Ausbeutung und Ort der Ausbeutung) sowie zu Ermittlungen, Strafverfolgung und die Anzahl der Gerichtsverfahren. Dabei sollten angemessene Schutzmaßnahmen in Bezug auf personenbezogene Daten angewendet werden.

Die Datenerhebung solle an zentraler Stelle koordiniert bzw. zusammengeführt werden und es sollten alle wichtigen Akteur*innen, die Daten bereitstellen können, auch an der Datenerhebung teilnehmen. Die Aufgabe einer Berichterstattungsstelle sollte die kritische Überwachung der staatlichen Maßnahmen gegen den Menschenhandel sein, daher könne eine solche Stelle nach GRETAs Ansicht auch nicht einem Ministerium unterstellt sein.

Videomitschnitt auf dem KOK-Youtube Kanal

Patricia Le Cocq | Myria - Belgian Federal Migration Centre und nationale Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel

Patricia Le Cocq vertritt Myria, das belgische Migrationszentrum, das eine unabhängige öffentliche Stelle ist, die die Aufgabe der nationalen Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel zugewiesen bekommen hat. Myria erstattet jährlich Bericht zur Menschenhandelssituation in Belgien. Das Zentrum hat zudem die Möglichkeit, als zivile Partei in Gerichtsverfahren aufzutreten, um bspw. Entschädigung für Betroffene von Menschenhandel (in deren Auftrag) zu erstreiten. Bei der Diskussion um Daten und Berichterstattung sei es sehr wichtig, nicht nur über quantitative Daten sondern auch über qualitative Daten zu sprechen. Myria untersucht bspw. konkrete Fälle, sammelt, analysiert und veröffentlicht Urteile und setzt jährlich einen thematischen Fokus in den Berichten. Die Berichte enthalten Empfehlungen an die Regierung, die zum Teil auch in den nationalen Aktionsplan übernommen werden.

Es werden aber auch quantitative Daten gesammelt, das Zentrum  bekommt diese Daten von der Polizei, den Arbeitsinspektionen, Staatsanwaltschaften, den Gerichten, von den Einwanderungsbehörden zu der Art der für Betroffene von Menschenhandel ausgestellten Dokumente und von den drei spezialisierten Schutzwohnungen für Betroffene von Menschenhandel in Belgien. Problematisch sei allerdings, dass Myria all diese Daten erhalte, es aber schwierig sei, diese verschiedenen Informationen miteinander in Verbindung zu bringen. Neben Myria in der Funktion der Berichterstattungsstelle gibt es in Belgien noch die nationale Koordinierungsstelle, die bspw. für die Weiterleitung von Daten für die Berichte der Europäischen Kommission zuständig ist. Die Stelle erhält ihre Daten von den Einwanderungsbehörden, weshalb die Informationen, die auf unterschiedlichen Ebenen zu Menschenhandel verfügbar sind, sehr verschieden seien, abhängig von der Datenquelle.

Auch Patricia Le Cocq hält die Berichte der Berichterstattungsstelle für sehr wichtig und auch einflussreich. So würden einige der Empfehlungen durchaus in den nationalen Aktionsplan aufgenommen, der von der Koordinierungsstelle erarbeitet wird. Zudem leisten die Berichte einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung zu Menschenhandel, bspw. zu spezifischen Ausbeutungsformen wie Ausbeutung der Bettelei.

Für die Entwicklung einer Berichterstattungsstelle hält sie ebenfalls eine gesetzliche Grundlage sowie ausreichende und sichere Finanzierung für maßgeblich. Zudem müsse das Augenmerk dringend nicht nur auf quantitative Daten sondern auch auf qualitative Daten gelegt werden. Die Bekämpfung von Menschenhandel sollte insgesamt eine höhere Priorität auf allen Ebenen haben.

Dr. iur. Julia Planitzer | GRETA

Dr. iur. Julia Planitzer fasst noch einmal eine Grundproblematik zusammen: Datensammlung und Berichterstattung sei ein sehr herausforderndes Gebiet, insgesamt gebe es auch noch viele offene Fragen. Beispielsweise sei fraglich, wann eine betroffene Person als identifiziertes Opfer von Menschenhandel gelte. Hier gebe es keine Einheitlichkeit in den einzelnen Staaten. Manche Staaten erfassen Daten zu „potential victims“ manche erfassen nur „identified victims“, und selbst der Begriff „identified victim“ sei nicht geklärt. So gelten in manchen Ländern Betroffene von Menschenhandel erst als offiziell identifizierte Opfer, wenn es ein Strafverfahren gibt, dies resultiere natürlich in großen Unterschieden, nicht nur bei der Datenerfassung, sondern auch im Zugang zu Unterstützung für Betroffene. Hier müsse man also schauen, wie die einzelnen Staaten vorgehen, wer erfasst was, welche weiteren Akteur*innen, bspw. NGOs, sind hierbei eingebunden, welche Unterschiede ergeben sich daraus?

Ein erster Schritt müsse sein, dass ein Staat unter Einbindung aller Akteur*innen, auch der Zivilgesellschaft, ein System etabliert, um die Situation im Land darstellen zu können. Dabei dürfe die Datensammlung nicht überschießend sein, sie sollte immer im Verhältnis zum Zweck stehen. Beim Thema Menschenhandel hieße das, vereinfacht gesagt, weniger ist mehr. Andererseits habe GRETA natürlich Interesse an verschiedenen Daten, um bspw. auch die Rechtsdurchsetzung für Betroffene darzustellen. Wesentlich sei immer, die Daten zu anonymisieren, nicht rückverfolgbar zu machen und den Datenschutz zu wahren. Auch hier gebe es allerdings noch einige offene Fragen und Problempunkte, die ungeklärt sind: Bspw. ab wann sind Daten wirklich nicht mehr personenbezogen? Wie kann dies gewährleistet sein und gleichzeitig Erkenntnisse gewonnen werden? Zu diesen, wie auch vielen weiteren Fragen rund um Datenerhebung und Berichterstattung gebe es leider noch keine befriedigenden Antworten.

Für die weitere Entwicklung von Datensammlung und Berichterstattung in Deutschland weist Dr. iur. Julia Planitzer zusätzlich zu den Empfehlungen von GRETA auf die Wichtigkeit der Finanzierung hin. Wie die Diskussion bestätigt habe, ist Datensammlung zu Menschenhandel ein sehr komplexes Thema, das Zeit und Ressourcen in Anspruch nimmt. Staaten müssen dies berücksichtigen, die Entwicklung von Berichterstattungsstellen könne nicht schnell gehen und brauche Ressourcen, auch für die Zivilgesellschaft.

Brian Varma | Koordinierungszentrum gegen Menschenhandel Comensha, Niederlande

Die Organisation Comensha arbeitet bereits seit 1986 zum Thema Menschenhandel, anfänglich mit dem Fokus auf sexueller Ausbeutung, über die Jahre hat sich der Fokus erweitert, mittlerweile gehören alle Formen des Menschenhandels und der Ausbeutung zu den bearbeiteten Themengebieten. Comensha hat – mit der Implementierung der EU Richtlinie gegen Menschenhandel 2012 –  formal die Aufgabe übertragen bekommen, Betroffene von Menschenhandel zu registrieren; dies gehörte bereits vorher zu den Aufgaben, allerdings nicht offiziell mandatiert. Zudem gehört die konkrete Koordinierung in Fällen von Menschenhandel (auch bei potenziell Betroffenen) zu den Aufgaben, d.h. Beratung finden, eine sichere Unterbringung organisieren etc.

Comensha bekommt für die Registrierung Betroffener von Menschenhandel Daten von verschiedenen Quellen zugeleitet. Die Strafverfolgungsbehörden, die Polizei, der Grenzschutz und die Arbeitsinspektionen sind verpflichtet, Comensha Informationen zu potenziellen Betroffenen von Menschenhandel zuzuleiten, auch schon bei wenigen Verdachtsmomenten. Andere Organisationen, bspw. NGOs, Schutzwohnungen, Anwält*innen, medizinisches Personal, können Comensha ebenfalls Daten weiterleiten, sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Dies kann für die Berichterstattung natürlich eine Herausforderung sein, da es so nach wie vor eine große Dunkelziffer gibt. Daher setzt sich Comensha dafür ein, auch die Daten dieser Akteur*innen zu erhalten. Die Organisation sammelt die Daten für die nationale Berichterstattungsstelle der Niederlande.
Neben des jährlichen Berichts des Berichterstatters veröffentlicht Comensha auch eigene  Berichte, in denen der Fokus auf die Unterstützung der Betroffenen gelegt wird. Die DSGVO und Information und Einverständnis der Betroffenen zur Weiterleitung von Daten stellen für die Berichterstattung eine Herausforderung dar.

Die Berichte in den Niederlanden, sowohl die des Berichterstatters als auch die von Comensha, haben nach Brian Varmas Erfahrung große Auswirkungen auf die Politik und die Maßnahmen gegen Menschenhandel. Beispielsweise hat sich der Fokus auf dieser Ebene erweitert, inzwischen werden auch die weiteren Formen der Ausbeutung stärker ins Visier genommen.

In Bezug auf die Entwicklungen in Deutschland seien bereits gute Ansätze mit den Entwicklungen im Deutschen Institut für Menschenrechte und den KOK-Datenberichten erkennbar. Wichtig sei es, die Berichterstattungsstelle mit einer gesetzlichen Basis und guter Struktur aufzubauen. Das bedeute auch eine langfristige Finanzierung. Insgesamt müsse die Stelle aber auch flexibel bleiben.

Videomitschnitt Podium I auf dem KOK-Youtube Kanal

Podium II – Aktuelle Entwicklungen in Deutschland zur Einrichtung einer Berichterstattungsstelle und zur Datensammlung zu Menschenhandel

Impulsvortrag von Dr. Bärbel Heide Uhl | Deutsches Institut für Menschenrechte

Dr. Uhl berichtet in ihrem Impuls über den derzeitigen Stand der Entwicklung einer Berichtserstattungsstelle zu Menschenhandel in Deutschland. Sie hebt zunächst hervor, dass Daten ohne die richtige Einordnung gerade für marginalisierte Gruppen Gefahren bergen können. Beispielsweise werden Betroffene von Menschenhandel oftmals zu Straftaten gezwungen. Diese Daten könnten also gegen sie verwendet werden, dürfen in der Praxis aber keinesfalls als Überwachungsinstrument dienen.

weiterlesen

Für die zukünftige Berichterstattungsstelle seien bereits Prinzipien festgelegt worden, nach denen sie arbeiten werde, wie z.B. ein menschenrechtsbasierter Ansatz, der neben Datenminimierung auch Partizipation und Anti-Diskriminierung beinhalte. Nachdem im April 2021 die Konzepterstellung abgeschlossen wurde, befindet sich die Berichterstattungsstelle gerade in der Planungs- und Erprobungsphase. Ab November 2022 soll die Berichterstattungsstelle eingerichtet werden, hierfür ist die Trägerschaft noch unklar. Dr. Uhl gibt eine Übersicht über die einzelnen Arbeitsschritte der Planungs- und Erprobungsphase zur Einrichtung der Berichterstattungsstelle und erklärt, wie Menschrechtsindikatoren entwickelt wurden. Grundlage seien hier die Human Rights Indicators des Office of the High Commissioner for Human Rights (ONCHR) der Vereinten Nationen.

Die Berichterstattungsstelle solle in Zukunft mit staatlichen und nichtstaatlichen Stellen zusammenarbeiten und Daten von unterschiedlichen Akteur*innen zusammenführen, um so evidenzbasiert internationale Vorgaben umzusetzen, eine Vernetzung zu initiieren und Wissensverkehr zu schaffen. In den nächsten Wochen werde in Stakeholder-Workshops die Praktikabilität der Indikatorik überprüft werden.

Videomitschnitt auf dem KOK-Youtube Kanal

Helga Gayer | Bundeskriminalamt

Helga Gayer stellt das Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2020 vor und betont, dass das BKA detaillierte Zahlen der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren seit einigen Jahren der Öffentlichkeit zugänglich mache. In dem Bericht finden sich Zahlen zu allen Formen von Menschenhandel. Die Wichtigkeit dieser Daten liege auch darin, dass spezifische Opfergruppen spezielle Unterstützung benötigen. Außerdem deuten wenig Daten nicht zwangsläufig auf wenig Fälle hin, sondern könnten lediglich aufzeigen, dass Betroffene nicht ausreichend identifiziert werden. Hier spricht sie auch die Diskrepanz zwischen den Nationalitäten im BKA Lagebild und dem KOK-Datenbericht an und betont hier noch einmal die Wichtigkeit von Daten.

Helga Gayer weist auf das Problem hin, dass viele Delikte als Schleusung bearbeitet werden, da dies einfacher nachzuweisen sei (da hier die illegale Einreise genügt). Bei Menschenhandel stellen sich jedoch viele Herausforderungen und sie erwartet, dass die Polizei noch aktiver bei der Bekämpfung von Menschenhandel vorgehe. Als Herausforderung sieht sie beispielsweise die aufenthaltsrechtlichen Regelungen für Nigerianer*innen. Sie appelliert auch an die zuständigen Stellen, die Bedenk- und Stabilisierungsfrist einzuhalten. Eine bessere Identifizierung der Betroffenen sei nötig und auch die Strafverfolgung müsse verbessert werden. Gerade im Bereich der rituellen Gewalt werden fast keine Betroffenen identifiziert, dies liege zum Teil daran, dass die Betroffenen massiv traumatisiert und oftmals nicht aussagefähig seien. So lange die Polizei keine Daten habe, könne sie auch nur wenig einschreiten. Es sei sinnvoll, den therapeutischen Bereich mehr miteinzubeziehen, damit Betroffene besser unterstützt werden können und diese auch als Zeug*innen aussagen können. Außerdem müsse die Kooperation zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen gestärkt werden.

Dr. Iris Alice Muth | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Daten können dabei helfen, politische Akteur*innen für das Thema Menschenhandel zu sensibilisieren. Dr. Muth zeigt auf, dass gerade politische Akteur*innen vielleicht Interesse am Thema Menschenhandel haben, allerdings kein Bewusstsein vorhanden sei. Sie betont das große Dunkel- aber auch Graufeld im Themenkomplex Ausbeutung. Unter Graufeld versteht sie den Bereich an Betroffenen, der für staatliche Stellen nicht ersichtlich sei, jedoch beispielsweise den spezialisierten Fachberatungsstellen gegen Menschenhandel durchaus bekannt. Es sei jedoch die staatliche Pflicht, Menschenhandel vorzubeugen und für Opferschutz und Strafverfolgung zu sorgen. Die Hauptaufgabe einer Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel sei vor allem Daten zu bündeln und weniger primär selbst Rohdaten zu erheben. Hierfür brauche es ein gutes Datenschutzkonzept. Diese Daten sollten evidenzbasiert sein, um Strategien und politische Änderungen zu erreichen. Sie betont, dass gerade in Regionen, in denen viele Fachberatungsstellen gegen Menschenhandel existieren auch mehr Betroffene identifiziert werden können.

Dr. Iris Alice Muth erhofft sich, eine praxisrelevante Analyse von der zukünftigen Berichterstattungsstelle zu erhalten. Die Berichterstattungsstelle müsse unabhängig sein und eine große Glaubwürdigkeit erzeugen. Dies erreiche man auch durch eine hohe Professionalität. Die Vernetzung sollte vor allem zwischen Bund, Ländern und Kommunen reibungslos laufen, aber auch international sollte die Berichterstattungsstelle vernetzt sein. Ein interdisziplinäres Team sollte darüber informieren, welche bestehenden Monitoringtools bereits bestehen und auf diese aufbauen, damit es nicht zu Doppelstrukturen komme. Dr. Muth sieht in der neuen Legislaturperiode eine Chance, dass die Bekämpfung von Menschenhandel eine größere Wichtigkeit erhalten werde. Sie wünscht sich auch eine bessere Vernetzung und Planung, eine Übersicht der bereits laufenden Maßnahmen und weitere valide Daten zu Zahlen von Betroffenen von Menschenhandel.

Dr. Bärbel Heide Uhl | DIMR

Dr. Bärbel Heide Uhl stellt die Notwendigkeit heraus, die Umsetzung von völkerrechtlichen Verpflichtungen zu messen, um somit die Unterstützungsstrukturen an die Bedarfe der Betroffenen anzupassen. Auch sie betont, dass oftmals viel Unwissenheit auf dem Gebiet Menschenhandel herrsche und deshalb nicht der angemessene Schutz gegeben werden könne. Sie befürwortet, dass der Menschenhandelsdiskurs wieder breiter geführt und z.B. enger mit einem migrationsrechtlichen Diskurs verknüpft werde.

Dr. Uhl wünscht sich für die Berichterstattungsstelle eine gute Kooperation und Kommunikation mit relevanten Akteur*innen. Außerdem sei ein gelingender Überzeugungsprozess von Bund, Ländern und Zivilgesellschaft von hoher Relevanz. Dies gelinge auch durch Transparenz in der Arbeit. Nicht nur die Zivilgesellschaft könne die Daten der Berichterstattungsstelle nutzen, sondern auch die Regierungen auf Bund und Länderebene. Außerdem solle es darum gehen, EU-weit bessere Daten im Bereich Menschenhandel zu erhalten. Die Daten der unabhängigen Berichterstattungsstellen innerhalb der EU könnten beispielsweise auf Kommissionsebene zusammengeführt werden.

Sophia Wirsching | KOK

Sophia Wirsching gibt einen Überblick über den KOK-Datenbericht und betont, dass dieser als Ergänzung zu anderen Zahlen zu sehen sei und qualitativ zur bestehenden Datenlage beitrage. Der KOK-Datenbericht bilde die Menschenrechtskomponente ab und betone die Opferrechte. Die Daten zeigen auf, welche Leistungen erbracht werden und betont die staatliche Verpflichtung, die Unterstützungsstruktur aufzurüsten. Die Fachberatungsstellen beraten mehr Klient*innen als die Daten der Polizei aufzeigen und die Formen der Unterstützung seien sehr divers. Von besonderer Wichtigkeit seien die Interessen der Betroffenen von Menschenhandel, beispielsweise der Umgang mit deren Daten und wie diese verarbeitet werden sollen. Bevor die Daten in das KOK-Datentool eingepflegt werden, werde sichergestellt, dass die Betroffenen ihr Einverständnis abgeben. Aus diesem Grund seien die Einverständniserklärungen in einfachen Worten erklärt und in diverse Sprachen übersetzt. Die Daten werden von Anfang an anonymisiert, da die Betroffenen besonders vulnerabel sind und es nicht zum Missbrauch der Daten kommen dürfe. Als Herausforderung führt sie den fehlenden Konsens darüber an, wie bestimmte Begriffe definiert werden. Die Berichterstattungsstelle könne einen Beitrag dazu leisten, die Wichtigkeit der Datenberichte des KOK aufzuzeigen.

Sophia Wirsching erwartet, dass die zukünftige Berichterstattungsstelle die Arbeit der spezialisierten Fachberatungsstellen gegen Menschenhandel stärken werde und somit positive Effekte für Betroffene und Fachberatungsstellen haben werde. Die zukünftige Berichterstattungsstelle könne das Bild von Betroffenen von Menschenhandel differenzieren und nicht nur Daten produzieren, sondern diesen das richtige Framing geben.

Videomitschnitt Podium II auf dem KOK-Youtube Kanal

Resümee Tag 1 | 14. Oktober

Einleitend greifen die KOK-Vorstandsfrauen Claudia Robbe und Andrea Hitzke einige Erkenntnisse und Anstöße aus dem gemeinsamen Austausch des ersten Tages auf. Unter anderem werden die Unabhängigkeit der Berichterstattungsstelle, der sensible Umgang mit den Daten sowie die Lücken zwischen den Statistiken der Behörden (BKA) und der Datenerhebung der Zivilgesellschaft aufgeführt. Auch wird die Frage aufgeworfen, wie gesichert werden könne, dass die Praxis weiterhin bei der Datenerhebung bei gleichzeitig hohem Arbeits- und Ressourcenaufwand mitwirken kann.

Videomitschnitt auf dem KOK-Youtube Kanal

Podium III – Zwischen Zugang zu Unterstützungsstrukturen und Erfassung der Daten von Betroffenen: Datensammlung, Identifizierung Betroffener von Menschenhandel und das Recht auf Privatsphäre – Strategien und Herausforderungen Menschenhandel

Impulsvortrag von Prof. Ryszard Piotrowicz | Aberystwyth University

Prof. Ryszard Piotrowicz betont in seinem Vortrag die Problematik des Spannungsverhältnisses zwischen Datensammlung und Datenschutz. Insbesondere bei Betroffen von Menschenhandel müsse deren Privatsphäre respektiert und vor weiteren Menschenrechtsverletzungen geschützt werden. Während diesbezüglich Konsens herrsche, werde die Frage, wie dies umgesetzt werden soll, unterschiedlich beantwortet.

weiterlesen

Gerade die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) habe die Behörden und andere Akteur*innen in Aufruhr versetzt und es herrsche große Unklarheit darüber, was unter „Zustimmung zur Datenverarbeitung“ zu verstehen sei. Die DSGVO müsse nach Prof. Piotrowicz in einem größeren Kontext betrachtet werden und nicht als einzige Vorgabe bezüglich Datenschutz.

Prof. Piotrowicz zufolge gibt es ein berechtigtes Interesse an Datenweitergabe, es stelle sich aber die Frage wie weitreichend dies ist. Wer benötigt welche Daten für welche Arbeit? Welche Daten sind besonders sensibel? Wie kann Artikel 11 der Europaratskonvention gegen Menschenhandel zum Schutz des Privatlebens erfüllt werden?

Er macht am Beispiel der Rückführungen von Betroffenen von Menschenhandel deutlich, wie schwierig es sein kann, diese Fragen zu beantworten. Bezugnehmend auf die Standards zu Datenschutz des KOK-datACT-Projektes und die darin enthaltene Empfehlung, dass die Übermittlung von Information über Ländergrenzen hinweg vermieden werden soll, stellt er sich die Frage, wie Rückführung möglich sein soll, ohne persönliche Daten an die empfangenden Länder zu geben? Auch die Frage, wie Staaten der Verpflichtung zum Schutz ihrer Staatsangehörigen nachkommen sollen, ohne persönliche Daten über diese zu erhalten, zeige Grenzen des Datenschutzes auf. Gleichzeitig weist er daraufhin, dass bei Rückführungen beachtet werden müsse, dass die Datenschutzgrundverordnung nicht in allen Ländern gelte und daher unklar sei, was mit den übermittelten Informationen passiert.

Videomitschnitt auf dem KOK-Youtube Kanal

Monika Cissek-Evans | Fachberatungsstelle JADWIGA München

Monika Cissek-Evans schildert eindrücklich die Herausforderungen hinsichtlich des Schutzes der Daten der Betroffenen für die Fachberatungsstellen. Es bestehe eine eklatante Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Daten werden von verschiedenen Akteur*innen, wie z.B. den Geldgebern – was im Falle von Jadwiga fünf verschiedene Stellen sind – gesammelt. Je nachdem, wer die Daten sammelt, sei die Motivation eine völlig andere: während der KOK Informationen zur Umsetzung der Rechte der Betroffenen sammeln möchte, seien die Geldgeber an sozioökonomischen Daten und Informationen zu den Ausbeutungsformen interessiert. Außerdem werden Fallzahlen herangezogen, um die Arbeit der Fachberatungsstellen zu kontrollieren, die Finanzierung der Fachberatungsstellen in Frage zu stellen, oder wie in Pandemiezeiten, Kurzarbeit zu fordern.

Nicht nur die Motivation der Datenerhebung, sondern auch die Art und Weise seien sehr uneinheitlich und offizielle Erfassungstabellen lassen in manchen Fällen Rückschlüsse auf Personen zu. Gerade auch beim Informationsaustausch zwischen Ausländerbehörden und Staatsanwaltschaften komme es Cissek-Evans zufolge immer wieder zu lückenhaften Auskunftssperren. Sie kritisiert zudem eine gewisse Neugier an Fällen von Menschenhandel, was Betroffene in die Situation bringe, viele persönliche und sensible Daten an verschiedenen Stellen preisgeben zu müssen, um die zustehende Unterstützung zu erhalten.

Zusätzlich zu den beschriebenen Problemen gebe es auch noch das der Definition von Begriffen. Cissek-Evans nennt als Beispiel Herkunftsland: während ein Geldgeber damit das Land der Staatsangehörigkeit meine, verstehe ein anderer darunter den letzten längeren Aufenthaltsort vor der Einreise nach Deutschland.

Monika Cissek-Evans mahnt dringend eine Harmonisierung bei der Datensammlung an und fordert von allen Stellen Datensparsamkeit.

Dr. Julia Muraszkiewicz | Trilateral Research UK/Irland

Dr. Julia Muraszkiewicz nähert sich dem Thema Datensammlung von einem Recherchestandpunkt und stellt die Frage: Was müssen wir wissen, um Menschenhandel zu verstehen? Auch sie stellt fest, dass die DSGVO zu großen Unsicherheiten geführt habe und alle Akteur*innen Angst haben, dagegen zu verstoßen. Als zentrale Frage bei allen Datensammlungen müsse geklärt werden, was genau wir wissen wollen.

Dr. Muraszkiewicz plädiert dafür, Daten von verschieden Quellen zu verknüpfen und Menschenhandel nicht isoliert zu betrachten, sondern verbunden mit vielen anderen Bereichen. Daten können dann als Warnsignale fungieren. Sie schildert diese Herangehensweise am Beispiel von Sexarbeiterinnen in Manchester: in der Vergangenheit waren diese überwiegend aus Ungarn, Rumänien und Großbritannien. Zu einem gewissen Zeitpunkt stellte die Polizei großen Zuwachs an chinesischen Sexarbeiterinnen fest. Parallel dazu stiegen die chinesischen Investitionen in Immobilien und Infrastruktur in Manchester massiv an. Muraszkiewicz argumentiert, dass, wären die Daten verknüpft worden, sie als Warnzeichen hätten genutzt werden können, um proaktiv handeln zu können.

Zentral, um akkurate Daten zu erhalten, sei die Einbeziehung von Datenspezialist*innen/ Datenwissenschaftler*innen von Beginn an.

Prof. Ryszard Piotrowicz | Aberystwyth University

Als weiteres Problem nennt Prof. Piotrowicz die Inkonsistenz bezüglich der Bedeutung von Daten – so werde verschiedenen Begriffen unterschiedliche Bedeutung zugeschrieben. Auch problematisch seien Unwissenheit und Unachtsamkeit hinsichtlich Datenschutz: als Beispiel für eine klare Verletzung der Privatsphäre beschreibt er einen Besuch in einer Schutzeinrichtung bei dem ihm die einzelnen Personen jeweils als Betroffene einer spezifischen Ausbeutungsform vorgestellt wurden, ohne es den Personen selbst zu überlassen, welche Informationen sie preisgeben möchten.

Freya Rudek | Frauenhauskoordinierung e.V.

Freya Rudek beschreibt die Entwicklung der Bewohnerinnenstatistik und deren stetige Weiterentwicklung, die von der Frauenhauskoordinierung (FHK) seit 20 Jahren geführt wird. Beginnend mit Tabellen auf Papier im Jahr 2000, existiert seit 2010 eine elektronische Datenbank, an der sich alle Frauenhäuser, auch ohne Mitgliedschaft im Verband der Frauenhauskoordinierung, beteiligen können. Derzeit beteiligen sich rund 180 Frauenhäuser, was sich zu 6.000-7.000 Bewohnerinnen plus Kinder summiere. Rudek weist auf den zeitlich großen Ressourcenaufwand hin, was dazu führe, dass viele Frauenhäuser nicht an der Datenerhebung teilnehmen können.

Gesammelt werden derzeit Informationen zum Zugang, der Wohndauer, Kindern, der Einkommenssituation, dem Geburtsland, dem Aufenthaltstitel und dem Migrationshintergrund. Der Migrationshintergrund sei jedoch ein Beispiel für die Weiterentwicklung der Datenerhebung: während er zu Beginn als wichtig erachtet wurde, gelte er inzwischen als überholt und wird zwar aktuell noch erfasst aber nicht mehr veröffentlicht.

Die Statistik werde kontinuierlich weiterentwickelt, was jedoch auch immer langwierige Abstimmungsprozesse beinhalte und bei Veränderungen immer eine Rückkoppelung mit den Frauenhäusern voraussetze. Grundsätzlich bleibe aber eine gesunde Skepsis bezüglich der Datensammlung bestehen – es müsse immer gefragt werden: was wird warum gesammelt, wohin gelangen die Daten, wie können sie instrumentalisiert werden oder welche Daten sind potentiell schädigend?

Videomitschnitt Podium III auf dem KOK-Youtube Kanal

Politische Maßnahmen und Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels

Zum Abschluss der Fachtagung sollten politische Vertreter*innen des Bundestages Gelegenheit haben, ihre Einschätzungen und Herausforderungen zu den politischen Strategien und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels mit den Expert*innen und Praktiker*innen zu diskutieren. Aufgrund kurzfristiger Sondierungsbedarfe konnten die meisten der eingeladenen parlamentarischen Vertreter*innen schließlich nicht teilnehmen, weshalb das Programm kurzfristig geändert und angepasst wurde.

Um aufzuzeigen, welche Maßnahmen und Strategien zur besseren Bekämpfung des Menschenhandels und Schutzes der Betroffenen es auf politischer Ebene braucht, haben sich die Teilnehmenden mit der Methode des Weltcafés in Kleingruppen ausgetauscht und konkrete Hinweise an die Politik herausgearbeitet. Als sogenannte Blitzlichter wurden die einzelnen Forderungen der Gruppen vorgestellt und als Mitgabe für parlamentarische Vertreter*innen festgehalten.

Filiz Polat, Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, war dafür anwesend, ist mit dem Fachpublikum direkt in Austausch getreten, hat sich an den Reflexionsrunden der Kleingruppen beteiligt und die erarbeiteten Forderungen an die Politik entgegengenommen.

Hinweise an die Politik

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky