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Bisher härtestes Urteil Klimaaktivisten zu mehreren Monaten Gefängnis verurteilt

Aktivisten der »Letzten Generation« wurden wegen einer Blockade verurteilt – und saßen kurz darauf wieder auf der Straße. Dafür gab es nun Haftstrafen. Die Angeklagten würde »nichts anderes beeindrucken«, so die Richterin.
»Klimanotstand = Rechtfertigender Notstand«: Unterstützerinnen und Unterstützer der Angeklagten demonstrieren vor dem Gericht in Heilbronn

»Klimanotstand = Rechtfertigender Notstand«: Unterstützerinnen und Unterstützer der Angeklagten demonstrieren vor dem Gericht in Heilbronn

Foto: David Nau / dpa

Zwei Aktivisten und eine Aktivistin der »Letzten Generation« müssen für mehrere Monate ins Gefängnis, weil sie nur ein paar Stunden nach einer vorherigen Verurteilung wieder eine Straße blockierten. Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte zwei Männer und eine Frau wegen Nötigung zu Freiheitsstrafen von fünf, vier und drei Monaten ohne Bewährung. Das Urteil ist laut Staatsanwaltschaft und Aktivisten das bislang härteste, das in Deutschland gegen Mitglieder der »Letzten Generation« verhängt wurde. Ein weiterer Angeklagter wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Männer und eine Frau Anfang März aus Protest die Bundesstraße 27 in Heilbronn blockiert haben. Drei der vier Aktivisten waren am Vormittag der nun angeklagten Aktion bereits wegen einer anderen Straßenblockade zu Geld- und kurzen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Nur wenige Stunden nach dem Urteil saßen sie dann wieder auf der Straße. Nach Aussagen von Polizeibeamten versuchten zwei der Angeklagten zudem, sich am Asphalt festzukleben. Als das nicht gelang, klebten sich die beiden mit den Händen aneinander.

Mit der Aktion hätten die Aktivisten ihren Unmut über das vorhergegangene Urteil medial wirksam zum Ausdruck bringen wollen, sagte die Staatsanwältin. »Eine schnellere Rückfallgeschwindigkeit kann es nicht geben.« Die Angeklagten seien »völlig unbelehrbar«. Darauf ging auch die Richterin in ihrer Urteilsbegründung ein. »Sie haben das erste Urteil nicht zum Anlass genommen, ihr Verhalten zu hinterfragen«, sagte sie. Weil drei der vier Angeklagten in der Verhandlung betont hätten, weiter Straßen blockieren zu wollen, habe sie die Freiheitsstrafen verhängen müssen. »Sie haben zum Ausdruck gebracht, dass Sie nichts anderes beeindruckt«, sagte sie in Richtung der Angeklagten.

»Ich sehe unseren Protest nicht als Verbrechen«

Die Aktivisten sahen das anders und betonten im Prozess, sie hätten mit der Protestaktion auf die aus ihrer Sicht mangelhaften Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels aufmerksam machen wollen. »Ich möchte später zu den Menschen gehören, die sagen können: Ich habe alles in meiner Macht Stehende getan, um den Klimawandel aufzuhalten«, sagte einer der Angeklagten.

Ein anderer betonte, er sehe zurzeit keine anderen wirksamen Protestformen als die Straßenblockaden. Man sei absolut friedlich, zerstöre nichts und drohe niemandem Gewalt an, sagte die Angeklagte. »Ich sehe unseren Protest nicht als Verbrechen.«

aeh/dpa